m Beschwerdeverfahren der Conterganstiftung und des BMFSFJ gegen die Einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Köln, wonach uns Betroffenenvertretern der Conterganopfer die über die Conterganopfer hergestellten Expertisen zur Kenntnis zu geben sind, haben heute die Gegenanwälte, die Frist vollständig ausschöpfend, auf 37 Seiten ihre Beschwerdebegründung eingereicht.
Nach wie vor will man uns Betroffenenvertreter mit aller Gewalt aus einem Meinungsbildungsprozess innerhalb der Stiftung heraushalten - dies entgegen § 7 Abs. 6 der Stiftungssatzung, insoweit es heißt: "Die Mitglieder der Organe der Stiftung haben ein umfassendes Recht auf
Information über alle Angelegenheiten der Stiftung auch aus der Vergangenheit."
www.conterganstiftung.de/…/Vor…/Stiftungssatzung.pdf