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1. Kommentar:
www.contergannetzwerk.de
Wir vom Contergannetzwerk Deutschland e.V. nehmen hierzu Stellung:
Die Behauptung des Geschäftsführers der Firma Grünenthal, Dr. Stock, dass Grünenthal an der Contergankatastrophe völlig unschuldig sei und damals nur im Rahmen wissenschaftlicher Erkenntnisse gehandelt habe, geht - um es sehr freundlich auszudrücken - an den Realitäten vorbei und wird alleine schon
durch den Einstellungsbeschluss des Landgerichts Aachen widerlegt: Wenn bereits ab 1959 die Firma Grünenthal von nervenschädigenden Wirkungen gewarnt war, so hätte ihr klar sein müssen, dass eine Verabreichung von Contergan bei entstehendem Leben durchaus auch Schäden verursachen kann.
Das Landgericht Aachen stellte, insbesondere nach Zeugenaussagen fest, dass die Firma Grünenthal zumindest bereits ab dem Jahre 1959, durch Anfragen und persönliche Gespräche darüber informiert wurde, dass der Gebrauch von Contergan zu Polyneuritiden (Nervenschäden) führen könne.
Das Landgericht stellte fest, dass gerade Arzneimittel- hersteller eine besondere Offenbarungspflicht und Schutzpflicht treffe.Der Arzneimittelhersteller müsse immer dann tätig werden „wenn es den Schutz des Verbrauchers erfordere“, was bereits bei einem geringsten Verdacht notwendig sei. So hätte Grünenthal nach Auffassung des Gerichts, sowohl Ärzte und Verbraucher über den geäußerten Verdacht und die sich hieraus ergebenden Bedenken und Konsequenzen umgehend informieren müssen.
Wenn bereits ab 1959 die Firma Grünenthal von nervenschädigenden Wirkungen gewarnt war, so hätte ihr klar sein müssen, dass eine Verabreichung von Contergan bei entstehendem Leben durchaus auch Schäden verursachen kann.
Das alleine reicht uns, um die Schuld von Grünenthal am Conterganskandal für belegt zu halten!
Die Bestreitungen des Geschäftsführers von Grünenthal empfinden wir, angesichts der Offensichtlichkeiten, als sehr verletzend!