zur Frage von Ojlink:
Es soll Pauschalen geben für Heil- und Hilfsmittel, Pflege und Assistenz
Bei der Pflege und Asssistenz ist damit zu rechnen, dass jeder dauerhaft Kosten hat, also keine Leerzeiten.
Bei den Heil- und Hilfsmitteln gibt es Leerzeiten, dh. Zeiten, in denen man Pauschalen bekommt, aber keine Ausgaben hat. Damit spart man also. Wenn nun jemand dann den vollen Betrag für eine beantragte Sache bekäme, hätte er also die ersparte Pauischale UND die volle Leistung,, mithin teilweise doppelt. Insoweit an dieser Stelle das Anrechnungsverfahren.
Niemand muß etwas nachweisen - dann bekäme er nur die Rente mit Pauschalen. Nur wenn Du Hilfsmittel willst, dann musst Du nur nachweisen, dass Du einen Teil der Pauschale für Heil- und Hilfsmittel ausgegeben hast