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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die B
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THEMA: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die B

Aw: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die B 23 Sep 2012 18:20 #21629

  • Braunauge
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Derzeit habe ich den Eindruck, es ist ein großes Puzzlespiel. Die vielen Einzelteile setzen sich schon bald zu einem Gesamtbild zusammen. Jetzt ist die letzte große Chance !

Ich möchte noch mal klarstellen, dass ich meinen Dank an Christian, seinen Mitklägern und auch den Unterstützern der Klage im positivsten Sinn verstanden haben will. Man könnte mich womöglich falsch verstanden haben!

Die Klage beim EGMR ist sicher einer der wichtigsten Schlüssel dafür, dass jetzt wirklich deutliche Verbesserungen für die Contergangeschädigten durchzusetzen sind.
Grüsse Euch

Braunauge
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Aw: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die B 24 Sep 2012 11:20 #21646

  • Stefan Hirsch
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Wenn da am 17 Oktober eine Gesätzes Äderung zur Verbesserung Contergan-geschädigte beschlossen wird, wird dieses Gesetz so glich Anwendung finden. Werden wir noch dieses Jahr mit deutlich mehr Rente rechnen können.

-
Stefan
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Aw: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die B 24 Sep 2012 14:08 #21647

  • Braunauge
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Ganz so schnell wird es dann doch nicht gehen. Das 3. Conterganänderungsgesetz muß dann wie jedes Gesetz in den Bundestag. Dort finden über den Gesetzentwurf i.d.R. 3 Lesungen statt. Hat der Gesetzentwurf die notwendige Mehrheit im Bundestag gefunden, wird er als Gesetz dem Bundesrat zugeleitet. Nachdem der Gesetzentwurf den Bundestag und den Bundesrat passiert hat, muss er noch weitere Stationen durchlaufen, um als Gesetz in Kraft zu treten.
Das beschlossene Gesetz wird zunächst gedruckt und der Bundeskanzlerin sowie dem zuständigen Fachminister zur Gegenzeichnung zugeleitet.
Anschließend erhält der Bundespräsident das Gesetz zur Ausfertigung. Er prüft, ob es verfassungsgemäß zu Stande gekommen ist und nicht inhaltlich offenkundig gegen das Grundgesetz verstößt. Danach unterschreibt er es und lässt es im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.
Damit ist das Gesetz verkündet. Ist kein besonderes Datum des In-Kraft-Tretens im Gesetz genannt, gilt es automatisch ab dem 14. Tag nach der Ausgabe des Bundesgesetzblattes.
Grüsse Euch

Braunauge
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