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THEMA: Stuttgarter Nachrichten: Conterganopfer suchen Gerechtigkeit in Straßburg

Stuttgarter Nachrichten: Conterganopfer suchen Gerechtigkeit in Straßburg 31 Aug 2010 18:49 #14684

  • Christian Stürmer
Conterganopfer suchen Gerechtigkeit in Straßburg


Conterganopfer suchen Gerechtigkeit in Straßburg
Von "Filder-Zeitung", aktualisiert am 22.03.2010 um 04:31
Ostfildern. Der Ruiter Christian Stürmer gibt sich nach einer Schlappe am Bundesverfassungsgericht nicht geschlagen. Von Karen Schnebeck

Der Ruiter Jurist Christian Stürmer und seine Mitstreiter halten es für fraglich, ob sie in Deutschland "jemals Gerechtigkeit für Conterganopfer" erstreiten können. Deshalb wollen sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen.

Der 48-Jährige, der selbst unter schweren Behinderungen an den Beinen und Armen leidet, traut der deutschen Gerichtsbarkeit offenbar nicht mehr viel zu. Wie so viele andere hatte seine Mutter das Arzneimittel Contergan genommen, das Ende der 50er Jahre häufig gegen Schwangerschaftsübelkeit verschrieben worden war, obwohl dem Hersteller Hinweise vorgelegen haben sollen, wonach es zu Missbildungen bei Föten führen könnte.

Stürmer und eine Reihe von anderen Contergan-Opfern hatten sich zu dem bundesweiten Verein Contergan-Netzwerk zusammengeschlossen und eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingebracht. Darin forderten sie Entschädigungen für die 2800 noch lebenden Contergangeschädigten in Deutschland.

Bislang erhalten die Opfer eine maximale Rente von monatlich 1116 Euro, aber keine weiteren Entschädigungen, wie sie unter anderem Kriegsversehrten, Impfgeschädigten oder Opfern von Gewalttaten zustehen. Nicht ein Cent an Schmerzensgeld sei je an die Opfer gezahlt worden, kritisiert Stürmer. "Während in Italien Renten in Höhe von 4000 Euro und in Großbritannien 3 500 Euro an gezahlt werden, hat der deutsche Staat sämtlicher Ansprüche gegen die Herstellerfirma Grünenthal ausgeschlossen, ohne hierfür vergleichbaren Ersatz zu leisten", argumentiert Stürmer.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage aber nicht zur Entscheidung angenommen. In der Begründung hieß es unter anderem, dass Kriegsversehrte ein "Sonderopfer" für den Staat erbracht hätten und Opfer von Gewalttaten versorgt werden müssten, weil der Staat keinen wirksamen Schutz gegen kriminelle Gewalttaten bieten könne. Stürmer kritisiert, dass sich das Gericht die Argumentation des Staates einseitig zu eigen gemacht habe.

Mit der Schlappe an Deutschlands höchstem Gericht will sich Stürmer nicht geschlagen geben. "Das Thema Contergan bedarf einer objektiven Bewertung", so Stürmer. Es scheine so, als könne Deutschland das Problem aus eigener Kraft nicht lösen. Daher sei die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes unausweichlich.


Quelle: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/n ... 9dfb25679e
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