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Das Contergannetzwerk Deutschland fordert den Bundesverband Contergangeschädigter e.V. auf,

a) die Finanzmittel an die Conterganstiftung für behinderte Menschen auszuzahlen,

b) sich aufzulösen 

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Unsere Auffassung, dass der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. Jahrzehnte gegen die Interessen der Conterganopfer gehandelt hat und dabei alleine - über das im Kern von den Eltern von uns Contergangeschädigten stammende - Millionenvermögen verfügt, wird mit den nachfolgenden Ausführungen erläutert:

 

Sinn, Zweck und Vermögen des Bundesverbandes
Der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. ist nach seiner Satzung ausdrücklich ein Verein lediglich der Eltern Contergangeschädigter.  Mithin sind die eigentlichen Conterganopfer  insoweit völlig außen vor. Nach § 18 Abs. 5 der Satzung ist „bei Auflösung oder Aufhebung des Bundesverbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks“ das Vermögen der Conterganstiftung zu übertragen.  Da die Eltern aber ausgeschieden sind und damit ein „Wegfall des bisherigen Zwecks“ vorliegt, fordern wir deshalb den Bundesverband Contergangeschädigter e.V.  ausdrücklich auf, dass Vermögen, welches von den Eltern der Conterganstiftung angespart wurde, der Conterganstiftung für behinderte Menschen unverzüglich zuzuführen. Die Conterganopfer brauchen das Geld!

 

Dies begründet sich nicht nur aus formellen Gründen:

 


Demokratische Legitimation
Nachdem die Eltern der Conterganopfer aus ihrem Verband ausgeschieden sind, haben sich Leute (ohne Elternteile zu sein) von sog. Orts- und Landesverbänden in den Vorstand wählen lassen.  Hierbei verfügen Kleinstmitgliedsvereine über dasselbe Stimmrecht wie große Landesverbände. Mit der so gesicherten Macht kassiert die Vorsitzende irgendwelche Mieten und sonstige Beträge - alleine an Reisekosten produzierte der Verband 50.000 Euro in rd. 2 Jahren. Und das bei der vielfachen Not der Conterganopfer!

 

Inkompetenz
Unseres Erachtens verfügt der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. über alles andere als die Fähigkeit die Contergangeschädigten: angemessen zu vertreten: Dies wird schon daraus ersichtlich, dass dieser Verein bis dato im Rahmen seines Forderungskataloges nicht in der Lage war, die Bedarfe der Geschädigten in Geld vernünftig zu beziffern. Pauschal eine Verdreifachung der Renten - ausgehend von dem damaligen Höchstrentensatz von 545 Euro monatlich -  zu fordern, lässt erkennen,  dass  es an einer profunden adäquaten Auseinandersetzung mit den Bedarfen der Geschädigten fehlt.
Jahrzehntelang war der Bundesverband außerstande, die angemessene Versorgung der Conterganopfer durchzusetzen und in geeigneter Weise der Politik gegenüber zu kommunizieren. Bis zum 1.7.2008 mussten sich Conterganopfer mit allerschwersten Behinderungen mit monatlich 545 Euro begnügen!!

 

Beispiele zum kontraproduktiven Wirken

 

Fernsehfilm „Eine einzige Tablette“
Während die Firma Grünenthal gegen den Fernsehfilm „Eine einzige Tablette“ (der für die Conterganopfer bahnbrechend war, die Rentenverdoppelung und auch sonstige Aktivitäten  des Gesetzgebers auslöste) durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht prozessierte, erklärte sich der Bundesverband in diesem Konflikt als neutral  - (..) „kann und wird sich der Bundesverband aus diesen Gründen für keine der beteiligten Parteien stark machen und wird deshalb die Klärung den zuständigen Gerichten überlassen“ . Angesichts der Intensität und Dauer des Leids der Opfer packt uns dabei heute noch die blanke entsetzte Sprachlosigkeit…


Forschungsprojekt
Gleichfalls bezüglich der Studie „über Probleme, spezielle Bedarfe und Versorgungsdefizite contergangeschädigter Menschen“, hat sich der Bundesverband mehr als fragwürdig verhalten:
Wenn die Studie daran leidet, dass sie um den „heißen Brei herumtanzt“, nämlich nicht abfragt, wie hoch jeweils die conterganopferspezifischen Bedarfe sind und was dem an conterganopferspezifischen Einkommen gegenübersteht, mithin wie hoch der tatsächliche behinderungsbedingte monatliche Bedarf jeweils in Geld ist, so wie dies bei der Ermittlung von „Versorgungsdefiziten“ Pflicht gewesen wäre, so brüstet sich der Bundesverband tatsächlich noch damit, die entsprechende Nachholung des Forschungsinstituts bezüglich einer Einkommens- und finanziellen Bedarfsermittlung verhindert zu haben.  Erst die Berechungen von Christian Stürmer, anlässlich der Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages, brachte über die finanzielle Bedarfshöhe Klarheit.

Aus alledem wird es Zeit, dass der Bundesverband das im Kern von unseren Eltern stammende Millionenvermögen an die Stiftung herausgibt, so dass das Geld ausschließlich und unmittelbar für die Conterganopfer verwendet werden kann. Damit bliebe diesem Verband wohl nur die Selbstauflösung. Dies scheint uns den dortigen demokratischen Umgangsformen gerecht werdend!

 

Ostfildern, den 23.04.2013 

Contergannetzwerk Deutschland e.V.
durch: Christian Stürmer
Vorsitzender

 

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