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THEMA: Neues von der Stiftung

Neues von der Stiftung 13 Mai 2025 12:02 #52104

Neues von der Stiftung 13 Mai 2025 12:02 #52105

Stiftungsrat - Öffentliche Sitzung am 03.06.2025 in Berlin
12. Mai 2025
Die 117. Sitzung des Stiftungsrates der Conterganstiftung findet statt am

Dienstag, 03.06.2025 ab 11.00 Uhr

im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, Raum AE.09, 10117 Berlin.

Die Tagesordnung sowie die an die ordentlichen und stellvertretenden Stiftungsratsmitglieder versendete Einladung finden Sie hier zu Ihrer Information:

Tagesordnung
Einladung
Wenn Sie an der öffentlichen Stiftungsratssitzung teilnehmen möchten, bitten wir Sie um eine vorherige Anmeldung. Senden Sie uns hierzu eine kurze E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bitte beachten Sie, dass für Gäste keine Reise- und Übernachtungskosten übernommen werden können.
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Neues von der Stiftung 13 Mai 2025 12:03 #52106

Neues von der Stiftung 13 Mai 2025 12:03 #52107

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Neues von der Stiftung 21 Mai 2025 09:44 #52108

  • mitstreiter
  • OFFLINE
  • Vollmitglied
  • Beiträge: 554
  • Punkte: 2540
  • Honor Medal 2010
Ich wäre gerne dabei. Leider e immer zu spät erfahren dai h einen anderen Termin habe.
Frust
Mitstreiter
Es wäre gut wenn wir den Termin am Anfang des Jahres erfahren würden. So kann ich besser planen.
Christian und Co. Ich wünsche euch viel Kraft und Erfolg für den Tag
Mitstreiter
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Neues von der Stiftung 15 Jun 2025 13:57 #52133

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Neues von der Stiftung 06 Sep 2025 10:04 #52211

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Neues von der Stiftung 06 Sep 2025 10:04 #52212

Auszahlung Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe 2026
02. September 2025
Laut den „Richtlinien für die Gewährung von Leistungen“ vom 21. Februar 2022 ist die Überweisung der Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe am 10. Januar eines jeden Jahres zu veranlassen.

Fällt der 10. Januar auf ein Wochenende oder einen Feiertag, findet die Auszahlung am darauffolgenden Werktag statt. Im Jahr 2026 ist das Montag, der 12. Januar.

Bitte berücksichtigen Sie: Die Dauer der Überweisung ist von den empfangenden Kreditinstituten abhängig. Wir bitten Sie frühzeitig darum, dies bei Ihren Zahlungsverpflichtungen zu beachten.

Die „Richtlinien für die Gewährung von Leistungen“ finden Sie Contergan Infoportal.
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Neues von der Stiftung 19 Sep 2025 09:00 #52230

  • mitstreiter
  • OFFLINE
  • Vollmitglied
  • Beiträge: 554
  • Punkte: 2540
  • Honor Medal 2010
Guten Morgen SusanneLothar
Ich habe mich schon sehr gewundert dass du in der letzten Zeit nicht mehr aktiv warst. Danke, dass du uns immer auf dem laufenden hälst. Gruß Mitstreiter
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Neues von der Stiftung 23 Sep 2025 11:41 #52233

Neues von der Stiftung 23 Sep 2025 11:41 #52234

BERATUNG - ANTWORT DES GKV-SPITZENVERBANDES ZUR GERIATRISCHEN REHABILITATION
18. September 2025
Der Vorstand der Conterganstiftung begrüßt die positive Rückmeldung des GKV-Spitzenverbandes auf das stiftungsseitige Schreiben vom 18. August 2025 zur stärkeren Berücksichtigung der geriatrischen Rehabilitation bei Menschen mit Conterganschädigung (CIP berichtete hier.)

In seinem Antwortschreiben zeigt sich der GKV-Spitzenverband offen für die Anliegen der Stiftung und hat die Krankenkassen bereits mit einem aktualisierten Rundschreiben über den erhöhten Rehabilitationsbedarf informiert. Damit wird ein wichtiger Impuls gesetzt, um die medizinische Versorgung der Betroffenen weiter zu verbessern und ihre Teilhabe auch im fortgeschrittenen Alter nachhaltig zu sichern.

Die Stiftung dankt dem GKV-Spitzenverband ausdrücklich für die zeitnahe Bearbeitung des Anliegens und die Bereitschaft, die Empfehlungen aus dem Jahr 2018 erneut aufzugreifen.

Das Antwortschreiben des GKV-Spitzenverbandes können Sie hier abrufen.

Das aktualisierte Rundschreiben finden Sie hier.

Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie wie gewohnt auf dem CIP informiert.

Sie haben Rückmeldungen, Anregungen oder Fragen? Richten Sie diese gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1).
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Neues von der Stiftung 23 Sep 2025 11:42 #52235

Neues von der Stiftung 10 Okt 2025 16:57 #52248

Neues von der Stiftung 10 Okt 2025 16:58 #52249

istung - Keine Einschränkungen bei der Auszahlung von Conterganrenten durch neue EU-Zahlungsrichtlinie
10. Oktober 2025
Die Auszahlungen der Conterganrenten sind von der neuen EU-Zahlungsrichtlinie (PSD3 - Payment Services Directive 3) nicht betroffen! Der Bund setzt den sogenannten IBAN-Namensabgleich (VoP) hier nicht ein. Somit werden – entgegen anderslautender Meldungen – beim Rentenlauf keine Einschränkungen oder Verzögerungen auftreten. Alle Renten werden wie gewohnt und zuverlässig ausgezahlt. Für Sie ändert sich nichts.

Wir bitten Sie dennoch uns Personenstandsänderungen wie Namens- und Adressänderungen zeitnah mitzuteilen. Dies können Sie formlos mit einer unterschriebenen Nachricht per Post oder E-Mail machen.

Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Richten Sie diese gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 2).
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Neues von der Stiftung 14 Okt 2025 10:12 #52250

Neues von der Stiftung 14 Okt 2025 10:12 #52251

Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren - Uniklinik Aachen lädt zu weiterem offenen Austausch ein
14. Oktober 2025
Das Contergan Zentrum Aachen (CZA) lädt am Mittwoch, den 22. Oktober 2025, in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr zum nächsten offenen Austausch in den Räumlichkeiten des MZEB/CZA der Uniklinik Aachen ein. Die Einladung richtet sich an Betroffene, Interessenvertreterinnen und -vertreter sowie alle weiteren Interessierten.

Neben dem offenen Austausch wird bei dem Treffen die neue Broschüre zum Thema Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde bei Patientinnen und Patienten mit Thalidomid-Embryopathie vorgestellt.

Die Uniklinik Aachen bittet alle Interessierten, sich bis zum 17. Oktober 2025 unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! formlos anzumelden.

Die Einladung der Uniklinik Aachen können Sie hier noch einmal abrufen.

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1).
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Neues von der Stiftung 23 Okt 2025 08:35 #52258

Neues von der Stiftung 23 Okt 2025 08:36 #52259

Öffentliche Stiftungsratssitzung am 19.11.2025 in Köln
22. Oktober 2025
Am 19.11.2025 findet die 118. Sitzung des Stiftungsrates im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln statt. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um vorherige Anmeldung, wenn Sie an der Sitzung teilnehmen möchten. Weitere Informationen zur Anmeldung und zur Sitzung veröffentlichen wir in Kürze an dieser Stelle.
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Neues von der Stiftung 24 Okt 2025 09:23 #52260

Neues von der Stiftung 24 Okt 2025 09:24 #52261

Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren – Verordnung von Hilfsmitteln
24. Oktober 2025
Der Beratungsbereich möchte Sie gerne auf die Gesetzesänderung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) vom 25.02.2025 hinweisen, deren Zielsetzung die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich bezweckt.

So heißt es im § 33 Absatz 5c GVSG: „Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels wird vermutet, wenn sich der Versicherte in einem sozialpädiatrischen Zentrum, das nach § 119 Absatz 1 ermächtigt wurde, oder in einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, das nach § 119c Absatz 1 ermächtigt wurde, in Behandlung befindet und die beantragte Hilfsmittelversorgung von dem dort tätigen behandelnden Arzt im Rahmen der Behandlung innerhalb der letzten drei Wochen vor der Antragstellung empfohlen worden ist".

Folglich können die Krankenkassen bei einer vorangegangenen Behandlung in einem medizinischen Zentrum für Erwachsene mit Behinderung von einer medizinischen Erforderlichkeit der beantragten Versorgung ausgehen.

Die Überprüfung durch den medizinischen Dienst ist regelhaft nicht mehr notwendig.

Die von der Conterganstiftung geförderten Kompetenzzentren wurden hierzu sensibilisiert, um die Versorgung und Behandlung von Menschen mit Conterganschädigung weiterhin zu verbessern.

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1).
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Neues von der Stiftung 13 Nov 2025 10:28 #52271

Neues von der Stiftung 13 Nov 2025 10:28 #52272

Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren – RKH Krankenhaus Bietigheim-Vaihingen als neuer Netzwerkpartner der Region Süden
13. November 2025
Nach der erfolgreichen Aufnahme des Rehazentrum Hess als Netzwerkpartner (CIP berichtete hier), freut sich die Conterganstiftung, zwei weitere medizinische Einrichtungen in der Region Süden als Netzwerkpartner gewonnen zu haben und diese vorstellen zu können.

Auf Empfehlung von Betroffenen hat der Vorstand der Conterganstiftung Kontakt zu zwei Kliniken des RKH Krankenhaus Bietigheim-Vaihingen in Bietigheim-Bissingen (Baden-Württemberg, Region Süden) aufgenommen.

Sowohl die Klinik für Unfall-, Wiederherstellungschirurgie und Orthopädie, als auch die Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie haben erfreulicherweise ihre Bereitschaft erklärt, die Stiftung künftig als Netzwerkpartner bei Fragen rund um die medizinische Versorgung von Menschen mit Conterganschädigung zu unterstützen.

Das RKH Krankenhaus Bietigheim-Vaihingen vereint unter seinem Dach somit zwei spezialisierte Kliniken.

Damit bietet die Einrichtung sowohl körpermedizinische als auch psychotherapeutische Expertise, was den komplexen Anforderungen der Versorgung von Menschen mit Conterganschädigung in besonderer Weise gerecht wird.



Ansprechpartner in der Funktion als Netzwerkpartner sind:

Klinik für Unfall-, Wiederherstellungschirurgie und Orthopädie Bietigheim,
Dr. med. Ulrich Gronwald – Ärztlicher Direktor, Riedstraße 12, 74321 Bietigheim-Bissingen

Sekretariat:
Martina Volk
Tel.: 07142 79 55001
Fax: 07142 79 55008
E-Mail: martina.volk@rkh-gesundheit.de

Zur Klinik-Homepage.



Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Bietigheim,
Dr. med. Jürgen Knieling – Ärztlicher Direktor, Riedstraße 12, 74321 Bietigheim-Bissingen

Sekretariat:
Juliane Mohr
Tel.: 07142 79 55071
Fax: 07142 79 55078
E-Mail: juliane.mohr@rkh-gesundheit.de

Zur Klinik-Homepage.



Wenn Sie Hinweise oder Vorschläge zu weiteren geeigneten Netzwerkpartnern haben, wenden Sie sich gerne an den Beratungsbereich der Conterganstiftung. Der Vorstand dankt Ihnen für Ihre Anregungen.

Sie haben Fragen zur Netzwerkstruktur multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1).
Folgende Benutzer bedankten sich: tina 1961

Neues von der Stiftung 16 Nov 2025 21:56 #52284

  • Stefan Hirsch
  • OFFLINE
  • Vollmitglied
  • Das Böse bleibt nicht für immer
  • Beiträge: 881
  • Punkte: 2525
  • Honor Medal 2010
Und wenn die Stiftung 1000 gut bezahlte Einrichtungen der Steuerzahler errichten will, so ist das alles der Blanke Hohn, wenn Betroffene seit über 45 Jahren immer noch Klagen müssen so sind diese Aussagen die Stiftung sie würde sich freuen für weitere Einrichtungen unerträglich.


Was wurde aus der Gefäß Studie, ein Paradebeispiel der Hinhaltetaktik es wurden über 400 Befunde eingereicht wo Lesen wir das die Betroffenen dafür Entschädigt wurden, die Arroganz innerhalb der gesamten Stiftung dürfte Weltweit einzigartig sein es werden ständig neue Baustellen eröffnet jedoch kein Bauwerk vollständig Fertiggestellt.
Stefan

Neues von der Stiftung Heute 09:57 #52288

Neues von der Stiftung Heute 09:57 #52289

Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts zum Verfahren 5 C 2.24 liegen vor
17. November 2025
Die Conterganstiftung hat Anfang Oktober 2025 die ausführlichen Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG – 5 C 2.24) zur mündlichen Verhandlung vom 9. Juli 2025 in Leipzig erhalten. Sie können diese hier einsehen.

Das Gericht befasste sich in diesem Verfahren u.a. mit Fragen zur Arbeitsweise und Entscheidungsfindung der Medizinischen Kommissionen der Stiftung. Nach sorgfältiger Auswertung der Entscheidung steht fest, dass die Geschäftsordnung der Medizinischen Kommission in einzelnen Punkten angepasst werden muss.

Konkret betreffen die Änderungen das Verfahren der Entscheidungsfindung und die Voraussetzungen der Entscheidungsfähigkeit.

Mit den vorgenommenen Änderungen setzt die Conterganstiftung die rechtlichen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts um und stellt sicher, dass die Entscheidungsprozesse innerhalb der Medizinischen Kommission künftig noch transparenter und nachvollziehbarer gestaltet sind.

Die geänderte Geschäftsordnung in der Fassung vom 13. November 2025 wird dem Stiftungsrat in seiner 118. Sitzung am 19. November 2025 in Köln zur Genehmigung und Beschlussfassung vorgelegt. Nach der Beschlussfassung wird die neue Fassung auf dem Contergan-Infoportal veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie in den auf dem Contergan-Infoportal veröffentlichten Fragen und Antworten. Diese sollen Ihnen helfen, das Urteil besser zu verstehen und einzuordnen.

Neues von der Stiftung Heute 09:58 #52290

Neues von der Stiftung Heute 09:58 #52291

Neues von der Stiftung Heute 10:00 #52292

FAQ zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09. Juli 2025
28. Juli 2025
Eine Sammlung von Antworten auf häufig gestellte Fragen

Am 09. Juli 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem konkreten Einzelfall eines Antragstellers entschieden, dass die Conterganstiftung über dessen Antrag auf Anerkennung als Geschädigter neu entscheiden muss. Das BVerwG bestätigt damit die verfahrensrechtliche Kritik des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster im Urteil vom November 2023 - nämlich die Notwendigkeit, dass die Medizinische Kommission als Gremium mit Beteiligung aller, zuletzt 22 Kommissionsmitglieder entscheiden muss.

Dieser neuen Vorgabe kam die Conterganstiftung sofort nach Vorlage und Prüfung der Urteilsgründe der Entscheidung des OVG nach. Mit Beschluss durch den Stiftungsrat der Conterganstiftung trat zum 01. November 2024 eine neue Geschäftsordnung in Kraft. Die seitdem tätigen zwei Medizinischen Kommissionen mit je 6 Mitgliedern setzen die vom OVG Münster im Urteil vom November 2023 erstmals geforderten und nun vom BVerwG bestätigten Anforderungen an die Gremienentscheidung vollständig um.

Den konkreten Einzelfall wird die Conterganstiftung auf der Grundlage der neuen Geschäftsordnung durch eine der Medizinischen Kommissionen erneut prüfen lassen.

Über den konkreten Einzelfall hinaus hat das BVerwG zudem eine wesentliche Grundsatzfrage entschieden, die zukünftige Anerkennungsverfahren betrifft: Wie wahrscheinlich muss es sein, dass eine Fehlbildung tatsächlich durch die Einnahme von Contergan in der Schwangerschaft verursacht wurde?

Vorausgegangen ist ebenfalls das Urteil des OVG Münster vom November 2023. Das OVG hatte erstmals entschieden, dass bereits dann anerkannt werden müsse, wenn andere mögliche Ursachen genauso wahrscheinlich sind wie Contergan. Mit dieser Ansicht wurde die jahrelange Rechtsprechung aufgegeben.

Die Conterganstiftung erkannte in diesem Urteil eine rechtliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung - insbesondere für Menschen und ihre Anerkennungsverfahren. Deshalb hat sie Revision gegen das Urteil des OVG Münster eingelegt und eine Entscheidung des BVerwG angestrebt, um Rechtsklarheit zu schaffen. Das OVG selbst hatte diese höchstrichterliche Überprüfung zur Schaffung von Rechtsklarheit ermöglicht, indem es die Revision zugelassen hatte.

Das BVerwG ist bei der Frage des Beweismaßstabs nicht der Rechtsauffassung des OVG Münster gefolgt. Es hat klargestellt, dass eine Gleichwahrscheinlichkeit verschiedener Ursachen nicht ausreicht. Contergan muss die wahrscheinlichste Ursache sein.

Das höchste Verwaltungsgericht der Bundesrepublik Deutschland hat damit die bisherige Anerkennungspraxis im Wesentlichen bestätigt: Eine Anerkennung erfolgt nur, wenn Contergan mit hoher Wahrscheinlichkeit die Hauptursache der Schädigung ist.

Zu diesem Thema haben wir durch das Urteil des BVerwG nun Rechtssicherheit und das begrüßen wir.

Die folgenden Fragen und Antworten sollen Ihnen helfen, das Urteil besser zu verstehen und einzuordnen, was es für Sie bedeuten kann. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gern an die Geschäftsstelle der Conterganstiftung.

1. Frage: Hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09. Juli 2025 Auswirkungen auf mich als anerkannte Geschädigte bzw. anerkannter Geschädigter?

Antwort: Das Urteil hat keine direkten Auswirkungen auf anerkannt geschädigte Personen.



2. Frage: Was bedeutet es für mich, wenn die Medizinische Kommission auch in meinem Fall in unvollständiger Besetzung Befunde geprüft und bewertet haben sollte?

Antwort: In der Vergangenheit wurden nicht alle, zuletzt 21 fachärztlichen Kommissionsmitglieder in jede Antragsprüfung einbezogen, sondern zum Teil nur diejenigen fachärztlichen Kommissionsmitglieder, deren medizinisches Fachgebiet betroffen war. Diese Praxis war vor dem Urteil des OVG vom 23. November 2023 von den Gerichten nicht beanstandet, sondern bestätigt worden. Bescheide aus der Vergangenheit entstanden in einer Verfahrensweise, welche gerichtlich nicht beanstandet worden war, und sind rechtskräftig.



3. Frage: Sollte die Medizinische Kommission in der Vergangenheit über meine Anträge nicht mit einer Gremienentscheidung entschieden haben: Muss mein Fall dann überprüft werden? Werden alle Unterlagen noch einmal geprüft?

Antwort: Die bisherigen Bescheide sind rechtskräftig und müssen nicht überprüft werden. Im Falle einer gesundheitlichen Verschlechterung besteht weiterhin die Möglichkeit, auf der Basis neuer Befunde einen Revisionsantrag zu stellen. Dann prüft die Medizinische Kommission als Gesamtgremium den Antrag und wird eine Entscheidung treffen. In diesem Fall hat das Urteil Auswirkungen, weil die Kommission nun in einer anderen, neuen Besetzung den Antrag und die neuen Befunde prüfen und bewerten wird.



4.Frage: Was bedeutet „Beweismaßstab“ für die Conterganeinnahme durch die Mutter in der Schwangerschaft?

Antwort: Nicht immer lassen sich Dinge vollumfänglich beweisen. Dann muss geprüft werden, wie wahrscheinlich etwas geschah. Für die Conterganeinnahme durch die Mutter in der Schwangerschaft lässt sich im Falle von Neu-Anträgen selten beweisen, dass die Mutter Contergan einnahm: Die Mutter kann vielleicht nicht mehr befragt werden, die damals behandelnden Ärzte können nicht mehr befragt werden, an den Name des Medikaments wird sich nicht mehr erinnert. In jedem Einzelfall muss dann geprüft werden, wie wahrscheinlich die Mutter tatsächlich Contergan eingenommen hat.



5. Frage: Was bedeutet „Beweismaßstab“ für die Ursächlichkeit der Conterganeinnahme für die Schädigung?

Antwort: Für eine Anerkennung muss eine körperliche Schädigung vorliegen, welche sich als Funktionsstörung bemerkbar macht. Nicht jede Schädigung führt auch zu einer Funktionseinschränkung. Eine Funktionseinschränkung ist aber Bedingung für eine Anerkennung. Körperliche Fehlbildungen können sehr viele Ursachen haben, beispielsweise genetische Defekte, Viren, Medikamente wie Thalidomid. Daher ist es schwierig herauszufinden, ob eine Schädigung auf die Einnahme von Contergan zurückzuführen ist. In der Vergangenheit musste die Conterganeinnahme die wahrscheinlichste Ursache für die Schädigung sein. Diesen Bewertungsmaßstab hat das Bundesverwaltungsgericht als Beweismaßstab nun bestätigt.



6. Frage: Die Conterganstiftung hat meinen Neu-Antrag auf Anerkennung abgelehnt. Muss die Conterganstiftung meinen abgelehnten Neu-Antrag nun überprüfen?

Antwort: Wenn ein Bescheid oder ein Widerspruchsbescheid noch nicht vorliegen, ist das Antragsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der Bescheid wird unter Beachtung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts ergehen. Hat die Conterganstiftung bereits über Ihren Neu-Antrag rechtskräftig entschieden, hat dieser Bescheid Gültigkeit und muss von der Conterganstiftung nicht automatisch überprüft werden.

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