Zur Vollständigkeit:
Heute telit man mir mit, dass in vor Zuschlagserteilung oder Vertragsunterzeichnung, die im nächsten Monat erfolgen sollen, ein Beschluss des Stiftungsrates herbeigeführt wird. Sollte es vor Zuschlagserteilung oder Vertragsunterzeichnung aus terminlichen Gründen keine Stiftungsratssitzung mehr geben, so würde eine Beschlussfassung hierüber im Umlaufverfahren erfolgen. Ebenso sei der Stiftungsrat natürlich bei der Entscheidung über die Abnahme der jeweiligen Untersuchungsberichte beteiligt.
Es ist wohltuend, dass man nun, in der neuen Legislatur, mit den Betroffenen und ihren Vertretern offenkundig positiver umgeht.