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Solidaritätserklärung Victor Perli MdL Niedersachsen
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THEMA: Solidaritätserklärung Victor Perli MdL Niedersachsen

Solidaritätserklärung Victor Perli MdL Niedersachsen 14 Okt 2009 08:20 #7249

  • Christian Stürmer
----- Original Message -----
From: Victor Perli MdL
To: recht@contergannetzwerk.de
Sent: Tuesday, October 13, 2009 10:21 PM
Subject: AW: Solidaritätserklärung


Sehr geehrte Damen und Herren,



hiermit möchte ich Ihnen ausdrücklich meine Solidarität in ihren Bemühungen für eine gerechte Entschädigung, die mindestens die Höhe der Gewinne aus dem Verkauf von Contergan beinhalten muss, versichern. Es ist ein unerträglicher Missstand in unserem Land, dass in einem solchen Fall nicht das Verursacherprinzip gilt. Wer auf Kosten der Gesundheit und Lebensqualität anderer Geschäfte macht, muss zur Rechenschaft gezogen werden. Ebenso bin ich der Meinung, dass die Entschädigungsleistungen sofort und ohne Umschweife um 50 % erhöht werden müssen.



Ich wünsche Ihnen Kraft und Erfolg bei der Erstreitung ihrer Ziele!



Solidarische Grüße

Victor Perli



­­­­­­­­­­­­­­­________________



Victor Perli MdL

DIE LINKE. Fraktion im Niedersächsischen Landtag

Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur

Mitglied im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Asse II

Sprecher für Jugend-, Kultur- und Wissenschaftspolitik



Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1

30159 Hannover



Tel: +49 (0)511/3030-3509

Fax: +49 (0)511/3030-4880

Mobil: +49 (0)172/137 90 61



E-Mail: landtag@perli.de

blog: http://www.perli.de

Internet: http://www.linksfraktion-niedersachsen.de



07.11.: Linksfraktion lädt ein: Für mehr Demokratie im Öffentlichen Dienst!

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----- Original Message -----
From: CONTERGAN-NETZWERK
To: Victor Perli MdL
Sent: Wednesday, October 14, 2009 8:17 AM
Subject: Re: Solidaritätserklärung


Sehr geehrter Herr Perli!

Ganz außerordentlichen Dank für Ihre freundliche Solidaritätserklärung, die ich soeben in das Internetforum unseres Vereins eingestellt habe.

Wir fordern Entschädigungen, mit denen wir ein selbstbestimmtes Leben zu führen in der Lage sind. Hierfür ist eine Erhöhung um 50 % allerdings nicht ausreichend.

Der Staat hat uns unsere Ansprüche gegen unseren Schädiger, die Firma Grünenthal mit § 23 des Erichtungsgesetzes über die Conterganstiftung ausgeschlossen, wehalb er nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv042263.html ), selbst in der Pflicht steht (BVerfGE 42, 263).



Diese Verpflichtung ist, wie es auch nicht anders sein kann, auch vom Gesetzgeber anerkannt. Insoweit der Entwurf bezüglich der Rentenverdopplung ( Seite 4, A I) - http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/087/1608743.pdf - :
"Mit der Errichtung der Conterganstiftung hat der Gesetzgeber die Verpflichtung übernommen, den Contergangeschädigten wirksame und dauerhafte Hilfen zu gewährleisten. Die Verpflichtung wurde mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1976, 1 BvL 19/75, 1 BvL 20/75, 1 BvR 148/75 (BVerfGE 42, 263) festgeschrieben. Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, darüber zu wachen, dass die Leistungen der Stiftung "Hilfswerkfür behinderte Kinder" an Contergangeschädigte auch in Zukunft der vom Staat übernommenen Verantwortung gerecht werden. Dieser Auftrag besteht auch nach der Änderung des Namens des Gesetzes in "Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (Conterganstiftungsgesetz - ContStifG)" vom 13. Oktober 2005 (BGBl. I S. 2967) fort."


Dieser Rechtsverpflichtung kommt der Staat aber einfach nicht nach. Unter einer solchen gesetzgeberischen Aufgabe kann auch nur verstanden werden, dass den Conterganopfern Beträge zur Verfügung gestellt werden müssen, damit diese einselbstbestimmtes Leben zu führen in der Lage sind.




Zur Versorgung der Conterganopfer:

Die Eigentümer der Schädigungsfirma Grünenthal, die Familie Wirtz, haben Jahrzehnte keinen Cent an die Conterganopfer gezahlt. Vielmehr hat die Firma Grünenthal und ihre Eigner zugesehen, wie ihre Opfer bis zum 01.07.2008 mit Renten in Höhe von 545 Euro darben mussten, während die Familie Wirtz zu den 30 reichsten Milliardärstamile Deutschlands avancierte.

Anstatt, dass der Staat eine adäquate Versorgung der Contergangeschädigten sichergestellt hat, wurden, mit § 23 des Errichtungsgesetzes der Conterganstiftung, sämtliche Ansprüche der Conterganopfer gegen ihre Schädigungsfirma aufgehoben.

Durch diesen Ausschluss der Ansprüche der Conterganopfer ist der Staat selbst in der Versorgungsverpflichtung (BVerfGE 42, 263) eingetreten. Den Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner vorgenannten Entscheidung diese Verpflichtung nicht weiter ausdefinierte, weil niemand davon ausging, dass wir ein größeres Erwachsenenalter erreichen, hat der Staat dahingehend ausgenutzt, dass er bis zum 01.07.2008 lediglich Höchstrenten für schwerstgeschädigte Conterganopfer von bis zu € 545 Euro zahlte.

Aufgrund der öffentlichen Empörung infolge des Fernsehfilms „Eine einzige Tablette“ wurden die Renten zwar rasch verdoppelt, aber auch die Beträge reichen nicht im Ansatz aus, einselbstbestimmtes Leben zu führen.

Der Staat trägt an unserem Leid eine erhebliche Mitschuld! Während vor dem Conterganskandal im gesamten EWR-Raum Arzneimittelgesetze existierten, sind hier alle 4 Gesetzgebungsversuche seit 1928 bis zum Conterganskandal, aufgrund der Interessen der Pharmalobby, gescheitert.

Aber auch die Firma Grünenthal und ihre Eigner, die Familie Wirtz, bleiben in der Verantwortung!

Wenn jetzt zwar nach Jahrzehnten 50 Millionen Euro durch Grünenthal „gespendet“ wurde, insoweit infolge steuerlicher Absetzbarkeit wiederum ein Großteil die Allgemeinheit zahlt, so ist darauf hinzuweisen, dass es Bedingung von Grünenthal war, dass dieses Geld nur über 25 Jahre verteilt ausgeschüttet werden darf.

Während die Öffentlichkeit mit dieser Summe Großzügigkeit vorgetäuscht wurde, erhalten in Wirklichkeit hiervon schwerstgeschädigte Opfer (ohne Arme und ohne Beine) rd. 300 Euro monatlich, mittelmäßig Betroffene (ohne Arme oder ohne Beine mit wesentlichen Behinderungen) nur rd. 191 Euro im Monat. Entsprechendes ergibt sich aus dem 2.Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes.

Es muss Schluss sein mit der für die Conterganopfer unheilvollen Allianz zwischen Grünenthal und dem Staat!

Wir verlangen, dass sich der Staat in ehrlicher und der übernommenen Verantwortung gerecht werdender Weise, den Belangen der Conterganopfer stellt!

Wir werden als Conterganopfer nicht nur schlechter behandelt als Geschädigte, die im Rahmen des Zivilrechtes, vor allem dem Arzneimittelgesetz, Ansprüche haben, sondern auch innerhalb des öffentlich-rechtlichen Leistungsrechtes, zum Beispiel gegenüber Kriegsversehrten, Impfgeschädigten, Berechtigten nach dem Opferentschädigungsgesetz, die allesamt nach dem Bundesversorgungsgesetz entschädigt werden - wohlgemerkt: auch gegenüber dem Opferentschädigungsgesetz, mit der Folge, dass eine Person, die von einer Privatperson zusammengeschlagen wurde durch den Staat besser versorgt wird, als seine Conterganopfer!

Gegen diese Ungleichbehandlung wenden wir uns mit unserer Verfassungsbeschwerde.





Mit freundlichen Grüßen



Contergannetzwerk

Christian Stürmer

Solidaritätserklärung Victor Perli MdL Niedersachsen 14 Okt 2009 08:33 #7250

  • Brigitte1959
Christian wie immer ein sehr guter Brief .

Ich hoffe nur das er unser Anliegen richtig ernst nimmt und auch unseren Standpunkt nach außen vertritt .
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