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THEMA: Befreiung von der Gurtpflicht

Befreiung von der Gurtpflicht 07 Apr 2010 12:07 #12287

  • donibe
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Befreiung von der Gurtpflicht
• Allgemeines
• Voraussetzungen
• Antragstellung
Allgemeines



Nach § 21 a Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen im Fahrzeug vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein.
Das gilt nicht für
• Taxifahrer und Mitwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,
• Lieferanten bei Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk,
• Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahren auf Parkplätzen,
• Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
• das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von beson- ders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
• Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
Von der Gurtanlegepflicht können Personen im Ausnahmewege befreit werden, wenn
a) das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist
oder
b) die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt (Vorlage Personalausweis).
Voraussetzungen

Personen nach Ziffer a), die von der Gurtanlegepflicht befreit werden möchten, müssen sowohl bei Erstanträgen als auch bei Folgeanträgen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. In dieser Bescheinigung muss bestätigt werden, dass die Person auf Grund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlegepflicht befreit werden muss. Die Diagnose muss aus der Bescheinigung nicht hervorgehen.
Der ärztlichen Bescheinigung muss ebenfalls zu entnehmen sein, für welchen Zeitraum die Befreiung erforderlich ist. Wegen der Gefahren für Leben und Gesundheit beim Fahren ohne Gurt darf eine Befreiung nicht länger als unbedingt erforderlich erteilt werden.
Soweit der Arzt bestätigt, dass es sich um einen nicht besserungsfähigen Dauerzustand handelt, kann die Befreiung auf unbefristete Zeit ausgestellt werden.
Der Arzt soll bei der Ausstellung des Attestes auch berücksichtigen, dass es mehrere Gurtarten gibt. Vor Ausstellung des Attestes ist zu prüfen, ob der Patient z. B. anstatt des üblichen 3-Punkt-Gurtes auf Grund seiner Krankheit einen sogenannten Hosenträgergurt tragen könnte. Sofern dies möglich wäre, darf keine Befreiung erteilt werden. Die Umrüstung des Fahrzeuges ist zumutbar.
Antragstellung

Die Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist beim zuständigen Straßenverkehrsamt schriftlich oder persönlich zu beantragen. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Als Anlage ist die ärztliche Bescheinigung beizufügen.
Quelle: http://www.kreis-euskirchen.de/service/ ... reiung.php
?

Befreiung von der Gurtpflicht 07 Apr 2010 14:35 #12294

  • Anonymous
Die Gurtbefreiung habe ich schon seit geraumer Zeit. Ich nutze diese Befreiung nicht! Bevor ich den Motor starte, gurte ich mich an! Seit ein Bekannter innerhalb geschlossener Ortschaft einen Auffahrunfall hatte, ohne angeschnallt zu sein, bin ich davon ein absoluter Gegner. Der Mann war vorher gesund, jetzt ist er schwerbehindert. Selbst bei geringer Geschwindigkeit ist es lebensgefährlich, nicht angeschnallt zu sein.
Wenn es Euch irgendwie möglich ist, benutzt den Sicherheitsgurt! Unsere Conterganschädigungen reichen vollkommen! Das Fahren ohne Gurt ist schlichtweg zu gefährlich!

LG
Andrea (mit erhobenem Zeigefinger!)

Befreiung von der Gurtpflicht 07 Apr 2010 16:58 #12299

  • Anonymous
Sicherlich kann man die Gurtbefreiung beantragen.
Dürfte auch kein Problem sein, dies durch zu bekommen.

Diese Befreiung möchte ich gar nicht!!!
Die Sicherheit geht mir vor!!!

Das sollte sich jeder gut überlegen, ob er das tut oder nicht!!!

Befreiung von der Gurtpflicht 09 Apr 2010 14:29 #12335

  • mbs
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Klar kann ich verstehen das das mit der GURTBEFREIUNG erstmal ANGST macht, aber da ich verschiedene Autos fahre und dann nicht immer mit dem gurt klar kommefinde ich es schon ne gute Sache.


WENN ICH KANN, LEGE ICH AUCH DEN GURT AN !!! (Andrea, bitte Finger wieder runter)

Ich hatte schon mal so nen blöden Autounfall UND da hat mir der Gurt auch nicht geholfen, weil meine Arme zu nah am Lenker sind(Ellenbogentrümmerbruch, falls da ein Ellenbogen war)

:blumen: Britta

:Cry: und nicht mehr schimpfen...ist doch so schönes Wetter.. :sun
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