Gem. Art. 2 Abs. 2 i.V. mit Art 1 Grundgesetz (GG) war der Staat verpflichtet, adäquate Arzneimittelschutzgesetze zu erlassen. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt.
Nachdem 4 Gesetzgebungsversuche aufgrund des pharmazeutisch-industriellen Einflusses gescheitert waren, mußte Deutschland im Zuge der Römischen Verträge als letztes Land in gesamten EWR-Raum zum Erlass von Schutzvorschriften erst gezwungen werden.
Hätte damit der Staat pflichtgemäß gehandelt, hätten wir unsere Behinderungen nicht.
Unsere Conterganschäden resultieren also aus der Pflichtverletzung des deutschen Staates und sind von daher selbstredend ein "Sonderopfer" und zwanr kein kleines.....
Für mich ist die Inabredestellung der "Sonderofer"-Eigenschaft so, als würde man mich zu gewissen Zeiten nackt auf einen Pritschenwagen zu anderen Krüppeln werfen.....
Man wartet auf die biologische Lösung........
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Art. 2 Abs. 2 GG
http://dejure.org/gesetze/GG/2.html
Art. 1 GG
http://dejure.org/gesetze/GG/1.html