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THEMA: Nachzahlung aus den Spezifischen Jährlichen Bedarfe

Nachzahlung aus den Spezifischen Jährlichen Bedarfe 08 Jun 2016 20:57 #40477

  • Stefan Hirsch
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Eigentlich müsste uns die Regierung das aus dem gesetzerlass von 2013 festgelegten 30 Millionen Euro Jährlich, aus den Spezifischen Gelder sowie von 2014 und 2015 und 2016 als Nachzahlung zustehen. in den letzten 3 Jahren wurde lediglich 5,4 Millionen angewiesen zugestand haben uns 90 Millionen. das würde bedeuten das die Regierung 90 MillionenEuro in den 3 Jahren eingespart hat eine enorm hohe Summe die man uns als Nachzahlung geben müsste da die Studie erweisen hat das wir unter gravierenden Spätfolgen leiden.
Stefan
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Nachzahlung aus den Spezifischen Jährlichen Bedarfe 08 Jun 2016 21:01 #40478

  • nicola1961
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Das ist wohl das mindeste!

Nachzahlung aus den Spezifischen Jährlichen Bedarfe 08 Jun 2016 21:52 #40487

  • Lilly
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Ich finde es nicht richtig das die Spätfolgen dann mit einer jährlichen Auszahlung abgegolten werden, diese wird niemals erhöht sowie z.B. die Rente...was wird mit uns in 10 Jahren sein? Es wird nicht mehr besser sondern nur noch schmerzhafter für jeden Einzelnen und dann ? Müssen wir immer weiter kämpfen ?

Liebe Grüße
Lilly
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Nachzahlung aus den Spezifischen Jährlichen Bedarfe 08 Jun 2016 22:38 #40489

  • Stefan Hirsch
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Lilly da hast du 1000% recht wenn man diese Zahlung von 20.000Euro geteilte durch 12 Monate Rechnet so sind das bei 100% Schädigung1667 Euro im Monat die ein Schwerstgeschädigter erhält. Diese Zahl ist sehr ernüchternd und immer noch nicht ausreichend, wir müssen daher weiterhin auf die Entschädigung setzten. Und viel haben weniger Punkte jedoch Spätschäden, die wären ja dann erheblich benachteiligt.
Stefan

Nachzahlung aus den Spezifischen Jährlichen Bedarfe 09 Jun 2016 07:56 #40495

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Lilly schrieb:
Ich finde es nicht richtig das die Spätfolgen dann mit einer jährlichen Auszahlung abgegolten werden, diese wird niemals erhöht sowie z.B. die Rente...was wird mit uns in 10 Jahren sein? Es wird nicht mehr besser sondern nur noch schmerzhafter für jeden Einzelnen und dann ? Müssen wir immer weiter kämpfen ?

Liebe Grüße
Lilly


Folgeschäden sind durch die Conterganrenten bereits pauschal abgegolten!
"Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll"
Georg Christoph Lichtenberg
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Nachzahlung aus den Spezifischen Jährlichen Bedarfe 09 Jun 2016 08:04 #40496

  • Stefan Hirsch
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Da wir Kurtz vor einer Rentenerhöhung stehen sind bei der Berechnung nicht andere Zahlen zu berücksichtigen ? Des Weiteren weiß jemand wann es zu der Auszahlung kommen wird noch 2016, oder erst im kommenden Jahr 2017.

Grüße Stefan
Stefan

Nachzahlung aus den Spezifischen Jährlichen Bedarfe 09 Jun 2016 08:47 #40497

  • retep1962
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Moin,

Auf Seite 52:

Eine entsprechende Änderung
des Conterganstiftungsgesetzes ist frühestens zum 1. Januar 2017 möglich. Als nächster
Zeitpunkt für die Einführung der Pauschalierung kommt dann erst wieder der 1. Januar
2018 in Betracht. Sofern es zu einer Pauschalierung der Leistungen für spezifische Bedarfe
kommt, ist eine Änderung des § 11 Satz 2 Nr. 2 des Conterganstiftungsgesetzes erforderlich
Liebe Grüße

Peter

Honeste vivere, neminem laedere, suum cuique tribuere
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Nachzahlung aus den Spezifischen Jährlichen Bedarfe 09 Jun 2016 09:24 #40500

  • WerBo
"1667 Euro im Monat die ein Schwerstgeschädigter erhält. Diese Zahl ist sehr ernüchternd und immer noch nicht ausreichend, "

( es sind 11.000 / 12 = 917 € im Monat, wenn alle gleich behandelt werden ). Aber das ist schon jährlich zu sehen, da zB Rehas ja nicht monatlich anstehen. Ausreichend ist das oft nicht, aber es muss ja nicht alles an medizinischem Bedarf selbst bezahlt werden. Über die Krankenkasse u.a. geht ja auch einiges, das sollen ja auch die Hauptträger sein.
Als zusätzlichen Betrag halte ich das für weitgehend ausreichend. Da soll ja die Stiftung auch ran und eine Beratungsfunktion überrnehmen. ( Na gut, ist erst mal schöne Theorie. )
Aus der Zusammenfassung geht nicht wirklich hervor, ob die Heidelberger noch weiteren Geldbedarf ermittelt haben.

Wenn eine Regelung - welcher Verteilschlüssel auch immer - dazu führt, dass statt knapp 3 Mio jetzt 27 an die Contis gehen, ist das doch eine großartige Verbesserung. Etwas seltsam ist die Vorstellung, dass diese Leistung nicht dynamisiert werden soll. Als gäbe es keine Kostensteigerung im Gesundheitswesen.

Für mich ist die Hauptsache, dass die Stiftung nicht mehr nach Gutsherrenart in Verbindung mit salbungsvollen Sprüchen entscheiden darf. Gleich danach: endlich keine Anträge mehr ausfüllen.

Nachzahlung aus den Spezifischen Jährlichen Bedarfe 09 Jun 2016 09:51 #40503

  • monika
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Es gab doch 2013 eine vorläufige Rententabelle, in der die 30 Mio bereits enthalten waren. Dann wurden diese aber für die spezifischen
Bedarfe wieder herausgenommen.

Warum wird die Auszahlung nicht nach diesem Modell gemacht?

Eigentlich hätte sich das Familienministerium die Idee mit den spezifischen Bedarfen schenken können. Das hätte uns viel Ärger und Geld gespart. Nun 3,5 Jahren später ist die Situation verfahren und wir werden wohl schlechter gestellt, als ursprünglich geplant.
Herzliche Grüße
Monika
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Nachzahlung aus den Spezifischen Jährlichen Bedarfe 09 Jun 2016 10:18 #40505

  • monika
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Hier mal die alte vorläufige Rententabelle von 2013 mit den 30 Mio. Gerechnet ohne die zwischenzeitlichen geleisteten Rentenerhöhungen.

Ich hoffe, der Link funktioniert.
Anhang:
Herzliche Grüße
Monika
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Nachzahlung aus den Spezifischen Jährlichen Bedarfe 09 Jun 2016 10:34 #40506

  • Stefan Hirsch
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Bei der Vielzahl von Anträgen die willkürlich von der Stiftung Abgelehnt wurden, und die dann aus unseren Renten bezahlt sind was nicht so vorgesehen war ist es für die Stiftung zu sehr hohen Ansparungen gekommen. Hingegen wurden für Anwälte uns Stiftungsärzte Gutachten Millionen überwiesen, und dies völlig unbürokratisch und kürzester zeit nur mit Angabe ihrer Berufsbezeichnung. Diese Handlungsweise halte ich nach wie vor für nicht hinnehmbar. Alle die Anträge gestellt haben sind und bleiben auch Contergan-Geschädigt und wenn die Regirung dieses Gesetz 2013 erlassen hat, und die Stiftung 98% der Anträge Abgelehnt hat so ist das ein verschulden und Inkompetenz der Stiftungsmitarbeiter die unsere Gelder einfach zurückgehalten haben bis auf den heutigen Tag und dies muss unbedingt mit allem ernst nochmals der Regirung vorgetragen werden. Die Rückgabe der Contergan- Gelder von 2013 bis 2016 muss der Regirung vorgelegt werden, den in dieser zeit hatten wie Bedarfe und dies wird sich auch nicht Ändern.
Stefan
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Nachzahlung aus den Spezifischen Jährlichen Bedarfe 09 Jun 2016 11:54 #40508

  • Supermario
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Hallo Monika,
wo verstecken sich die 30 Mille in deiner Tabelle, ich sehe nur die jetzig gezahlten Renten.

Nachzahlung aus den Spezifischen Jährlichen Bedarfe 09 Jun 2016 12:04 #40509

Ist das nicht die von einem Mitarbeiter des Ministeriums falsch berechnete Tabelle, die dann Udo Herterich überschnell veröffentlicht hat? Christian hatte dann richtig viel zu tun diesen Irrtum aufzuklären.
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Nachzahlung aus den Spezifischen Jährlichen Bedarfe 09 Jun 2016 12:25 #40510

  • Stefan Hirsch
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Hallo Peter danke das du geantwortet hast und auch die Berechnung beigefügt wurde, wenn es demnach erstmals 2018 zu einer Auszahlung kommen wird so ist dies für uns alle nicht hinnehmbar. Dies würde bedeuten das die jetzige Variante der Bedarfe besten bleibt bis 2018, und wieder nur 5,4 Millionen Jährlich erkämpft werden muss und in den 2 Jahren werden demnach weitere 54,6 Millionen eingespart bzw. wieder Abgenommen. Also aus den Jahren 2013 bis 2016 wurden uns 90 Millionen Abgenommen und für 2017 bis 2018 54,6 Millionen das wären über 144,6 Millionen Euro von 2013 bis 2018 die nicht an die Betroffenen Ausgezahlt würden, dies verschlägt mir die Sprache.
retep1962 schrieb:
Moin,

Auf Seite 52:

Eine entsprechende Änderung
des Conterganstiftungsgesetzes ist frühestens zum 1. Januar 2017 möglich. Als nächster
Zeitpunkt für die Einführung der Pauschalierung kommt dann erst wieder der 1. Januar
2018 in Betracht. Sofern es zu einer Pauschalierung der Leistungen für spezifische Bedarfe
kommt, ist eine Änderung des § 11 Satz 2 Nr. 2 des Conterganstiftungsgesetzes erforderlich
Stefan

Nachzahlung aus den Spezifischen Jährlichen Bedarfe 09 Jun 2016 15:40 #40517

  • WerBo
ist nicht ganz korrekt, denn die Regelung muss zum 1.1. in Kraft treten, damit nicht 2 Erstattunghsmethoden gleichzeitig laufen. Also nur 27 Mio für 2017 ( und die 3 zwiefelhaften Mio für Verwaltung in 2018 ) und gesamt 144,6 - 27 = 117,6.
Kann einem aber trotzdem die Sprache verschlagen, denn das ist eine Jahresrente für jeden.
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