Leider versucht der Stiftungsvorstand mit seinem neuen Infobrief (Nr. 34) auf Seite 11 erneut, Herrn Hackler und Margit Hudelmaier als wesentliche Initiatoren der großen Rentenerhöhung aus dem Jahr 2013 darzustellen.
Dass dies unrichtig ist, ergibt sich alleine schon aus dem Vortrag des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenministers von Baden Württemberg (im Jahr 2013 stv. Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag) Thomas Strobl:
zum Video bezüglich des Vortrages von Minister Strobl - bitte hier klicken...
Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesverband seinerzeit, neben einer Einmalzahlung und einigen weiteren Randleistungen, lediglich eine Verdreifachung der Renten (ausgehend von 545 Euro im Höchstfall) gefordert hat (die Forderungsliste liegt noch vor).
Das Contergannetzwerk, unter Vorsitz von Christian Stürmer, war es, welches entgegen dieser Bundesverbands-Forderungen die höheren Renten geltend gemacht hat. Hierbei wurden innerhalb unseres Verbandes die Gesamtlage durchgerechnet und so präsentiert – vgl. Forderungskatalog aus dem Jahr 2010:
contergannetzwerk.de/Forderungskatalog%2...land%20e.V-2010..pdf
Dies führte, wie Minister Thomas Strobl ausführte, zum Erfolg.
Auch an vielen weiteren Stellen ist der „Infobrief“ zweifelhaft:
Als Beispiel sei angeführt, dass es die Stiftung auf Seite 8 ausdrücklich als Großzügigkeit dargestellt und hervorhebt, keine Festsetzung von Verfahrenskosten zu beantragen, wenn die Stiftung nicht anwaltlich vertreten sei. Allerdings kann man keine Anwaltskosten festsetzen lassen, wenn man keinen Anwalt beauftragt hat...