Christian Stürmer

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  08.09.2020

Presseerklärung

 Gutachten mit neuen Nachweisen erstellt, dass die Contergangeschädigten ein Recht zu mehr Mitbestimmung in der Conterganstiftung haben

 

Das Contergannetzwerk Deutschland e.V. fordert für die Conterganopfer endlich eine Behandlung „auf Augenhöhe“ und untermauert diesen Anspruch mit dem von ihm heute vorgelegten Gutachten.

Hiermit wird nachgewiesen, dass die Contergangeschädigten an der für die Auszahlung der Conterganrenten zuständigen Conterganstiftung für behinderte Menschen alles andere als ausreichend beteiligt werden. Hierzu führt der Vorsitzende des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. und zugleich gewählter Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung aus, Christian Stürmer aus: „Wir Betroffenenvertreter sitzen im Stiftungsrat drei Ministerialbeamten gegenüber und sind damit strukturell komplett unterlegen.“ und führt aus: “Jahrzehntelang wird unrichtigerweise durch den Staat behauptet, man müsse uns Conterganbetroffene in der Conterganstiftung deshalb nicht mehr Rechte geben, weil kaum etwas in die Stiftung bei deren Gründung eingebracht hätten.“ Stürmer weiter: „Mit dem Errichtungsgesetz der Stiftung sind wir quasi enteignet worden, indem dies anordnete, dass sämtliche Ansprüche der Conterganopfer gegen die Schädigungsfirma Grünenthal, deren Eigentümer und Angestellten erlöschen.“ Bei den weltweit rd. 10.000, mit schweren Schädigungen geborenen Conterganopfern wurden der Firma Grünenthal dadurch mehrere Milliarden Euro an Schadensersatzansprüchen erspart. Dazu Stürmer: „Diese Ansprüche sind weg! Wenn der Staat uns zugunsten von Grünenthal enteignet und eine Stiftung gründet, um die Geschädigten zu versorgen, so müssen die Strukturen so gelegt sein, dass wir auch auf `Augenhöhe` behandelt werden.“

So behauptet das für die Stiftung zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend in seinem Evaluierungsbericht über die Stiftung, dass die Conterganbetroffenen deshalb keine „Mitstifter“ seien, weil die Geschädigten zu dem Zeitpunkt, als die Stiftung errichtet wurde, durch einen „Vergleich“ den die Eltern der Geschädigten mit der Firma Grünenthal angeblich geschlossen haben sollen, bereits auf alle Schadensersatzforderungen bezüglich der Conterganschäden verzichtet hätten. Deshalb seien die Conterganopfer sozusagen mit Nichts das Stiftungsgeschehen gekommen, weshalb sie auch nicht als „Mitstifter“ gelten und darum auch keine besonderen Beteiligungsrechte beanspruchen könnten.

Der Vorsitzende Stürmer: „Und genau `diesen Zahn` ziehen wir! Seit Jahren wird sowas behauptet, um uns klein zu halten.  Es gibt gar keinen Vergleich!“

Genau das wird mit dem jetzt vorgelegten Gutachten, unter Vorlage entsprechender Urkunden, nachgewiesen.

Zwar hat ein damaliger Verband von Eltern contergangeschädigter Kinder zwei Anwälte mit einer gemeinsamen Interessenwahrnehmung beauftragt. Allerdings wurden diese Anwälte schriftlich verpflichtet, nur gemeinsam zu handeln. Zudem war geregelt, dass, wenn Verträge geschlossen werden, dies nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Eltern geschehen darf. Dazu Christian Stürmer: “Das Ganze ist eine riesige Mogelpackung! Trotz dieser Regelungen schloss dann ein einzelner der beiden Anwälte alleine, nicht etwa für oder im Namen der Geschädigten, sondern im eigenen Namen, einen `Vertrag` mit Grünenthal.“ „Da der Anwalt nur alleine handelte und zudem nicht alle Eltern der Geschädigten zustimmten, ist der Vertrag natürlich unwirksam, abgesehen davon wäre er auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig gewesen“, so Stürmer.

Allen damals Beteiligten war natürlich klar, dass hierdurch die Ansprüche der Geschädigten nicht zu eliminieren sind, weshalb man kurzerhand diese Enteignung in das Errichtungsgesetz der Stiftung hineinschrieb.

Da jetzt beweisen ist, dass den Conterganopfern alleine durch die Enteignung die Milliarden Euro an Schadensersatzansprüchen genommen wurden, sind die Geschädigten als „Mitstifter“, gleichberechtigt und auf „Augenhöhe“ innerhalb der Stiftung zu behandeln.


 

Wir fordern bezüglich der Conterganstiftung für behinderte Menschen:

 

1.)   Beibehaltung der bisherigen Kompetenzverteilungen zwischen Stiftungsrat und Stiftungsvorstand

 

2.)   Parität bei der Besetzung des Stiftungsrates zwischen contergangeschädigten Personen und Staatsbediensteten, 

       hierbei

 

3.)   Berufung von zwei neutralen Personen (mit Stimmrecht) in den Stiftungsrat – unter Zustimmung der

       Betroffenenvertreter oder:

 

4.)   Umwandlung der „Kann“-Vorschrift aus § 6 Abs. 1 Satz 5 ContStifG, dass das BMFSFJ bis zu zwei Wissenschaftler

       in den Stiftungsrat berufen „kann“, in eine Verpflichtung;

 

5.)   Subsumtion der Geschäftsstelle unter die Gesamtstiftung;

 

6.)   Ausweitung der Fach- und Rechtsaufsicht und eine Konkretisierung der Aufgaben, dahingehend, dass der

       Stiftungsrat maßgebendes Organ ist;

 

7.)   Subsumtion der Fach- und Rechtsaufsicht unter das Bundesministerium für Arbeit und Soziales;

 

8.)   Einberufungsrecht von Stiftungsratssitzungen von Seiten der Betroffenenvertreter;

 

9.)   Erstellung von Videoprotokollen - unter Einbeziehung eines Gebärdendolmetschers - der Stiftungsratssitzungen 

       und Einstellung dieser Videos auf die Homepage der Stiftung;

 

10.) Verpflichtende Besetzung des Vorstandes mit drei Personen;

 

11.) Änderung des Rechtsweges für die Betroffenen auf die Sozialgerichtsbarkeit.

 

Zum Gutachten:

https://www.contergannetzwerk.de/Gutachten_Struktur_Conterganstiftung_ChristianStuermer.pdf

 

Nachweise dazu:

Anlagen 1-4 betreffend Grünenthal: https://www.contergannetzwerk.de/Anlagen_1-4-Gruenenthal.pdf

Anage  A - Achauhoff: https://www.contergannetzwerk.de/Anlage%20A%20-%20Schreiben%20Scxhauhoff.pdf

 

 

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Der Vereinsrat                                 

 

 

              

 

 

Erklärung    

bezüglich Diffamierungen contergangeschädigter Menschen durch die (Mit-) Betroffenenvertreterin der Contergangeschädigten im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen, Frau Bettina E.–

Aufforderung zu adäquaten Konsequenzen!

 

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Als Verband von Conterganopfern protestieren wir dagegen, dass die gewählte (Mit-) Betroffenenvertreterin der Contergangeschädigten, Frau Bettina E., ehrverletzende und diffamierende Dossiers über einzelne Conterganopfer verfasst, bzw. diese per Emails versandt hat:

 

Hierbei handelt es sich um ein siebenseitiges Word-Dokument mit dem Namen „Fragen Publikum Lex Brasilien-1“, welches Frau E. - in Vorbereitung auf eine öffentliche Videokonferenz-Diskussion mit zwei Fachpolitikern zum Thema „Contergan“ – erstellte.

 

In dieses, per Mail versandte Schreiben hat Frau Bettina E. Dossiers und großteils völlig inakzeptable, beleidigende Bewertungen über einzelne Contergangeschädigte aufgenommen.

 


Hierzu einige Beispiele:

1. Beispiel:

 

So führt Bettina E. in ihrem vorgenannten Dokument zu einer von ihr mit Vor- und Familiennamen benannten Contergangeschädigten u.a. aus, dass sie den Eindruck habe, dass diese Person „leicht geistig behindert“ sei, sie habe „jedenfalls die Art, wie sie für Trisomie 21 typisch“ sei.

 

Als die contergangeschädigte Betroffene davon erfuhr, war sie erschüttert und zutiefst verletzt, geradezu den Tränen nahe. Dies insbesondere, weil sie, wie sie mitteilte, mit Bettina E.„ außer einer Begrüßung im Vorbeilaufen, keinerlei Gespräche“ geführt habe.

Dieser Vorgang ist umso unerhörter, da die „Betroffenenvertreterin“ Bettina E. Ärztin ist. Erschwerend kommt hinzu, dass sie im Bereich der Psychotherapie tätig ist und damit die medizinischen Einschätzungen einen gravierenderen, wissenschaftlichen Stellenwert erhalten.

Selbst wenn sie diese „Verdachtsdiagnose“ gewonnen hätte, was wir sehr bezweifeln, so halten wir diesen Vorgang nicht nur als menschlich verwerflich, sondern rechtswidrig, insbesondere gegen Amtsplichten als Betroffenenvertreterin und die ärztlichen Standesregeln verstoßend.



2. Beispiel

 

Eine andere namentlich genannte Conterganbetroffene sei „fanatisch“ und gehöre „zum härtesten Kern unserer Ultras.


Insofern ist beachtlich, dass die entsprechende Contergangeschädigte ausführt, dass sie Bettina E. nur einmal getroffen habe.


Wie es möglich ist. dass Bettina E., die Betroffene in einen geradezu extremistischen Bereich hineinsuggeriert, obwohl sie die Betroffene nach deren Auskunft gar nicht näher kennt, ist und bleibt unerfindlich.

 


3. Beispiel

 

Weiterhin behauptet Bettina E. in dem Papier, dass eine (von ihr auch namentlich genannte) Mitbetroffene einen (gleichfalls namentlich genannten) Bundestagsabgeordneten „massiv genervt“ habe, der sie dann „harsch kritisiert“ habe. Bei dieser Contergangeschädigten hielt es Frau E. zudem in ihrem Papier als erwähnenswert, dass diese Geschädigte eine Emailadresse mit dem Begriff „Pferde“ habe, wobei diese unverständliche Bemerkung, im Kontext mit den sonstigen Äußerungen zu dieser Geschädigten, sicherlich auch diskreditierend gemeint sein dürfte.


Insgesamt empfinden wir solche Machenschaften von Frau Bettina E. als diskriminierend, beleidigend und spizelartig.


Methoden, mit denen sich eine Betroffenenvertreterin in dieser Art und Weise über die von ihr vertretenen Mitgeschädigten stellt, sind überdies schlicht unerträglich!

Das besagte Dokument enthält überdies Einordnungen verschiedener Contergangeschädigter, wie diese zum zweiten gewählten Betroffenenvertreter Christian Stürmer stehen. So ist in dem Paper davon die Rede, dass jemand „anti-Stürmer“ in einem anderen Fall „Verstoßene von Stürmer“ sei.

Ein solches spaltendes Wirken beeinträchtigt nicht nur eine Zusammenarbeit mit den anderen Betroffenenvertretern; vielmehr untergräbt es das Vertrauensverhältnis gegenüber allen Conterganopfern.


Wir empfinden es als schade und alles andere als unserer Sache dienlich, dass solche Fronten aufgebaut werden, anstatt konstruktiv für unsere Sache zusammenzuwirken.

 


Wir verwahren uns geschlossen gegen diesen Praktiken!

 

 

Mit den vorgenannten Handlungen hat Frau E. unser Vertrauen zerstört. Wir fordern unverzügliche adäquate Konsequenzen.

 

Überdies wird darauf hingewiesen, dass zwei Betroffene unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes rechtlich gegen die Betroffenenvertreterin Bettina E. vorgehen.




Das Contergannetzwerk Deutschland e.V.
Der Vereinsrat

 

Anmerkungen: Wir haben von der vollen Namensnennung der Betroffenenvertreterin Bettina E. in der Online-Version der vorstehehenden Erklärung Abstand genommen, obwohl wir dazu berechtigt wären, da Bettina E. ein öffentliches Amt bekleidet.

Wer sowas macht, wie Frau E., hat zwar eigentlich keinerlei Rücksichtnahmen verdient.  Trotzdem wollen wir vermeiden, dass Frau E. - durch googeln von am Thema "Contergan" unbeteiligten Dritten - u.U. dauerhafte Beeinträchtigungen erfahren könnte, da wir davon ausgehen, dass sie die erforderlichen Konsequenzen ziehen wird.

 

 

 

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Contergannetzwerk Deutschland e.V.

Bundesvorsitzender: Christian Stürmer, Sitz des Vereins: D-73760 Ostfildern, Weiherhagstr. 6, Tel:: 01727935325 -Email:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Nachruf Mückter

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Dr. Harald Mückter

* 07.05.2020   07.05.2020

Am 07.05.2020 verstarb  Harald Mückter - Sohn von Heinrich Mückter.

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