donibe schrieb:
"Wahlberechtigt sind alle in Deutschland anerkannten bzw. registrierten Contergangeschädigten" nicht richtig!
dann spielt die nationalität eben keine rolle.
wählen darf wer registriert bzw. anerkannt ist
das kann ja nur die stiftung wissen - die zahlen die rente.
haben die nicht gesagt sie wüssten nicht wie viele contis es gibt.
lg
Die Stiftung weiß auf alle Fälle die Zahl der Rentenempfänger! Vielleicht aber nicht diejenigen, die keine Rente beziehen!
Wenn das Ministerium jedoch auch die ausländischen Nichtrentenbezieher-Contis angeschrieben hat, müsste man doch theoretisch wissen, wie viele Registrierte es gibt, die keine Rente beziehen!
Nicht oder doch?
:massenrauchen:
LG
Femme