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THEMA: Neues von der Stiftung

Neues von der Stiftung 07 Feb 2024 08:36 #51219

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Neues von der Stiftung 14 Feb 2024 09:53 #51230

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Neues von der Stiftung 14 Feb 2024 09:53 #51231

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BERATUNG - EINGESCHRÄNKTE ERREICHBARKEIT AM 16.02.2024
13. Februar 2024
Aufgrund einer internen Fortbildungsveranstaltung ist der Beratungsbereich der Geschäftsstelle der Conterganstiftung am Freitag, den 16.02.2024, vormittags zwischen 09.30 Uhr und 12.30 Uhr nicht zu erreichen.

Hinterlassen Sie uns in dieser Zeit unter Angabe Ihrer Kontaktdaten gerne eine Nachricht (Telefon: 0221 3673-3673) oder richten Sie Ihre Anfrage per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir werden schnellstmöglich auf Ihr Anliegen zurückkommen.
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Neues von der Stiftung 15 Feb 2024 10:01 #51234

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Neues von der Stiftung 15 Feb 2024 10:02 #51235

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VORSCHLAGSVERFAHREN FÜR DIE WAHL DER BETROFFENENVERTRETERINNEN UND -VERTRETER IM STIFTUNGSRAT ENDET AM 15.03.2024
15. Februar 2024
Die 13. Amtsperiode des Stiftungsrates der Conterganstiftung endet am 30.11.2024. Zur Neubesetzung der Betroffenenvertreterinnen und -vertreter wird in diesem Jahr eine Briefwahl unter allen anerkannten Menschen mit Conterganschädigung durchgeführt. Hierüber haben wir alle Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Conterganstiftung Mitte Januar per Post informiert.

Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen zu Kandidatinnen und Kandidaten endet mit Ablauf des 15.03.2024.

Alle leistungsberechtigten Personen der Conterganstiftung sind dazu berechtigt, Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl vorzuschlagen. Dem Wahlvorschlag muss eine Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person beiliegen. Aus der Einverständniserklärung muss hervorgehen, dass die Person das Amt im Falle einer Wahl annehmen würde. Sowohl der Wahlvorschlag als auch das Einverständnis sind schriftlich, per Post mit dem Stichwort „Wahlvorschlag“ auf dem Kuvert, an die Geschäftsstelle der Conterganstiftung zu richten (Conterganstiftung, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln).

Für die Wahl kann sich jede natürliche Person aufstellen lassen, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und von einem anderen Menschen mit Conterganschädigung vorgeschlagen wird. Es können auch mehrere Personen vorgeschlagen werden.

Alle Informationen und Veröffentlichungen zum Thema „Stiftungsratswahl“ können Sie ab sofort hier einsehen.

Sie haben Fragen? Richten Sie diese gerne per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer +49 221 3673 3673.

Neues von der Stiftung 22 Feb 2024 10:33 #51244

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Neues von der Stiftung 22 Feb 2024 10:34 #51245

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BERATUNG – ERGÄNZENDER BEITRAG ZUR EINGLIEDERUNGSHILFE
20. Februar 2024
Am 24.01.2024 haben wir Sie im CIP-Beitrag zum Thema „Wegfall des Sozialhilferückgriffs bei Leistungen der Eingliederungshilfe“ informiert. Auf Ihre Rückmeldungen hin möchten wir das Thema erneut aufgreifen und Ihnen dazu gerne weitere Informationen bereitstellen.

Zusätzliche Informationen über die Eingliederungshilfe finden Sie hier.

Neues von der Stiftung 22 Feb 2024 10:34 #51246

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Neues von der Stiftung 22 Feb 2024 10:35 #51247

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EINLADUNG ZUM OFFENEN GEDANKENAUSTAUSCH MIT DEM VORSTAND DER CONTERGANSTIFTUNG
22. Februar 2024
Der nächste offene Gedankenaustausch mit dem Vorstand der Conterganstiftung wird am Donnerstag, den 04.04.2024 stattfinden und wieder für alle Interessierten zugänglich sein.

Im Zeitraum von 11:00 – 12:00 Uhr wird der Vorstand in jeweils 15-minütigen Einzelgesprächen per Videokonferenz zur Verfügung stehen, um persönliche Anliegen mit Ihnen zu besprechen.

Wenn Sie Interesse an einem Austausch mit dem Vorstand haben, dann melden Sie sich hierzu bitte unter der folgenden E-Mail-Adresse oder telefonisch an:

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: 0221 3673-3673

Wir werden Ihnen schnellstmöglich mitteilen, zu welcher Zeit Sie sich in die Videokonferenz einwählen können. Den Link zur Videokonferenz übersenden wir Ihnen rechtzeitig etwa eine Woche vor dem Termin.

Sollte die Zahl der Interessierten das verfügbare Zeitfenster überschreiten, werden wir Ihnen zeitnah einen weiteren Gesprächstermin anbieten.

Neues von der Stiftung 28 Feb 2024 10:07 #51252

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Neues von der Stiftung 28 Feb 2024 10:07 #51253

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BERATUNG - KLINIKWAHLRECHT BEI MEDIZINISCHER REHABILITATION
27. Februar 2024
Menschen mit Conterganschädigung haben einen Anspruch, im Rahmen ihrer medizinischen Rehabilitation eine Klinik ihrer Wahl auszuwählen.

Hintergrund:

Der Sozialleistungsträger lehnte die Auswahl eines conterganspezialisierten Kompetenzzentrums für die medizinische Rehabilitation eines / einer Betroffenen wegen fehlender Überzeugung von der Notwendigkeit individualisiert abgestimmter Behandlungsmaßnahmen ab.

Das komplexe und individuelle Schädigungsmuster eines Menschen mit Conterganschädigung erfordert jedoch ein speziell auf ihn abgestimmtes Rehabiliationskonzept, das die Vielschichtigkeit der Schädigungsbilder berücksichtigt und keine standardisierte Rehabilitation vorsieht. Denn keine Conterganschädigung gleicht der Anderen. Ein solches Rehabilitationskonzept wird indes in den conterganspezialisierten Rehabilitationskliniken angeboten, sodass die Auswahl einer solchen Klinik für das erfolgreiche Durchführen einer Rehabilitation medizinisch notwendig ist.

Dem Beratungsbereich wurde von der Betroffenenseite zurückgemeldet, dass die medizinische Rehabilitation in der gewünschten Klinik genehmigt und die Rehabilitation rechtzeitig - innerhalb von drei Tagen - begonnen werden konnte.

Sie haben Fragen? Richten Sie diese gerne per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.

Neues von der Stiftung 04 Mär 2024 09:11 #51257

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Neues von der Stiftung 04 Mär 2024 09:12 #51258

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NACHRUF
29. Februar 2024
Der Vorstand und die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle des Vorstands der Conterganstiftung trauern mit den Angehörigen um Frau Ilse Falk, die am 23.2.2024 im Alter von 80 Jahren verstorben ist. Mit Ihrer verbindlichen, kompetenten und herzlichen Art hat sie sich zusammen mit ihrer Kollegin, Christel Humme, für die Menschen mit Conterganschädigung eingesetzt und mit dafür gesorgt, dass die heutige Struktur der Conterganstiftung, die Rentenanpassungen zusammen mit den Zahlungen für spezifische Bedarfe von 2008 an möglich geworden und umgesetzt worden sind. Ilse Falk hat sich um die Menschen mit Conterganschädigung herausragend verdient gemacht. Wir trauern mit der Familie um eine wunderbare Persönlichkeit.

Neues von der Stiftung 05 Mär 2024 09:32 #51262

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Neues von der Stiftung 05 Mär 2024 09:33 #51263

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MULTIDISZIPLINÄRE MEDIZINISCHE KOMPETENZZENTREN - VERNETZUNG SCHREITET WEITER VORAN
04. März 2024
Nachdem im letzten Jahr erfolgreich für jede der geförderten Einrichtungen ein Landesverband als Verbandspate bzw. Ansprechpartner gefunden werden konnte, schreitet auch in diesem Jahr die Netzwerkarbeit stetig weiter voran.

Die Kompetenzzentren wurden stiftungsseitig dazu aufgefordert, einen Flyer über ihr jeweiliges conterganspezifisches Leistungsspektrum zu erstellen. Ziel ist es, den Bekanntheitsgrad der zehn Kompetenzzentren und die Inanspruchnahme des Behandlungsangebots zu fördern. Überdies können die Betroffenen die Flyer an ihre individuellen Vertrauensärzte weitergeben, sodass weitere Informations- und Kooperationsmöglichkeiten eröffnet werden und die Versorgungsstruktur weiter ausgebaut wird.

Da die Flyer bereits vollständig bei der Conterganstiftung eingegangen und gedruckt worden sind, konnten sie nun an alle Betroffenen bundesweit postalisch verschickt werden. Auch die Landesverbände haben jeweils ein Konvolut an Flyern erhalten. Eine Gesamtübersicht aller Flyer finden Sie hier in digitaler Form. Überdies sind die Flyer ab sofort bei den jeweiligen Portraits der Kompetenzzentren auf dem Contergan-Infoportal (hier) verfügbar.

Sie haben Fragen zur Förderung der multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.

Neues von der Stiftung 05 Mär 2024 09:34 #51264

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Neues von der Stiftung 14 Mär 2024 09:42 #51282

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Neues von der Stiftung 14 Mär 2024 09:42 #51283

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KOSTENTRAGUNG BEI GERICHTLICHEN VERFAHREN
12. März 2024
Auch wenn ein Gerichtsprozess immer das letzte Mittel zur Klärung eines Sachverhalts darstellt, kommt er regelmäßig vor. Ein solches Klageverfahren ist mit Kosten verbunden. Kosten können sowohl für den eigenen Rechtsbeistand entstehen, wie auch für einen etwaigen Rechtsbeistand der Beklagten. Hier gehört es zu den Pflichten einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts, die Mandantschaft über diese Risiken aufzuklären.

Der Rechtsweg ist grundsätzlich dafür da, Unklarheiten auszuräumen und Entscheidungen kontrollieren zu lassen. So dienen die Verfahren letztlich auch der Überprüfung einer rechtskonformen und transparenten Arbeit der Conterganstiftung. Hier gilt es zu berücksichtigen, dass die Conterganstiftung regelmäßig nicht die Rolle der Klägerin einnimmt, sondern vielmehr die Rolle der Beklagten.

Wenn nun also ein Klageverfahren gegen die Conterganstiftung mit einer Klageabweisung endet, tragen die Klägerin bzw. der Kläger die Kosten des Verfahrens – denn die Kostentragung wird der Partei auferlegt, die den Rechtsstreit verliert. In diesem Fall entsteht der Conterganstiftung ein Anspruch gegen die unterliegende Partei, die entstandenen Kosten zu erstatten. Eine Möglichkeit, auf die Geltendmachung dieses Anspruches zu verzichten, besteht nicht, denn die Conterganstiftung ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes. Als solche ist sie an die Bundeshaushaltsordnung (BHO) gebunden und verpflichtet, alle entsprechenden Ansprüche zu verfolgen. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Conterganstiftung die ihr entstehenden Prozesskosten mit allen Möglichkeiten minimiert und regelmäßig keine Kostenfestsetzung beantragt, wenn keine anwaltliche Vertretung notwendig war.

Neues von der Stiftung 14 Mär 2024 09:43 #51284

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Neues von der Stiftung 14 Mär 2024 09:43 #51285

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MULTIDISZIPLINÄRE MEDIZINISCHE KOMPETENZZENTREN – STIFTUNG PRÜFT ZEHN FÖRDERANTRÄGE
14. März 2024
Am 28.02.2024 ist die Frist zur Einreichung von Anträgen auf Förderung als multidisziplinäres medizinisches Kompetenzzentrum abgelaufen. Alle zehn antragsbefugten medizinischen Einrichtungen reichten ihren Förderantrag fristgerecht ein.

Die Stiftung freut sich, dass die zehn Kompetenzzentren den Informationsaustausch fortsetzen und die Vernetzung verstärken, um eine langfristige Verbesserung der medizinischen Versorgung von Menschen mit Conterganschädigung zu bewirken.

Die Conterganstiftung wird die eingegangenen Anträge prüfen. Sie steht dazu im kontinuierlichen Dialog mit allen medizinischen Einrichtungen. Sobald die Antragsbearbeitung abgeschlossen ist, wird der Stiftungsvorstand im Benehmen mit dem Stiftungsrat über die Zuwendungsanträge entscheiden. Über den weiteren Verlauf des Förderverfahrens werden wir Sie wie üblich zeitnah an dieser Stelle informieren.

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.

Neues von der Stiftung 21 Mär 2024 13:01 #51320

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Neues von der Stiftung 21 Mär 2024 13:02 #51321

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BERATUNG – AUTONOME MOBILITÄT
19. März 2024
Der Beratungsbereich der Conterganstiftung beschäftigt sich immer wieder mit dem Thema der selbstständigen Mobilität von Menschen mit Conterganschädigung. So konnte der Beratungsbereich in den Fällen „Dieselfahrverbote“ (2018), „Ausschalten des Airbags“ (2019), „Führerscheinumtausch“ (2022), oder „System Franz“ (2023) Klarheit schaffen und die besonderen Bedarfe der Betroffenen - auch gegenüber Behörden – hervorheben. So auch bei der freiwilligen „Qualifizierten Fahrtüchtigkeitsprüfung“.

Bei der Qualifizierten Fahrtüchtigkeitsprüfung handelt es sich um ein Pilotprojekt innerhalb der sächsischen Polizei, „um beweissicher und auf wissenschaftlicher Grundlage Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit festzustellen. Es soll hier das Tatbestandsmerkmal des »nicht sicheren Führens« eines Fahrzeuges herausgearbeitet werden“. Die Überprüfung dieses Merkmals erfolgte praktisch u.a. durch Geh- und Drehtests, Stehen auf einem Bein oder durch Finger-Nasen-Tests.

Der Beratungsbereich hat sich an das sächsische Landesinnenministerium, das Bundesamt für Logistik und Mobilität und die Polizeidirektion Leipzig gewandt und um Stellungnahme, ob mögliche Beeinträchtigungen von älteren und körperlich eingeschränkten Menschen bei der Qualifizierten Fahrtüchtigkeitsprüfung berücksichtigt werden, gebeten.

In der Rückmeldung des sächsischen Landesinnenministeriums heißt es, dass „z.B. das Alter oder körperliche Besonderheiten, welche bereits bei Beantragung der Fahrerlaubnis vorlagen (Conterganschädigung) [keine Gründe für eine Testdurchführung sind]“. Den gesamten Wortlaut der Rückmeldung können Sie hier nachlesen.

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Neues von der Stiftung 21 Mär 2024 13:03 #51322

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Neues von der Stiftung 21 Mär 2024 13:04 #51323

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RENTENANPASSUNG ZUM 1. JULI 2024
21. März 2024
Die Renten in Deutschland steigen aufgrund der positiven Lohnentwicklung und des starken Arbeitsmarkts zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent. Gemäß § 13 Absatz 2 Conterganstiftungsgesetz (ContStifG) ist die Conterganrente entsprechend dem Prozentsatz anzupassen, um den sich die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung verändern. Die Anpassung erfolgt jeweils zum gleichen Zeitpunkt, zu dem die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden.

Die Conterganrenten werden also ebenfalls ab dem 01. Juli 2024 um 4,57 Prozent erhöht. Wir halten Sie hierüber im Contergan-Infoportal informiert.
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Neues von der Stiftung 26 Mär 2024 15:55 #51336

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Neues von der Stiftung 26 Mär 2024 15:56 #51337

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EXPERTINNEN- UND EXPERTENKOMMISSION - ZWEITE KOMMISSIONSSITZUNG IN KÖLN
25. März 2024
Am Mittwoch, den 20.03.2024, fand die zweite Sitzung der Expertinnen- und Expertenkommission für zukunftsgewandte Themenstellungen in den Räumlichkeiten des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln statt.

Nachdem die erste konstituierende Kommissionssitzung im Dezember 2023 digital durchgeführt wurde (CIP berichtete hier), trafen sich die Mitglieder für die zweite Sitzung zum ersten Mal in Präsenz und konnten sich persönlich kennenlernen und austauschen.

Im Fokus standen unter anderem die Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen und besonders die damit einhergehende Besprechung der gemeinsamen Schnittstellen der drei ThemenbereicheGesundheitliche Versorgung, Psychosoziale Begleitung und Wohnen im Alter.

Es fand ein überaus reger Austausch statt, der die gemeinsame Kommissionsarbeit stärken und inhaltlich voranbringen konnte.

Ein Gruppenfoto können Sie hier einsehen.

v.l.n.r.: Markus Leßmann, Dr. Niklas Lenhard-Schramm, Dr. Alexander Niecke, Barbara Steffens, Prof. Dr. Klaus Peters, Dr. Almut Satrapa-Schill, Prof. Dr. Stephan Martin, Prof. Dr. Ralph Naumann, Bettina Ehrt.
Nicht im Bild: Claudia Schmidt-Herterich, Udo Herterich, Christian Stürmer, Dr. Romy Reimer, Prof. Dr. Sylvia Thun

Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne auf den Geschäftsbereich der Expertinnen- und Expertenkommission unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu.

Neues von der Stiftung 26 Mär 2024 15:58 #51338

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Neues von der Stiftung 02 Apr 2024 12:06 #51341

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Neues von der Stiftung 02 Apr 2024 12:06 #51342

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BERATUNG – BERICHT ZUR TEILNAHME AM 17. SEGA-FACHTAG
27. März 2024
Fortschritt oder Stillstand – unter diesem Motto stand der 17. SEGA-Fachtag. Zwei Begriffe, die zunächst gegensätzlich wirken. Wie sie sich jedoch gegenseitig bedingen, wurde in verschiedenen Vorträgen rund um das Thema Demenz diskutiert.

Der erste Vortrag befasste sich mit dem Thema Depressionen im Alter und betonte die Schwierigkeit der Differenzierung zwischen Depression und Demenz. Zudem wurden bewährte sowie neue Behandlungsmethoden beleuchtet.

Während des zweiten Vortrags wurde erläutert, dass Demenz nicht als einzelne Erkrankung betrachtet werden kann. Vielmehr handelt es sich um einen Oberbegriff für verschiedene Erkrankungen, die die Endphase eines langfristigen kognitiven Abbauprozesses darstellen. Überdies wurde der aktuelle Forschungsstand zu Ursachen und Therapieformen von Demenz sowie den damit einhergehenden Problemen geschildert.

Der dritte Vortrag setzte sich mit der Frage auseinander, wie Lebensqualität im Alter erhalten bleibt. Lebensqualität entsteht, wenn alterstypische Krisen bewältigt werden.

Der letzte Vortrag eröffnete eine ethische Perspektive auf den Umgang mit Menschen, die an Demenz erkrankt sind, und betonte, dass pflegenden Personen eine große Verantwortung zuteilwird.

Insgesamt verdeutlichten die Vorträge die zunehmende Relevanz der Thematik und die Wichtigkeit mit ihrer Auseinandersetzung.

Der Fachtag, der in einer offenen Diskussionsrunde endete, wurde ausgerichtet von SEGA – Verein zur Förderung der seelischen Gesundheit im Alter.

Sie haben Fragen? Richten Sie diese gerne per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221-3673-3673.

Neues von der Stiftung 06 Apr 2024 10:21 #51346

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GEFÄSSSTUDIE - UPDATE MÄRZ 202
04. April 2024
Die Untersuchungen der Betroffenen als auch Probanden laufen sowohl im Uniklinikum Köln als auch im Uniklinikum Ulm sehr routiniert und gut strukturiert ab. Es sind bereits zahlreiche Untersuchungen erfolgreich durchgeführt worden und auch die Terminvergabe für weitere Untersuchungen wird durch das Probandenmanagement stetig weiter organisiert.

Nach den Untersuchungen werden in einem Abschlussgespräch mit den jeweiligen Betroffenen etwaige Neben-/Zufallsbefunde besprochen, die bei der Studienuntersuchung aufgefallen sind und die durch weitere Fachmediziner abgeklärt werden sollten. Diese Befunde werden – selbst, wenn sie der/dem Betroffenen schon bekannt sind – auf dem Arztbrief für die Betroffenen vermerkt. Ebenso enthält der Arztbrief nunmehr auch einen QR-Code unter dem die persönlichen Untersuchungsbilder herunterladbar sind.

Die Uniklinik Köln hat für den Austausch mit den Betroffenen zudem folgende Telefonnummer +49 163-1457-801 neu eingerichtet, die ausschließlich für die Gefäßstudie und die Betroffenen vorgesehen ist, um den Kontakt zur Uniklinik Köln zielgerichteter zu gestalten.

Für weitergehende Fragen stehen Ihnen das Probandenmanagement der Uniklinik Köln und der Uniklinik Ulm unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:



Köln Ulm

Ansprechpartnerin: Frau Dr. Wafaa Jabrane Frau Julia Schajti-Gouda / Frau Aanchal Sunil

Telefon: +49 163 – 1457 801 +49 731 500-61101/ +49 731 500-61454

+ + + Neue Nummer! + + +

E-Mail: Gefaess-studie-koeln@uk-koeln.de Studien.radiologie1@uniklinik-ulm.de

Anschrift: Universitätsklinikum Köln Universitätsklinikum Ulm
Institut für Diagnostische und Studiensekretariat Radiologie
Interventionelle Radiologie
z.H. Frau Dr. Jabrane z.H. Frau Schajti-Gouda / Frau Sunil
Kerpener Straße 62 Albert-Einstein-Allee 23
50937 Köln 89081 Ulm

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BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND BESUCHT DIE DIAKOVERE
02. April 2024
Die Kolleginnen des Referats 302 "Conterganstiftung, Conterganstiftungsgesetz" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) besuchten vergangene Woche das multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentrum DIAKOVERE in Hannover. Zusammen mit dem Vorstand der Conterganstiftung, Verbandspatinnen und -paten sowie einem Vertreter der Anna-von-Borries Stiftung empfing das Zentrum eine große Delegation. Bei Präsentation und Rundgang wurde das Angebot der Klinik näher vorgestellt und sich untereinander ausgetauscht.

Ein Gruppenbild finden Sie hier. (Bild: DIAKOVERE / Fotograf: Michael Wallmüller, Höfestraße 14A, 30163 Hannover, Homepage: michaelwallmueller.com/)

"Es ist schön, vor Ort zu erfahren, wie sich das Angebot der Kompetenzzentren in der Praxis entwickelt und welchen Anklang es bei den Betroffenen findet", sagte die zuständige Referatsleiterin Dr. Christine Stüben und wies in diesem Zusammenhang auch auf den für 2024 vorgesehen Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Conterganstiftungsgesetzes sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschriften nach § 25 Conterganstiftungsgesetz hin.

Der Vorstandsvorsitzende Dieter Hackler ergänzte: „Schön, wie gut die Zusammenarbeit mit allen funktioniert: Von dem Krankenhaus über die eingebundenen Interessenverbände, dem Ministerium und der Stiftung. Gemeinsam können wir noch viel erreichen.“

Daneben waren auch Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Medien anwesend. Der Vorstand der Conterganstiftung zeigte sich sichtlich erfreut über die große Resonanz, denn diese spiegelt auch die erfolgreiche Arbeit des Vorstandes wider.

Bilder von dem Patientenzimmer finden Sie hier und hier. (Bild: DIAKOVERE / Fotograf: Michael Wallmüller, Höfestraße 14A, 30163 Hannover, Homepage: michaelwallmueller.com/)

Unter dem Titel „Bundesweit zehn Anlaufstellen: Das Krankenhaus Rummelsberg ist Contergan-Kompetenzzentrum“ veröffentlichte der Medienverbund Nürnberger Land am 25.03.2024 einen Beitrag über das medizinische Zentrum für Menschen mit Behinderung (MZEB) am Krankenhaus Rummelsberg. Den Artikel finden Sie bei Interesse in der Online-Ausgabe des Medienverbunds.

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ÖFFENTLICHE SITZUNG DES STIFTUNGSRATES AM 08.05.2024 IN BERLIN
10. April 2024
Am 08.05.2024 findet die 115. Sitzung des Stiftungsrates im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin statt. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um vorherige Anmeldung, wenn Sie an der Sitzung teilnehmen möchten. Weitere Informationen zur Anmeldung und zur Sitzung veröffentlichen wir in Kürze an dieser Stelle.­­­­­­­­­
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