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Unser liebes Ehrenmitglied Nina Hagen lud das Contergannetzwerk Deutschland e.V. auf ihr Neujahrskonzert am 08.01.2012 nach Berlin ein

Weiterlesen: Das Contergannetzwerk Deutschland e.V. bei Nina Hagen im BKA-Theater

 

 

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN/AllGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

für unentgeltliche Ausflüge und Reisen

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle nichtkommerziellen Ausflugs- und Reiseveranstaltungen des Vereins „Contergannetzwerk Deutschland e.V.“ (Veranstalter - nachfolgend als „Verein“ bezeichnet) und den jeweiligen Teilnehmern (weibliche und männliche - nachfolgend „Teilnehmer“) genannt. Die folgenden Regelungen betreffen auch Anmeldungen, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Diese AGB`s finden nur für die Leistungen des Vereins Anwendung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für natürliche und für juristische Personen.

 

 

§1 – Anmeldung

 

1. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

2. Zu allen Veranstaltungen des Vereins ist eine Anmeldung des Teilnehmers erforderlich. Der Teilnehmer ist an die Anmeldung 3 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. 3 zustande.

3. Die rechtsgeschäftlichen Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) des Teilnehmers bedürfen, soweit sich aus diesen Teilnahmebedigungen/AGB`s nichts anderes ergibt, der Schriftform, insoweit das Anmeldeformular, welches der Verein elektronisch bereitstellt, vollständig und richtig auszufüllen und entsprechend zu übermitteln ist. Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von dem Satz 1 verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen schriftlich vom Verein angenommen werden.

4. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen dem Verein als Veranstalter und dem Teilnehmer (Vertragspartner/in) begründet. Der Teilnehmer kann, soweit zulässig, das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese/Dieser ist dem Verein namentlich und adresslich zu benennen. Eine Änderung in der Person der  des Teilnehmers bedarf der Zustimmung des Vereins.

5. Der Verein darf die Teilnahme von persönlichen und/oder persönlichen Voraussetzungen abhängig machen.

7. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Person durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen dieser Person angekündigt wurde.

8. Die Geschäftsstelle des Vereines ist mit ihren Ansprechpartnern und sonstigen Kontaktdaten auf der Internetseite des Vereines benannt.

 

 

§2 – Rücktritt durch den Verein

Der Verein kann wegen zu geringer Beteiligung, wegen Ausfalls der Teilnehmer oder aus sonstigem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten.

 

§ 7 Benehmen, Beachtung der Ausflugs- Reisezielsetzungen, Ausschluss von Teilnehmern

1. Illegale, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende, rassistische oder radikale Verhaltensweisen oder die Verbreitung von solchen Schriften sind während des Ausflugs/der Reise untersagt.

2. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich auf dem Ausflug/der Reise den guten Sitten entsprechend zu benehmen, sich in geeigneter Weise in die Gruppe einzupassen und an den Zielsetzungen des Ausflugs/der Reise mitzuwirken, insbesondere, soweit von der Reiseleitung erbeten, an den insoweit angebotenen Veranstaltungen teilzunehmen.

3. Durch die Anmeldung wird der Verein ermächtigt, einen Teilnehmer vom weiteren Verlauf des Ausflugs, der Reise auszuschließen. Die Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

 

§3 – Haftung / Aufsichtspflicht / Ansprüche

1.Der Verein haftet nicht für Personen oder Sachschäden, die dem Teilnehmer auf dem Ausflug/ der Reise, insbesondere dem Veranstaltungsgelände, der Veranstaltungseinrichtung oder einer sonstigen Veranstaltung entstehen. Schadenersatzansprüche der Vertragspartner oder der Teilnehmer gegen den Verein sind ausgeschlossen. Die Aufsichtspflicht für Kinder

obliegt der Begleitperson.

2. Die Haftung des Vereines für das Abhandenkommen von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer ist ebenfalls ausgeschlossen.

3. Die Haftung des Vereines für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.

4. Das Recht, gegen Ansprüche des Vereines aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder vom Verein anerkannt worden ist.

5. Ansprüche gegen den Verein sind nicht abtretbar.

 

§4 – Datenschutz

1. Der Verein setzt in der Verwaltung eine Datenverarbeitungsanlage ein, auf der Ihre

persönlichen Daten erfasst und gespeichert werden.

2. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer gleichzeitig in die elektronische Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ein.

3. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden nur zum internen Gebrauch im Verein verwendet und in keiner Form an Dritte weitergegeben.

4. Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden beachtet.

 

§5 – Hausordnungen

1. In den Veranstaltungsgebäuden gelten die jeweiligen Hausordnungen der Veranstaltungsorte, die in den Gebäuden aushängen. Die Räume sind sauber,ordentlich zu hinterlassen.

 

§ 11 Foto-, Video- und Audioaufnahmen

Dem Verein werden alle Rechte am eigenen Bild der Teilnehmer auf Bild- und Tonaufnahmen (Foto, Video, Audio) übertragen. Der Freizeitveranstalter ist berechtigt diese für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden und an die Teilnehmer und Mitarbeiter des Freizeitangebots weiterzureichen. Die abgebildeten Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten verzichten auf jede Art von Vergütung.

 

Durch die Anmeldung wird der Verein ermächtigt, bei groben Verstoß gegen seine Pflichten einen Teilnehmer vom weiteren Verlauf des Freizeitangebots auszuschließen. Die Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages erfolgt nicht.

 

§6 – Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Der Gerichtsstand des Vereins ist der Veranstaltungsort.

 

§13 – Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

 

Stand: 10.06.2012

 

 

 

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