P r e s s e e r k l ä r u n g
Bundestag beschließt Rentensicherheit für Conterganopfer
„Ein Wort macht einen großen Unterschied“, so der Abgeordnete Jens Beek
Am Donnerstag dieser Woche hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung das 5. Conterganstiftungsänderungsgesetz beschlossen und damit bestimmt, dass Conterganopfern ihre spezifischen Leistungen nur aberkannt werden können, wenn die Ansprüche auf „vorsätzlich unrichtigen oder vorsätzlich unvollständigen Angaben“ beruhen.
„Damit sind die Leistungen für die Geschädigten endlich sicher“, so Christian Stürmer, Bundesvorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. und zugleich gewählter Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen.
In kurzer Zeit musste viel erreicht werden. Nachdem im Herbst letzten Jahres den brasilianischen Geschädigten ihre Aberkennung drohte, haben die Regierungsfraktionen, im Eiltempo ein Gesetzgebungsverfahren durch die beiden Fachpolitiker Ursula Schulte (SPD) und Stephan Pilsinger (CDU/CSU) durchgepeitscht, um die Sicherheit der Conterganrenten zu gewährleisten. Eigentlich galt es, nur zu verhindern, dass den brasilianischen Geschädigten die Leistungen aberkannt werden. „Allerdings“, so Stürmer, „war es, wie es auch die Reden im Bundestag zeigen, Ursula Schulte (SPD)[1] und Stephan Pilsinger (CDU/CSU)(2) ein Herzensanliegen über alle Conterganopfer einen Schutzschirm zu spannen.“
„Obwohl aufgrund dieses Tempos `mit heißer Nadel gestrickt wurde`, wurde trotzdem darauf gehört, was Betroffenenvertreter zu den Vorhaben sagen“, so Stürmer weiter und führt aus: „Im ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend war zunächst vorgesehen, dass die besondere gesetzliche Rentensicherheit nicht gelten sollte, wenn die Rentenansprüche auf „unvollständigen“ Angaben beruhen. Was aber ist unvollständig? Mit meiner Intervention ist es gelungen, dass nunmehr die Unvollständigkeit von Angaben „vorsätzlich“ gemacht sein müssen, um die besondere Rentensicherheit zu gefährden.“
Hierzu sagte der Bundestagabgeordnete, Rechtsanwalt Jens Beek (FDP) in der Lesung des Gesetzes am Donnerstag im Deutschen Bundestag:
„Die Betroffenen werden von uns gehört. Und auch die Eingaben die es noch zum 5.Conterganstiftungsänderungsgesetz gegeben hat sind deswegen mit eingeflossen – beispielsweise in der Formulierung, dass nur vorsätzlich unvollständige Angaben überhaupt zu Überprüfungsverfahren führen können. Ein Wort macht einen großen Unterschied“(3)
„Allerdings bedeutet dieses Gesetz noch nicht, dass das Verhältnisse zwischen dem Staat und den Geschädigten und in der Conterganstiftung geregelt wären“, erläutert der Betroffenenvertreter Stürmer und sagt: „Dies ist zwar ein wichtiger Schritt zur Überwindung des Conterganskandals. Noch viel wichtiger ist aber, dass man `das Übel an der Wurzel packt` und Strukturen in der Stiftung schafft, wonach wir Geschädigten endlich auf Augenhöhe behandelt werden „Im Stiftungsrat der Conterganstiftung sitzen wir zwei Betroffenenvertreter drei Ministerialbeamten gegenüber. Und diese Macht gegen die Betroffenenvertreter nutzt man! Solange das nicht verändert wird, braucht man sich über nichts zu wundern.“
Hierzu nahm die Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) im Deutschen Bundestag Stellung:
(…) und was wir auch tun müssen ist, an die Stiftungsstruktur ranzugehen – an den Kern des Problems. Wir brauchen eine Stiftung, vor der auch die deutschen Geschädigten keine Angst haben müssen. Wir brauchen eine Stiftung, in der diese Menschen im Mittelpunkt stehen, die transparente Strukturen hat“ (…)(4)
„Dem ist nichts hinzuzufügen“, so Stürmer und schließt: „Ich hoffe, die Politik hält ihr Versprechen und geht das Thema noch in dieser Legislaturperiode an."
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[1] Rede der Abgeordneten Ursula Schulte: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7453049#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0NTMwNDk=&mod=mediathek
[2] Rede des Abgeordneten Stephan Pilsinger: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7453051#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0NTMwNTE=&mod=mediathek
[3] Rede des Abgeordneten Rechtsanwalt Jens Beek, ab Minute 3:24: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7453052#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0NTMwNTI=&mod=mediathek
[4] Rede der Abgeordneten Corinna Rüffer, ab Minute 3:42: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7453054#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0NTMwNTQ=&mod=mediathek
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Contergannetzwerk Deutschland e.V. - Gemeinnütziger Verein Vorsitzender: Christian Stürmer - Tel.: 01727935325 - Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
WEITERE HINTERGRUNDINFORMATIONEN:: www.contergannetzwerk.de,
Pressefoto von Christian Stürmer:
http://www.contergannetzwerk.de/index.php/presseerklaerungen/68-press
ezusatzinformationen-bilder/137-pressefoto.html . Informationen auf
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Freunde des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. :
https://www.facebook.com/Contergannetzwerk/ Freunde des
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Presseerklärung
Bundestag beschließt Rentensicherheit und medizinische Kompetenzzentren für Conterganopfer
Contergannetzwerk begrüßt das mit großer Freude
Mit einem von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages getragenen neuen Gesetz erhalten die Conterganopfer eine Garantie für ihre Leistungen durch die Conterganstiftung für behinderte Menschen. Danach können Leistungen nur noch aberkannt werden, wenn sie auf vorsätzlich unrichtigen oder vorsätzlich unvollständigen Angaben beruhen.
Was ist passiert? Ein jüngst durch die Stiftung eingeholtes Rechtsgutachten kam zu dem Schluss, dass Leistungen für viele ausländische Geschädigte keine hinreichende Rechtsgrundlage im entsprechenden Conterganstiftungsgesetz haben. Deshalb musste die Conterganstiftung eine Einstellung der Leistungen für alle brasilianischen Opfer prüfen und forderte die Betroffenen zu einer entsprechenden Stellungnahme auf.
Hierzu erläutert Christian Stürmer, gewählter Betroffenenvertreter der Contergangeschädigten und zugleich Bundesvorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.: "Als wir vom Contergannetzwerk davon erfuhren, habe ich die brasilianischen Geschädigten an die Rechtsanwältin Karin Buder vermittelt, die sich extrem stark für die dortigen Geschädigten engagiert hat."
Weiter führt Stürmer aus: "Im Deutschen Bundestag haben die beiden zuständigen Fachpolitiker der Regierungsfraktionen, Ursula Schulte (SPD) und Stephan Pilsinger (CDU/CSU) sofort gehandelt, als ihnen die Sache zu Ohren kam und sich spontan dazu entschlossen, gesetzlich gegenzusteuern."
Der Betroffenenvertreter Stürmer: "Von den Geschädigten zu verlangen, dem nachzugehen, was damals vor rd. 50 Jahren geschah, als ihre Eltern Leistungen bei der Stiftung beantragten, ist inakzeptabel. Heute sind die Conterganopfer rund 60 Jahre alt und bereiten sich auf ihren Lebensabend vor. Der Staat hat gegenüber den Geschädigten nicht nur eigene Schuld, sondern auch die Haftung der Schädigungsfirma Grünenthal übernommen. Mit dem neuen Gesetz gibt es endlich Rechtssicherheit für die Conterganrenten!"
„Dies ist zwar ein wichtiger Schritt zur Überwindung des Conterganskandals“, so Stürmer weiter und ergänzt: Noch viel wichtiger ist aber, dass man `das Übel an der Wurzel packt` und Strukturen in der Stiftung schafft, wonach wir Geschädigten endlich auf Augenhöhe behandelt werden „Im Stiftungsrat der Conterganstiftung sitzen wir zwei Betroffenenvertreter drei Ministerialbeamten gegenüber. Und diese Macht gegen die Betroffenenvertreter nutzt man! Solange das nicht verändert wird, braucht man sich über nichts zu wundern.“
Überdies schafft das neue Gesetz eine Ermächtigungsgrundlage, dass die Conterganstiftung medizinische Kompetenzzentren für Conterganopfer ins Leben rufen darf. Es werden Einrichtungen gegründet, in den die Contergangeschädigten speziell auf ihre Bedürfnisse abgestellte medizinische Behandlungen und Therapien bekommen. „Darüber freuen wir uns sehr“, so Christian Stürmer.
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Presserklärung vom 28.05.2020
Freigegeben in ConterganstiftungDer Deutsche Bundestag berät zu Schutzschirm für Conterganopfer / Conterganrenten sollen künftig nicht mehr aberkannt werden dürfen
Berlin, Ostfildern
Ein erst Mittwoch veröffentlichter Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zu einem 5. Conterganstiftungsgesetz wurde bereits am Donnerstag vom Deutschen Bundestag in erster Lesung verabschiedet. Diese besondere Eilbedürftigkeit zeigt, wie wichtig es der Politik ist, die Conterganopfer zu schützen. Mit diesem Gesetz soll erreicht werden, dass alle Leistungsbezieher der Conterganstiftung einen besonderen gesetzlichen Bestandsschutz für ihre Conterganrenten bekommen. Was ist passiert? Ein jüngst durch die Stiftung eingeholtes Rechtsgutachten kam zu dem Ergebnis, dass Leistungen für viele ausländische Geschädigte keine hinreichende Rechtsgrundlage im entsprechenden Conterganstiftungsgesetz haben. Deshalb prüfte die Conterganstiftung pflichtgemäß eine Einstellung der Leistungen für alle brasilianischen Opfer und forderte diese zur Stellungnahme auf. Hierzu erläutert Christian Stürmer, gewählter Betroffenenvertreter der Contergangeschädigten und zugleich Bundesvorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.: "Als wir vom Contergannetzwerk davon erfuhren, habe ich die brasilianischen Geschädigten an die Rechtsanwältin Karin Buder vermittelt, die sich extrem stark für die dortigen Geschädigten engagiert hat." Weiter führt Stürmer aus: "Nachdem die beiden zuständigen Fachpolitiker der Regierungsfraktionen im Bundestag, Ursula Schulte (SPD) und Stephan Pilsinger (CDU/CSU) von dem Problem erfuhren, haben sie sich spontan dazu entschlossen, ein Gesetz vorzuschlagen, wonach die Aberkennung von Leistungen für Conterganopfer nur noch bei vorsätzlich unrichtigen/unvollständigen Angaben bei Antragsstellung möglich ist.“
Weiter sagt der Betroffenenvertreter Stürmer: "Von den Geschädigten zu verlangen, dem nachzugehen, was damals vor rd. 50 Jahren geschah, als ihre Eltern Leistungen bei der Stiftung beantragten, ist inakzeptabel." Heute sind die Conterganopfer rund 60 Jahre alt und bereiten sich auf ihren Lebensabend vor." Stürmer: "Der Staat hat gegenüber den Geschädigten nicht nur eigene Schuld, sondern auch die Haftung der Schädigungsfirma Grünenthal übernommen." Der Verbandsvorsitzende Stürmer abschließend: "Jetzt gibt es endlich Rechtssicherheit!"
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Pressekontakt
Pressekontakt: Contergannetzwerk Deutschland e.V. - Gemeinnütziger Verein Vorsitzender: Christian Stürmer - Tel.: 01727935325 - Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
WEITERE HINTERGRUNDINFORMATIONEN:: www.contergannetzwerk.de, Pressefoto von Christian Stürmer: http://www.contergannetzwerk.de/index.php/presseerklaerungen/68-pressezusatzinformationen-bilder/137-pressefoto.html . Informationen auf facebook: Christian Stürmer: https://www.facebook.com/chr.stuermer Contergannetzwerk Deutschland e.V. : https://www.facebook.com/Contergannetzwerk/ Freunde des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.: https://www.facebook.com/groups/contergannetzwerk/?multi_permalinks=3066263723434366¬if_id=1590226104815459¬if_t=feedback_reaction_generic