Hallo "edschie", 
bei mir war es auch so - ich durfte nichts 
außer einer der beiden Pedale betätigen und am Lenkrad drehen  
  
Im ersten Schritt nahm ich den "Schalter" in Angriff, 
dazu musste ich zunächst (offiziell) ein paar Fahr- 
stunden nehmen. Danach erfolgte eine ganz norma- 
le Fahrprüfung. 
Im zweiten Schritt nahm ich den "Hänger" in Angriff, 
dazu musste ich zunächst (offiziell) ein paar Fahr- 
stunden nehmen. Danach erfolgte eine ganz norma- 
le Fahrprüfung. 
Somit habe ich dreimal die Führerscheinprüfung ab- 
gelegt und somit auch die entsprechenden Kosten 
stemmen müssen. 
Aber schaue dir deine Fahrerlaubnis noch einmal 
richtig an. Ist ein Anhängerbetrieb bei dir wirklich 
ausgeschlossen? 
Welchen der Führerscheine hast du überhaupt? 
- den sogenannten grauen Lappen? 
- das rosafarbene Nachfolgedokument? 
- die EU-Plastikkarte 
Solltest du einen der alten Modelle als dein Eigen 
nennen, würde ich mich einfach um ein neues Do- 
kument kümmern. Gerade bei den alten Führer- 
scheinen wurde lange nicht alles gespeichert. 
eine PN ist an dich unterwegs