Forderungskatalog 2020 des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. veröffentlicht
Nach intensiver Arbeit freuen wir uns , unseren neuen Forderungskatalog vorstellen zu können:
bitte hier klicken direkt zum Forderungskatalog:
https://www.contergannetzwerk.de/Forderungskatalog2020_CND.pdf
Zwei Punkte sind uns ganz besonders wichtig:
I. Hinterbliebenenversorgung
Bezüglich unseres Forderungskataloges ist zum einen besonders beachtlich, dass wir hierin das Thema "Hinterbliebenenversorgung" zu unserem Spitzenthema machen. Nachdem wir dies bereits im Jahr 2009 gefordert haben, beschäftigen wir uns im aktuellen Forderungskatalog hiermit in dezidierter Weise.
Kein Cent an Budgeerhöhung wäre für die Conterganstiftung nötig. Wenn in § 5 SGB I bereits ein Rechtsanspruch auf Hinterbliebenenversorgung im Soziale Entschädigungsrecht normiert ist[1]und auch insoweit die Bundesregierung selbst ausdrücklich erklärt, dass die Leistungen für Conterganopfer dem Sozialen Entschädiungsrecht zu subsumieren sind (vgl. Forderungskatalog - mwN), muss endlich die Hinterbliebenenversorgung auch im Conterganstiftungsrecht umgesetzt werden. Dies insbesondere, weil in vielen Fallkonstellationen des Sozialen Entschädigungsrechts der Staat nicht im Ansatz so eine Verpflichtung aufgebaut hat, wie gegenüber den Conterganopfern.
II. Gesetzgebungsverfahren
Zu anderen fordern wir, dass die ausstehenden Regelungen in Sachen "Contergan" gemeinsam in einem Gesetzgebungsverfahren, mit einem Anhörungsverfahren der Betroffenen, bzw. ihrer Vertreter, behandelt werden sollten.
Der Handlungsdruck resultiert aus den vorliegenden Evaluierungsberichten und der diesen zugrunde liegenden Gutachten. Nimmt man Einzelfragmente heraus und regelt insoweit etwas, besteht die Gefahr, dass in der kommenden Legislaturperiode schlicht darauf verwiesen wird, mithin dann kein Handlungsbedarf mehr gesehen wird. Auch brauchen wir keine Provisorien, sondern endgültige, gut ausdiskutierte und in den historischen Kontext passende Lösungen.
Staatliche Schuld, übernomme Haftung der Firma Grünenthal und nicht zuletzt die historischen Gegebenheiten um die Stiftungslösung bedingen dabei eine vollständige Einbeziehung der Betroffenen, bzw. ihrer Vertreter.
Gegenwärtig besteht hinsichtlich der Stiftungsstrukturen auch kein (übermäßiger) Handlungsdruck.
Forderungen des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. zu einem Gesetzgebungsverfahren:
- Regelung aller offenen Fragen i.S. „Contergan“ in einem Gesetzgebungsverfahren; hierfür ausreichend Zeit und im
- Gesetzgebungsverfahren eine öffentliche Anhörung der Betroffenen, bzw. ihrer Vertreter.
Wenn dies in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich sein sollte, fordern wir zur Umsetzung des Vorstehenden weiter:
- die Vorbereitung eines Gesetzgebungsverfahrens für die nächste Legislaturperiode noch in dieser Legislaturperiode,
insbesondere:
- die umgehende Beauftragung eines Gutachtens zum Thema "Hinterbliebenversorgung", so dass das Thema in der
nächsten Legislaturperiode automatisch dann auf die Tagesordnung kommt.
auch hier geht es zum Forderungskatalog:
https://www.contergannetzwerk.de/Forderungskatalog2020_CND.pdf
Herzliche Grüße
Christian Stürmer
Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.