Hallo zusammen,
 für Euch z. K.
  
  Sehr geehrte Frau …,
  
  …
  
  Zu öffentlichen Anhörungen haben alle Interessierten im Rahmen der
  verfügbaren Raumkapazität Zugang. Die Anmeldung dient lediglich der
  Erleichterung und Beschleunigung des Zugangs zu den Liegenschaften des
  Deutschen Bundestages. Dies bedeutet, dass Besucherinnen und Besucher
  grundsätzlich auch unangemeldet an einer öffentlichen Anhörung
  teilnehmen können, wenn eine ausreichende Platzkapazität vorhanden ist.
  Mit einer Anmeldung ist keine verbindliche Platzreservierung verbunden.
  Darüber hinaus gibt es erfahrungsgemäß immer einen gewissen Prozentsatz
  von angemeldeten Besucherinnen und Besuchern, die zum Termin nicht
  kommen können, aber vorher auch nicht absagen, so dass in aller Regel
  letztendlich allen Besucherinnen und Besuchern eine Teilnahme ermöglicht
  werden kann. In den Fällen, in denen nach Einschätzung der
  Ausschusssekretariate auf Grund der Anmeldezahlen ein Zugang nicht
  garantiert werden kann, erhalten die betreffenden Personen eine
  entsprechende Information.
  
  Aus Kapazitätsgründen ist es den Ausschusssekretariaten nicht möglich,
  jeden Eingang einer Anmeldung zu bestätigen. In besonderen Einzelfällen,
  wie z. B. bei der öffentlichen Anhörung zum Thema "Contergan", weicht
  das Sekretariat des Familienausschusses von der üblichen Praxis ab. Wenn
  es verlangt wurde, haben wir den Eingang der Anmeldung bestätigt, dies
  auch vor dem Hintergrund, dass mit dem Besuch für viele Interessierte
  eine lange Anreise verbunden ist.
  
  Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass das Ausschusssekretariat
  alles tun wird, um allen angemeldeten Besucherinnen und Besuchern den
  Zugang zur Anhörung zu ermöglichen.
  
  Mit freundlichen Grüßen
 
       Petra Düwel
 
-- 
Interessenverband Contergangeschädigter 
Nordrhein-Westfalen e.V. 
Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte
 
Udo Herterich
 1. Vorsitzender
 
Bensberger Str. 139
 51503 Rösrath
 Telefon 02205 - 83 541
 Telefax 02205 - 83 586
 herterich@contergan-nrw.eu
 www.contergan-