Wo ist eigentlich das Problem der Gutachter, im Zweifel zugunsten des Antragstellers zu entscheiden.
Eine offensichtliche Schwerbehinderung ist hier vorhanden. Wenn es nicht zweifelsfrei nachgewiesen kann, sollte alleine die Vermutung einer Schädigung durch Thalidomid für eine Anerkennung nach einem Schadensausgleich ausreichen.
Auch wenn Contergan nicht die Schäden ausgelöst hat, haben diese Menschen dieselben Einschränkungen im Leben zu tragen wie die anerkannten Geschädigten.
Aber man möchte wohl keinen Schneeball den Hang runterrollen lassen.