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Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente Contergangeschädigter
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THEMA: Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente Contergangeschädigter

Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente Contergangeschädigter 09 Apr 2014 06:50 #35685

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Lt. § 18 Abs. 1 ContStifG:

Vermögens- und Einkommensfrei bei Beantragungen von

Grundsicherung
Arbeitslosengeld II
Wohngeld oder
Unterhaltszahlungen an Angehörige

Contergangeschädigte, die dauerhaft Erwerbsminderungsrente erhalten, haben u.a. Anspruch auf Grundsicherung - ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen!

Siehe hier weitere Infos:

www.sovd.de/fileadmin/downloads/broschue...f/grundsicherung.pdf

LG
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Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente Contergangeschädigter 09 Apr 2014 07:46 #35687

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Ob allerdings, z.B. die Grundsicherung, vom Vermögen und Einkommen außerhalb der Conterganleistungen anrechnungsfrei ist, habe ich bei der Conterganstiftung nachgefragt und warte hierbei auf den Rückruf.

Zeitnah hierzu mehr..

LG
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Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente Contergangeschädigter 09 Apr 2014 23:21 #35689

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Lt. der Conterganstiftung:


Grundsicherung
Arbeitslosengeld II
Wohngeld oder
Unterhaltszahlungen an Angehörige


Nur die Leistungen von der Conterganstiftung sind anrechnungsfrei! Vermögen und Einkommen aus anderen Quellen sind NICHT anrechenfrei!

LG
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Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente Contergangeschädigter 10 Apr 2014 08:12 #35690

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Das Problem dabei ist, dass Vermögen aus der Conterganrente getrennt von sonstigem Vermögen angelegt sein sollte, damit man die Herkunft und Höhe des geschützten Vermögens aus der Conterganrente auch nachweisen kann. Ansonsten sind Schwierigkeiten vorprogrammiert.
Grüsse Euch

Braunauge
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Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente Contergangeschädigter 10 Apr 2014 08:39 #35691

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Braunauge schrieb:
Das Problem dabei ist, dass Vermögen aus der Conterganrente getrennt von sonstigem Vermögen angelegt sein sollte, damit man die Herkunft und Höhe des geschützten Vermögens aus der Conterganrente auch nachweisen kann. Ansonsten sind Schwierigkeiten vorprogrammiert.


Wie soll man Vermögen aus der Conterganrente und sonstigem Einkommen trennen? Geld ist Geld und auf dem Sparkonto kann ich nicht erkennen, woraus sich die Zinsen ergeben.

Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente Contergangeschädigter 10 Apr 2014 10:40 #35693

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Man kann auch 2 Konten aufmachen

Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente Contergangeschädigter 10 Apr 2014 11:53 #35694

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ojlink schrieb:
Man kann auch 2 Konten aufmachen



Ein 100% Nachweis ist sicher schwer zu erbringen. Eine getrennte Geldanlage kann es glaubhafter machen. Generell halte ich die Sache für sehr problematisch, wenn Grundsicherung o.ä. beantragt wird. Vermögen aus Conterganrente braucht lt. Stiftung gar nicht angegeben werden. Also gibt man dieses Konto mit dem Contergangeld am besten gar nicht an. Aber ob die Ämter nicht doch von diesem Konto erfahren?
Grüsse Euch

Braunauge

Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente Contergangeschädigter 10 Apr 2014 12:01 #35696

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es gibt ein Urteil, dass die Aussage, es handele sich um die Conterganrente reicht...

Ich habe es, scanne es mal ein....


Aber um alle Zweifel zu beseitigen habe ich ein sepates Konto - nur für die Stiftung.....

LG
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Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente Contergangeschädigter 10 Apr 2014 13:52 #35697

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Also ich habe ein Sparbuch und da kommt ausschließlich
NUR die Conterganrente und die Einmalzahlung drauf.
Da kann es ja keine Probleme geben.

lg Tine
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Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente Contergangeschädigter 11 Apr 2014 06:44 #35698

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Aber Vorsicht:

Grundsicherung kann nur der Personenkreis beantragen, der dauerhaft Erwerbsunfähig ist ODER das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Es lohnt sich für den Personenenkreis Antrag auf Grundsicherung zu stellen, die wenig Erwerbsminderungsrente erhalten und sonst keine Einnahmen und/oder kein Vermögen haben - die Leistungen aus der Conterganstiftung sind 100%ig NICHT anrechenbar!

Wenn man, wie Christian, die Leistungen aus der Conterganstiftung, auf ein seperates Konto einzahlen lässt, muss man bei der Beantragung dieses Konto auch nicht angeben.

Hier kann man sich getrost auf den Paragraph:

§ 18 Abs. 1 ContStifG

stützen.

Dies gilt auch für Wohngeld, Arbeitlosengeld II und Unterhaltszahlungen für Angehörige.

LG
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Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente Contergangeschädigter 11 Apr 2014 13:21 #35699

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WIe sieht es dann aus, wenn ich die Grundsicherung bekäme und bin in einem Altenheim. Dann wird die COntergan-Rente angerechnet. Stimmt es???

Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente Contergangeschädigter 12 Apr 2014 06:40 #35700

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mitstreiter schrieb:
WIe sieht es dann aus, wenn ich die Grundsicherung bekäme und bin in einem Altenheim. Dann wird die COntergan-Rente angerechnet. Stimmt es???


Die Leistungen aus der Conterganstiftung werden auch in diesem Fall nicht angerechnet. Leben Pflegebedürftige im Alters- oder Pflegeheim, wird die Warmmiete eines Einpersonenhaushalts berücksichtigt. Auch hier gilt der jeweilige Mietspiegel.

LG
Femme
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Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente Contergangeschädigter 12 Apr 2014 08:36 #35703

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mitstreiter schrieb:
WIe sieht es dann aus, wenn ich die Grundsicherung bekäme und bin in einem Altenheim. Dann wird die COntergan-Rente angerechnet. Stimmt es???


Die Conterganrente und angespartes Vermögen aus der Conterganrente sind nie anzurechnen. Das geht auch eindeutig aus dem aktuellen Rundschreiben der Stiftung hervor:

www.conterganstiftung.de/download/rundsc...Rundschreiben_18.pdf

Man braucht diese Gelder auch gar nicht angeben !
Grüsse Euch

Braunauge
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Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente Contergangeschädigter 21 Apr 2014 18:14 #35747

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ich schließe mich Willi an.

empfehlwert, getrennte Girokonto, also 2 Kontos.
Konto für Erminderungsrente oder Lohn
Konto für Conterganrente.
ich habe getrennte Kontos wie Christian
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