Man muss noch folgendes sagen:
Aufgrund der OVG-Entscheidung, dass das Verfahren, dass für die Med. Kommissiion ein Arzt entscheidet, falsch ist, hat man alle Verfahren zunächst "auf Eis" gelegt.
Das bedeutet, dass einiges liegengeblieben ist.
In der letzten Stiftungsratssitzung ist dann eine neue Geschäftsordnung für die Kommission erlassen worden. Es gibt nun nicht eine, sondern 2 Kommissionen.
Bezüglich der neuen Kommssionen entscheidet eine über einen Revisions- oder Neuantrag, die jeweis andere dann über den entsprechenden Widerspruch. Es war vorgesehen, dass ein Arzt auch in beiden Kommssionen sitzen kann. Das habe ich massivst einschränken lassen.
Kurzum:
Erst danach konnte die Kommssion die Arbeit aufnehmen. Zunächst werden die strukturelle Fragen geklärt haben, um dann dei aufgelaufene Arbeit abzuarbeiten. Nunmehr entscheidet auch die Gesamtkommssion. Das dauert natürlicch auch länger.
Untätigkeitsklagen sind oft als Anstoss sinnvoll. Die Praxis zeigt aber, dass die Stiftung dann erstmal monatelang Fristverlängerungen bekommt.
Auf meine Nachfrage in der Stiftungsratssitzung tat man so, als gäbe es keine liegengebliebenen Fälle mehr.
Natürlich werde ich das Problem aber immer wieder mit in die Politik mitnehmen. Und ich werde auch in der kommenden Stiftungsratssitzung nachfragen. Bitte Fälle, die lange liegengeblieben sind, bei mir melden.
Schwierig ist, dass die Verwaltungsgerichte in kaum zu gleubender Weise langsam arbeiten. Gegenwärtig sind die auch zugestopft mit Asylverfahren. Es gibt Anwälte, die es sich zum Geschäftsmodell gemacht haben unnd so werden die Sachen da in aller Breite langgezogen. Strukturell bleiben andere Fälle liegen. Wir wollen ja weg von den Verwaltungsgerichten, hin zu den Sozialgerichten. Da sind die Verfahren auch gerichtskostenfrei.