Es wird wohl ein neues Grundrecht auf "Existenzminimum" begründet - hergeleitet aus dem Sozialstaatsprinzip und der Würde des Menschen. Hierzu müssten dann Leitsätze aufgestellt werden.. Und diese Leitsätze wären auch in unserem Verfahren interessant. Diese würden sich zwar auf die Frage richten, was der Staat aus Sozialgründen mindestens zahlen muß. In unserem Fall müsste dann später in einem weiteren Schritt gefragt werden, was muß der Staat aus sozialen Gründen und als Haftungsnachfolger und ggf. aus eiigener Schuld zahlen.......
Damit kann gesagt werden, dass ein Grundrecht auf "Exisitenzminimum" ein Schritt in die richtige Richtung wäre......
Wohlgemerkt aber: Wie die Abstimmungen im Senat gelaufen sind, wie weit man sich hat durchringen können, wird sich erst am 9.2. erweisen - fernsehübertragen, garantiert z.B. auf Phoenix........ Rechtspolitisch ein Superereignis!