Webo, nach Deutschem Recht muss es erstmal das beweisen ob ein Gefässschaden vorliegt, den konnten Kläger-/-rinnen aktuell nicht belegen.
Es ist ja logisch das bei Verdacht von einem Gericht abgewiesen wird und ich finde diese Klagen sei sehr unprofessionell vorgegangen und schlecht vorbereitet. Es reicht ein paar wichtige Argumente von der Conterganstiftung aus um das Gericht davon zu überzeugen und diese Kläger-/ -innen zu überrumpeln - deshalb die Abweisung der Klagen war die logistische Konsequenz. In diesem Fall werde ich diese Klagen nicht stützen und diese Alleingänge von Klägern sehe ich das sehr kritisch, denke ich sollte man das vorher mit dem Betroffenenvertreter abklären ob es mit Klagen sinnvoll ist oder nicht. Dafür sind die Betroffenenvertreter von uns gewählt und sind Ansprechpartner für uns alle zur Verfügung.
Ich warte erstmal ab, zu welchem Ergebnis das Gefäßstudie führt und wenn es tatsächlich dies von Thalidomid verursacht sein sollte, kommt die Stiftung drumherum nicht vorbei und muss dies als Schäden anerkennen. Somit erübrigt sich mit neuen Klagen.