zum Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zum Thema "Boxspringbett" :
Nach Lektüre des Orginal-Urteils sehe ich insbesondere folgendes Weiterkommen für die Conterganopfer:
Wenn die Stiftung bisher meinte, sie könne unter dem Titel der "Sparsamkeit" pauschal Leistungen beschränken, so sagt das Verwaltungsgericht, dass dies IM EINZELFALL zu prüfen sei. Damit bricht die Konstruktion der pauschalen Begrenzungen der gesetzlich garantierten Leistungen wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Weiterhin wird im Urteil ausgeführt, dass durch die Stiftung erstattungsfähige Hilfsmittel nicht nur solche sind, welche durch die Krankenkassen gezahlt werden. Gerade weil insoweit die Krankenkassen nicht aus ihren Leistungspflichten entlassen wurden, wird nämlich der Wille des Gesetzgebers erkennbar, dass mit dem Begriff der "spezifischen Bedarfe" über das normale Maß an "Hilfsmitteln" Hinausgehendes gemeint ist.
Und übrigens: Eine Zulassung der Berufung ist noch nicht erfolgt, sondern diese müsste ggf. erst noch durch die Stiftung beantragt werden.
Ich hoffe, dass jetzt endlich das in der neuen Legislaturperiode massivst verstärkte Gegeneinander zwischen Stiftung/Betroffenen und ihren Vertretern aufhört, sondern die Stiftung zu dem wird, was ihr gebührt: zwar Verwaltung, aber eben keine normale Behörde - sonst hätten ihre Aufgaben ja auch einfach einer normalen Behörde zugewiesen werden können.
Die Stiftung soll vielmehr zu einer Organisationseinheit FÜR und MIT den Geschädigten werden. Das ist man uns schuldig!