Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gekippt.
Die Festlegung einheitlicher Abgabepreise beschränkt den freien Warenverkehr in der EU, heißt es in dem verkündeten Urteil. Örtliche Apotheken und solche, die im Internet Medikamente anbieten, können die Preise nun frei festlegen.
Im Ausgangsfall hatte die Deutsche Parkinson Vereinigung mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris ein Bonussystem für ihre Mitglieder ausgehandelt. Dagegen hatte die deutschen Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geklagt und vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Recht bekommen. Doch der EuGH sieht das anders und revidiert das Urteil.Preisdeckelung sollte Kranke schützen
Die bisherige Preisdeckelung soll nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums gewährleisten, dass Medikamente nicht zu teuer werden und dass damit die Krankenkassenbeiträge bezahlbar bleiben. Ein weiteres Ziel waren gleiche Wettbewerbsbedingungen und ein flächendeckendes Apothekennetz in allen Regionen Deutschlands. "Kranke sollen in ihrer besonderen Bedarfssituation nicht auch noch Preise zwischen Apotheken vergleichen müssen", heißt es dazu vom Bundesgesundheitsministerium.
Apotheker: Entscheidung zum Nachteil der Patienten
Für die deutschen Apotheker ist dies keine begrüßenswerte Entscheidung. "In der Fläche gibt es viele kleinere Apotheken, die keine großen wirtschaftlichen Spielräume haben", sagte Reiner Kern, Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, im Vorfeld. Sie böten allerdings ein Vollsortiment und erfüllten zudem wichtige Gemeinwohlaufgaben. "Sie beraten, leisten Nacht- und Notdienste", so Kern. "Wenn sich Versandhändler die Rosinen rauspicken, werden diese Apotheken und letztlich dann auch die Patienten die Auswirkungen spüren."