Kölner will zweifelhafte Verflechtungen des Contergan-Herstellers nachweisen – Quelle:
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Köln -
Fragt man Andreas Meyer, wie er seine Freizeit verbringt, dann antwortet er: „Ich sitze meistens am Schreibtisch.“ Der Mann aus Bocklemünd, 57 Jahre alt, kümmert sich als Vorsitzender um den Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. – und er hat eine Mission, die ihn seit vielen Jahren beschäftigt.
Meyer will beweisen, dass es zwischen der für den Skandal verantwortlichen Firma Grünenthal aus Aachen und der Conterganstiftung, die die Entschädigungszahlungen an die Opfer verwaltet, Verflechtungen gegeben hat. Eine Einschätzung, die das Kölner Oberlandesgericht nach einem Verhandlungstermin offenbar teilt (Aktenzeichen: 15 U 85/17). Wird dies im Urteil, das am 12. April erwartet wird, bestätigt, könnte sich der Skandal um das Arzneimittel mit dem Wirkstoff Thalidomid ausweiten.
Urteil am 12. April
Im Kern geht es bei der Klage, die Andreas Meyer angestrebt hat, um ein Schreiben eines Vorstandsmitglieds der Conterganstiftung. „Herr Meyer hat behauptet, 30 Jahre lang habe Grünenthal in der Stiftung auch auf die medizinischen Akten der Betroffenen geschaut. Diese Behauptung ist unwahr“, hieß es in dem Brief, der an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages gerichtet war. Ebenso unwahr sei eine weitere Behauptung Meyers, Gutachter der medizinischen Kommission der Conterganstiftung seien von der Firma Grünenthal bezahlt worden.
Meyer wehrt sich gegen diese Behauptungen. Und er hat gute Chancen, den Fall in diesen zwei Punkten zu gewinnen. In einer ersten Einschätzung hatte die Vorsitzende Richterin Margarethe Reske beim Prozessauftakt nämlich deutlich gemacht, dass sie definitiv Verflechtungen zwischen Grünenthal und der Conterganstiftung sehe. Der frühere Justiziar von Grünenthal habe von 1972 bis 2003 als Vorsitzender der medizinischen Kommission der Conterganstiftung Zugang zu den medizinischen Akten der Geschädigten gehabt. Auch habe Grünenthal indirekt Geld an die Gutachter der Stiftungs-Kommission gezahlt.
Kläger Meyer wünscht sich einen Untersuchungsausschuss im Bundestag
Die Firma stellt auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ fest, dass der Justiziar selbst nie an der Begutachtung von möglichen Schädigungen bei Thalidomid-betroffenen Personen beteiligt gewesen sei. „Gemessen an den Anforderungen unserer heute geltenden Compliance-Richtlinien würde diese Verbindung zwischen einem Angestellten des Unternehmens und einer Funktion innerhalb der Conterganstiftung so nicht mehr möglich sein“, räumt Sprecherin Fabia Kehren jedoch ein. Aus diesem Bewusstsein heraus habe das Pharmaunternehmen 2014 Unterlagen, die sich durch die Arbeit des ehemaligen Justiziars im Unternehmensarchiv befanden, an die Stiftung übergeben.
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