Das Contergannetzwerk Deutschland fordert den Bundesverband Contergangeschädigter e.V. auf,
a) die Finanzmittel an die Conterganstiftung für behinderte Menschen auszuzahlen,
b) sich aufzulösen
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Unsere Auffassung, dass der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. Jahrzehnte gegen die Interessen der Conterganopfer gehandelt hat und dabei alleine - über das im Kern von den Eltern von uns Contergangeschädigten stammende - Millionenvermögen verfügt, wird mit den nachfolgenden Ausführungen erläutert:
Sinn, Zweck und Vermögen des Bundesverbandes
Der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. ist nach seiner Satzung ausdrücklich ein Verein lediglich der Eltern Contergangeschädigter. Mithin sind die eigentlichen Conterganopfer insoweit völlig außen vor. Nach § 18 Abs. 5 der Satzung ist „bei Auflösung oder Aufhebung des Bundesverbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks“ das Vermögen der Conterganstiftung zu übertragen. Da die Eltern aber ausgeschieden sind und damit ein „Wegfall des bisherigen Zwecks“ vorliegt, fordern wir deshalb den Bundesverband Contergangeschädigter e.V. ausdrücklich auf, dass Vermögen, welches von den Eltern der Conterganstiftung angespart wurde, der Conterganstiftung für behinderte Menschen unverzüglich zuzuführen. Die Conterganopfer brauchen das Geld!
Dies begründet sich nicht nur aus formellen Gründen:
Demokratische Legitimation
Nachdem die Eltern der Conterganopfer aus ihrem Verband ausgeschieden sind, haben sich Leute (ohne Elternteile zu sein) von sog. Orts- und Landesverbänden in den Vorstand wählen lassen. Hierbei verfügen Kleinstmitgliedsvereine über dasselbe Stimmrecht wie große Landesverbände. Mit der so gesicherten Macht kassiert die Vorsitzende irgendwelche Mieten und sonstige Beträge - alleine an Reisekosten produzierte der Verband 50.000 Euro in rd. 2 Jahren. Und das bei der vielfachen Not der Conterganopfer!
Inkompetenz
Unseres Erachtens verfügt der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. über alles andere als die Fähigkeit die Contergangeschädigten: angemessen zu vertreten: Dies wird schon daraus ersichtlich, dass dieser Verein bis dato im Rahmen seines Forderungskataloges nicht in der Lage war, die Bedarfe der Geschädigten in Geld vernünftig zu beziffern. Pauschal eine Verdreifachung der Renten - ausgehend von dem damaligen Höchstrentensatz von 545 Euro monatlich - zu fordern, lässt erkennen, dass es an einer profunden adäquaten Auseinandersetzung mit den Bedarfen der Geschädigten fehlt.
Jahrzehntelang war der Bundesverband außerstande, die angemessene Versorgung der Conterganopfer durchzusetzen und in geeigneter Weise der Politik gegenüber zu kommunizieren. Bis zum 1.7.2008 mussten sich Conterganopfer mit allerschwersten Behinderungen mit monatlich 545 Euro begnügen!!
Beispiele zum kontraproduktiven Wirken
Fernsehfilm „Eine einzige Tablette“
Während die Firma Grünenthal gegen den Fernsehfilm „Eine einzige Tablette“ (der für die Conterganopfer bahnbrechend war, die Rentenverdoppelung und auch sonstige Aktivitäten des Gesetzgebers auslöste) durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht prozessierte, erklärte sich der Bundesverband in diesem Konflikt als neutral - (..) „kann und wird sich der Bundesverband aus diesen Gründen für keine der beteiligten Parteien stark machen und wird deshalb die Klärung den zuständigen Gerichten überlassen“ . Angesichts der Intensität und Dauer des Leids der Opfer packt uns dabei heute noch die blanke entsetzte Sprachlosigkeit…
Forschungsprojekt
Gleichfalls bezüglich der Studie „über Probleme, spezielle Bedarfe und Versorgungsdefizite contergangeschädigter Menschen“, hat sich der Bundesverband mehr als fragwürdig verhalten:
Wenn die Studie daran leidet, dass sie um den „heißen Brei herumtanzt“, nämlich nicht abfragt, wie hoch jeweils die conterganopferspezifischen Bedarfe sind und was dem an conterganopferspezifischen Einkommen gegenübersteht, mithin wie hoch der tatsächliche behinderungsbedingte monatliche Bedarf jeweils in Geld ist, so wie dies bei der Ermittlung von „Versorgungsdefiziten“ Pflicht gewesen wäre, so brüstet sich der Bundesverband tatsächlich noch damit, die entsprechende Nachholung des Forschungsinstituts bezüglich einer Einkommens- und finanziellen Bedarfsermittlung verhindert zu haben. Erst die Berechungen von Christian Stürmer, anlässlich der Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages, brachte über die finanzielle Bedarfshöhe Klarheit.
Aus alledem wird es Zeit, dass der Bundesverband das im Kern von unseren Eltern stammende Millionenvermögen an die Stiftung herausgibt, so dass das Geld ausschließlich und unmittelbar für die Conterganopfer verwendet werden kann. Damit bliebe diesem Verband wohl nur die Selbstauflösung. Dies scheint uns den dortigen demokratischen Umgangsformen gerecht werdend!
Ostfildern, den 23.04.2013
Contergannetzwerk Deutschland e.V.
durch: Christian Stürmer
Vorsitzender
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Erläuterungen zum 3. ConterganStifÄndG am Vorabend der 2./3. Lesung im Dt. Bundestag
Freigegeben in Politisches
Erläuterungen zum Gesetzgebungsverfahren des 3.ContStifÄndG
am Vorabend der 2./3.Lesung im Deutschen Bundestag
Es ist soweit:
Das 3.ConterganStifÄndG steht fest. Heute wurde es durch den Familienausschuss des Bundestages verabschiedet und kommt morgen ins Plenum zur 2./3. Lesung. Der Gesetzentwurf stammt von der CDU/CSU, FDP und SPD. Im Familienausschuss wurde durch CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen die Einbringung eines Änderungsgesetzes dieses Entwurfes beschlossen. Am 25.04.2013 also ist das 3. Conterganstiftungsänderungsgesetz durch! Im Juni kommt es in den Bundesrat und tritt am 1.August in Kraft. Darüber hinaus gibt es wichtige Regelungen, die mit den Richtlinien festgelegt werden. Diese Richtlinien beschließt nicht das Parlament, sondern das Familienministerium. Hierin wird auch die Rentenhöhe in den jeweiligen Schadensstufen festgelegt. Wie ich hörte, sollen die Rentenstufen feststehen. Wann die Richtlinien rauskommen ist offen, spätestens aber wohl im Juni.
Wir können mehr als zufrieden sein, was wir erreicht haben.
Für das Gesetzgebungsverfahren blieb eine enorm knappe Zeit. Dafür haben wir enorm viel unterbringen können.
Es wird also Rentenerhöhungen geben, wofür 90 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Für Zuschüsse bezüglich spezifischer Sonderbedarfe werden zusätzliche 30 Mio. Euro jährlich bereitgestellt.
Die monatlichen Renten bewegen sich zwischen 612 und 6.912 Euro. Regeln für die Sonderbedarfe werden auch mit den Richtlinien festgelegt.
Wie ich auch in meinen Stellungnahmen verlangte, muss bezüglich der Sonderbedarfe, entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf, jetzt doch ein schriftlicher Verwaltungsakt erfolgen (beschlossen mit dem Änderungsantrag) - Bescheide erfolgen also nicht mal mündlich, sondern schriftlich und sind anfechtbar.
Zudem können Sozialleistungen ohne Anrechung von Einkommen und Vermögen nach dem 5 bis 9 Kapitel (Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe, Pflege, zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und "in anderen Lebenslagen") des SGB XII ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen in Anspruch genommen werden.
Alle Leistungen unterfallen der Anrechungsfreiheit des § 18 ContStifG.
Eine erhebliche strukturelle Verbesserung wird gemäß meiner Forderung aus meinen Schriftsätzen sein, dass künftig der Stiftungsrat so tagt, wie dies üblicherweise in Gemeindeordnungen für Gemeinderäte geregelt ist: also GRUNDSÄTZLICH öffentlich und nur in wirklichen Ausnahmefällen nicht öffentlich, wobei bei Wiederherstellung der Öffentlichkeit auch über die wesentlichen Verhandlungsgegenstände zu berichten ist. Dies steht auch im Änderungsantrag. Durch die Öffentlichkeit ist damit die strukturelle Ungleichheit zwischen Betroffenenvertretern und Ministerialbeamten eingedämmt.
Schließlich ist dem Bundestag nach 2 Jahren Bericht zu erstatten. Ich rechne dann mit zusätzlichen Verbesserungen, wie dem Erbenschutz bezüglich § 102 SGB XII.
Nochmal zur richtigen Einschätzung: Wenn Ihr überlegt, wo wir jetzt stehen und was in der wirklich äußerst knappen Zeit für Gesetzgebungsverfahren erreicht wurde, kann man nur von revolutionären Verbesserungen reden.
Wie kommen die zustande?
Viele von uns haben geholfen, indem sie unentwegt auf unsere Probleme aufmerksam gemacht haben. Das war großartig, zumal, wenn man bedenkt, dass uns alles doppelt und dreifache Kraft kostet. Trotz Schmerzen waren viele von uns unter diesen Vorzeichen, großteils auf eigene Kosten, mit bei Veranstaltungen und bei Politkern.
Dass, was jedem bekannt war und offensichtlich ist (z.B. das jemand, der keine Arme hat auch mal Hilfe braucht) wurde zudem auch noch mit der Studie teuer aufgeschrieben. Mit dieser Studie wurde aber leider die Chance vertan, zu ermitteln, wie hoch die conterganopferspezifischen monatlichen finanziellen Bedarfe der Opfer sind und was dem an conterganopferspezifischen Einkommen gegenüber steht. Das hat, entgegen dem Willen der Universität Heidelberg, skandalöser Weise der Bundesverband verhindert....
http://www.contergannetzwerk.de/forum/321-aus-der-Politik---%C3%B6ffentlich/31146-Aufforderungen-gegen%C3%BCber-Bundesverband-Contergangesch%C3%A4digter.html
Damit lagen keine Zahlen vor, wie hoch die monatlichen Renten in den einzelnen Schadensstufen sein müssen. Mit erheblichster Arbeit habe ich dann aus rechswissenschaftlicher Sicht Zahlen hergeleitet, die zu meiner Freude Grundlage im Gesetzgebungsverfahren waren:
http://www.contergannetzwerk.de/media/kunena/attachments/42/Stellungnahme_Stuermer_Anhoerung_Famileinausschuss_2013-03-06.pdf
Den Durchbruch, dass wir in dieser Legislaturperiode noch zum Ziel kommen und das in der jetzt vorliegenden Leistungshöhe haben wir dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden und Landesvorsitzenden der CDU Baden-Württemberg zu verdanken. Thomas Strobl war am 31.1.2013 (vor der Anhörung am 1.2.2013) bei der Bundeskanzlerin und hat da durchgesetzt, dass das Thema auf die Tagesordnung des am selben Abend tagenden Koalitionsausschusses kam. Dort wurde dann der 120 Millionen-Beschluss gefasst
http://www.contergannetzwerk.de/component/k2/item/225-der-lange-weg-der-conterganopfer-der-einsatz-von-thomas-strobl.html
Für die gute Zusammenarbeit im Gesetzgebungsverfahren mit Thomas Strobl, Markus Grübel, Thomas Jarzomek und ihren lieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchte ich mich auch an dieser Stelle bedanken!
Vor allem bei Thomas Strobl, der die "kleine Revolution" bewirkt hat!
Contegannetzwerk Deutschland e.V.
durch Christian Stürmer
Vorsitzender
zum Gesetzentwurf, Änderungsantrag und Diskussion hier klicken
Hier geht es zu einem
gemeinsamen Interview
zur Frage zum Thema "Contergan":
exorbitanten Leistungsverbesserungen und deren Entwicklung
mit
Markus Grübel
Mitglied des Deutschen Bundestages &
Obmann im zuständigen Familienausschusses des Deutschen Bundestages
und
Christian Stürmer
Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. &
Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen (Stellvertreter)
und einem Situationsbericht über die Conterganopfer
über
Petra Bader
zum Thread des Contergannetzwerkes Deutschland e.V., d.h. Interview und Kommentare (hier klicken)
direkt zum Interview - (hier klicken)