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THEMA: Neues von der Stiftung

Neues von der Stiftung 20 Okt 2023 09:48 #50699

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Neues von der Stiftung 20 Okt 2023 09:49 #50700

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MULTIDISZIPLINÄRE MEDIZINISCHE KOMPETENZZENTREN - FORTSETZUNG DER NETZWERKARBEIT
20. Oktober 2023
Mit dem Aufbau der multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren bezweckt die Conterganstiftung seit jeher die Gewährleistung eines möglichst breiten sowie qualifizierten Versorgungsangebots für die Betroffenen. Dabei liegt der Fokus von Vorstand und Geschäftsstelle darauf, das Angebot den spezifischen Bedarfen und individuellen Bedürfnissen der Betroffenen bestmöglich anzupassen. Hierfür steht der Vorstand im intensiven Austausch mit den Betroffenen.

Menschen mit Conterganschädigung weisen ein vielseitiges Schädigungsbild auf. Darunter häufig auch eine Hörbehinderung unterschiedlichen Schweregrades bis hin zur Gehörlosigkeit. Aufgrund dieser Diversität im Schädigungsbild bedarf es einer Spezifizierung der Fachgebiete sowie einer umfangreichen Vernetzung, auch außerhalb der bereits geförderten Kompetenzzentren.

Auf Empfehlung von hörgeschädigten Betroffenenvertreter hat der Vorstand der Conterganstiftung zwei medizinische Einrichtungen kontaktiert, die sich bereit erklärt haben, der Stiftung als Netzwerkpartner für Anliegen bezüglich Behandlung und Rehabilitation hörgeschädigter Menschen mit Conterganschädigung zur Verfügung zu stehen. Durch den Dialog zwischen dem Vorstand und den Betroffenen hat die Conterganstiftung die VAMED Rehaklinik Bad Grönenbach sowie die VAMED Rehaklinik Bad Berleburg in die Netzwerkstruktur integrieren und damit das Versorgungsspektrum für die Betroffenen erweitern können. Die multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren wurden bereits über die neuen Netzwerkpartner informiert.

Die Conterganstiftung ist bestrebt, den Ausbau der Netzwerkstruktur auf den für die Betroffenen bedeutsamen Gebieten weiter voranzutreiben, was durch die Gewinnung neuer Netzwerkpartner beispielsweise auch auf dem Gebiet der Zahnmedizin umgesetzt wird.

Sollten Sie Vorschläge für geeignete Netzwerkpartner haben, melden Sie sich gerne beim Beratungsbereich der Conterganstiftung. Für Ihre Anregungen danken wir Ihnen vielmals.

Sie haben Fragen zur Netzwerkstruktur multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.
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Neues von der Stiftung 20 Okt 2023 15:53 #50701

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Ich bin ein CL bzw. Bonebrighe Hörgerätträger. Es ist sehr schade, dass ich erst jetzt die Adresse für die Reha erfahren habe. Grne hätte ich früher gewußt, so hätte ich diesbezüglich eine Reha spez. für Schwerhörige in Ansrpruch genommen. Leider kann ich nicht zwei Rehas in Anspruch nehmen.
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Neues von der Stiftung 24 Okt 2023 13:47 #50709

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Neues von der Stiftung 24 Okt 2023 13:48 #50710

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ÖFFENTLICHE SITZUNG DES STIFTUNGSRATES AM 22.11.2023 IN KÖLN
24. Oktober 2023
Am 22.11.2023 findet die 114. Sitzung des Stiftungsrates im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln statt. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um vorherige Anmeldung, wenn Sie an der Sitzung teilnehmen möchten. Weitere Informationen zur Anmeldung und zur Sitzung veröffentlichen wir in Kürze an dieser Stelle.­­­­­­­­­
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Neues von der Stiftung 02 Nov 2023 11:28 #50770

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Neues von der Stiftung 02 Nov 2023 11:29 #50771

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MULTIDISZIPLINÄRE MEDIZINISCHE KOMPETENZZENTREN - EINLEITUNG DES FÖRDERJAHRES 2024
02. November 2023
Die Conterganstiftung blickt mit Zuversicht auf ein weiteres vielversprechendes Förderjahr.

Da die Gewährung der Zuwendungen zum bundesweiten Aufbau der multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren ausschließlich auf Antrag erfolgt, bedarf es auch für das kommende Haushaltsjahr eines formellen Antrages.

Damit die zehn medizinischen Einrichtungen weiterhin an der Förderung durch die Conterganstiftung partizipieren, wurden diese daher stiftungsseitig dazu aufgefordert, einen Förderantrag für das Jahr 2024 zu stellen. Die medizinischen Einrichtungen können ihre Förderanträge bis zum 28.02.2024 bei der Geschäftsstelle der Conterganstiftung einreichen.

Sie haben Fragen zum Antragsverfahren? Richten Sie diese gerne per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.
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Neues von der Stiftung 06 Nov 2023 14:48 #50785

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Neues von der Stiftung 06 Nov 2023 14:49 #50786

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KAPITALISIERUNG VON CONTERGANRENTEN - AUFHEBUNG DER ALTERSGRENZE
06. November 2023
Ab dem 01.01.2024 sind Kapitalisierungen ohne Altersbegrenzung bis zur Dauer von fünf Jahren möglich. Damit wird dem besonderen Anliegen der Betroffenen auf Aufhebung der Altersgrenzen Rechnung getragen. Darüber hinaus wird das Verfahren für die Betroffenen vereinfacht, indem alle bisherigen Kapitalisierungsgründe in dem Zweck „im Interesse des Menschen mit Behinderung“ vereint werden.

Zum Hintergrund:

Die Neuregelung des § 13 Absatz 3 Conterganstiftungsgesetz (ContStifG) geht auf die Änderung des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12. Dezember 2019 zurück.

Zukünftig heißt es:

„Auf Antrag ist die Conterganrente zu kapitalisieren, wenn dies im Interesse des Menschen mit Behinderungen liegt. Die Conterganrente kann auf Antrag auch teilweise kapitalisiert werden. Die Kapitalisierung ist auf die für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahre zustehende Conterganrente beschränkt. Der Anspruch auf Conterganrente, an deren Stelle die Kapitalabfindung tritt, erlischt für die Dauer des Zeitraumes, für den die Kapitalisierung gewährt wird, mit Ablauf des Monats, der auf den Monat der Auszahlung der Abfindung folgt.“

Die Veröffentlichung der Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt können Sie hier einsehen. Die besagte Änderung zum Conterganstiftungsgesetz finden Sie auf Seite 67.

Hinweise:

Die Festlegung des Kapitalisierungszeitraumes auf fünf Jahre stellt keine Schlechterstellung der Betroffenen dar. Denn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung am 01.10.2024 sind die Betroffenen über 60 Jahre alt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Kapitalisierung nach der bisherigen Regelung ebenfalls auf fünf Jahre beschränkt.
Betroffene die zum aktuellen Zeitpunkt das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Kapitalisierungen - längstens bis zum Jahresende - noch für die Dauer von maximal 10 Jahren beantragen.
Sie haben Fragen? Die Geschäftsstelle steht Ihnen zur Beantwortung dieser gerne zur Verfügung (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / Telefon: 0221 3673-3673).
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Neues von der Stiftung 09 Nov 2023 09:33 #50801

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Neues von der Stiftung 09 Nov 2023 09:33 #50802

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ÖFFENTLICHE SITZUNG DES STIFTUNGSRATES AM 22.11.2023 IN KÖLN
07. November 2023
Die 114. Sitzung des Stiftungsrates der Conterganstiftung findet statt am

Mittwoch, 22.11.2023 ab 11.00 Uhr

im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, An den Gelenkbogenhallen 2-6, Seminarraum 1 und 2, 50679 Köln.

Die Tagesordnung sowie die an die ordentlichen und stellvertretenden Stiftungsratsmitglieder versendete Einladung finden Sie hier zu Ihrer Information:

- Tagesordnung

- Einladung

Für die Beantwortung allgemeiner Fragen werden während der Sitzung zwei Mitarbeitende der Geschäftsstelle vor Ort vertreten sein.

Wenn Sie an der öffentlichen Stiftungsratssitzung teilnehmen möchten, bitten wir Sie um eine vorherige Anmeldung. Senden Sie uns hierzu eine kurze E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bitte beachten Sie, dass für Gäste keine Reise- und Übernachtungskosten übernommen werden können.
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Neues von der Stiftung 09 Nov 2023 09:34 #50803

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Neues von der Stiftung 09 Nov 2023 09:34 #50804

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Neues von der Stiftung 09 Nov 2023 09:35 #50805

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Neues von der Stiftung 09 Nov 2023 09:35 #50806

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COVID-19 - STIKO EMPFIEHLT AUFFRISCHIMPFUNG FÜR PERSONEN AB 60 JAHREN
09. November 2023
Während gesunden Menschen bis zum Alter von 60 Jahren derzeit keine weitere Auffrischimpfung nahegelegt wird, spricht die Ständige Impfkommission (STIKO) aktuell eine Impfempfehlung für die folgenden Personengruppen aus:

· Personen ab 60 Jahren

· Personen ab 6 Monaten, die eine Grundkrankheit haben, welche mit dem erhöhten Risiko eines schweren Verlaufs einhergeht

· Personen, die beruflich einer höheren Infektionsgefahr ausgesetzt sind, da sie in medizinischen oder pflegenden Berufen tätig sind und direkten Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern haben

· Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine Impfung keine schützende Immunantwort erzielt werden kann

Gemäß der Impfempfehlung der STIKO soll eine etwaige Auffrischimpfung vorzugsweise im Herbst erfolgen, sofern der Abstand zur letzten Impfung bzw. Infektion mindestens 12 Monate beträgt.

Die vorherige Bestimmung der vorhandenen Antikörper ist indes nicht angezeigt, da nicht bekannt ist, ab welchem Antikörperwert ein ausreichender Schutz gegen Covid-19 gegeben ist. Gleichfalls bestehen keine Sicherheitsbedenken für eine Auffrischimpfung bei noch bestehender Immunität, wie das Robert-Koch-Institut auf Anfrage dem Beratungsbereich der Geschäftsstelle mitteilte.

Überdies werden laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Kosten für die Bestimmung des Antikörperwerts auch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, da der Umfang des Leistungsanspruchs der gesetzlich Versicherten auf den Empfehlungen der STIKO basiert, denen zufolge ein Antikörpertest zur Kontrolle des Impferfolgs nicht geeignet ist.

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Neues von der Stiftung 09 Nov 2023 12:08 #50807

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Ich bin bereits gegen Covid geimpft
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Neues von der Stiftung 14 Nov 2023 09:41 #50831

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Neues von der Stiftung 14 Nov 2023 09:41 #50832

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EXPERTINNEN- UND EXPERTENKOMMISSION - EIGENER BEREICH AUF DEM CIP
13. November 2023
Um über die Arbeit der Expertinnen- und Expertenkommission zu informieren, hat diese nun einen eigenen Bereich auf dem CIP erhalten. Diesen finden Sie ab sofort hier. Dort werden die Schwerpunkte der Kommission und die Mitglieder mit ihrer jeweiligen Expertise aufgeführt.

Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne auf den Geschäftsbereich der Expertinnen- und Expertenkommission unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu.

Neues von der Stiftung 14 Nov 2023 09:43 #50833

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Neues von der Stiftung 14 Nov 2023 09:43 #50834

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er aktuelle Forschungsstand weist in aller Deutlichkeit darauf hin, dass ältere Menschen mit lebens-begleitender Behinderung vulnerabel für intersektionale Diskriminierung sind. Das bedeutet, dass sie durch die Kombination höheren Alters und Behinderung doppelt gefährdet sind, soziale Ausgrenzung, Einsamkeit und Isolation zu erfahren. Entsprechend wurde bereits anhand der Heidelberger Studie (2012) darauf hingewiesen, dass sich die Lebenssituation von Menschen mit Conterganschädigung mit hoher Wahrscheinlichkeit im zunehmenden Alter verschlechtern wird.

Der Vorstand der Conterganstiftung hat sich dieser wichtigen Thematik angenommen und eigens die Expertinnen- und Expertenkommission für zukunftsgewandte Themenstellungen eingerichtet, um entsprechende Vorschläge und Ideen für die Verbesserung der Lebenssituationen der Betroffenen zu sammeln.

Um eine adäquate Unterstützung der Betroffenen in der Lebensphase Alter zu fördern, wird die Kommission daher unter den Schwerpunkten Medizinische Versorgung, Psychosoziale Begleitung und Wohnen Handlungsempfehlungen erarbeiten. Ziel ist es, veränderte Bedarfe, die es aufgrund des zunehmenden Alters von Menschen mit Conterganschädigung gibt, darzustellen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie auf diese Bedarfe reagiert werden kann.

Während des gesamten Zeitraums werden sich die Expertinnen und Experten insgesamt mindestens vier Mal zu Kommissionssitzungen treffen. Der Austausch zwischen den Mitgliedern soll zudem durch das Bilden von Arbeitsgruppen rege bleiben. Die Kommission hält die Ergebnisse ihrer Arbeit in einem abschließenden, an den Vorstand zu übergebendem Bericht fest, für dessen Erstellung ein Zeitraum von drei Jahren angedacht ist.

Die Vorsitzenden der Expertinnen- und Expertenkommission sind Frau Barbara Steffens und Herr Dr. Niklas Lenhard-Schramm.

Geschäftsbereich Expertinnen- und Expertenkommission

In der Geschäftsstelle der Conterganstiftung wurde zur Unterstützung der Kommission ein eigener Geschäftsbereich eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen des Geschäftsbereichs Expertinnen- und Expertenkommission sind dafür zuständig, die Vorsitzenden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe zu unterstützen. Dies beinhaltet administrative und organisatorische Angelegenheiten, wie die Sitzungsplanung und deren Vor- und Nachbereitung. Ebenso unterstützen sie bei der Erstellung des abschließenden Berichtes.

Bei Fragen zur Expertinnen- und Expertenkommission stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen unter der E-Mail Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder der Telefonnummer 0221 3673 3314 gerne zur Verfügung.

Die Kommission besteht insgesamt aus 14 Mitgliedern, welche vom Vorstand ernannt wurden. Sie lassen sich wie folgt einteilen:

Vorsitzende

Frau Barbara Steffens
Herr Dr. Niklas Lenhard-Schramm
Vertreter der Ärzteschaft

Herr Dr. med. Alexander Niecke (Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin)
Herr Prof. Dr. med. Ralph Naumann (Facharzt für Onkologie und Hämatologie)
Herr Prof. Dr. med. Stephan Martin (Facharzt für Orthopädie)
Herr Prof. Dr. med. Klaus Peters (Facharzt für Orthopädie)
Betroffenenvertreterinnen/Betroffenenvertreter

Frau Bettina Ehrt
Herr Udo Herterich
Frau Claudia Schmidt-Herterich
Herr Christian Stürmer
Vertreterinnen aus den Bereichen Wohnen, Sozial- und Gesundheitswesen

Frau Dr. Romy Reimer
Frau Dr. Almut Satrapa-Schill
Vertreterin aus dem Bereich der Tele-Medizin

Frau Prof. Dr. Sylvia Thun
Vertreter aus den Bereichen Verwaltung und Recht

Herr Markus Leßmann

Neues von der Stiftung 18 Nov 2023 08:09 #50900

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Neues von der Stiftung 18 Nov 2023 08:10 #50901

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MULTIDISZIPLINÄRE MEDIZINISCHE KOMPETENZZENTREN - WEITERE PORTRAITS ONLINE
16. November 2023
Mit den beiden Kompetenzzentren hernerhausaerzte (Region Westen) und Krankenhaus Rummelsberg (Region Süden) wurde bereits in diesem Jahr das planerische Ziel der Errichtung von zehn multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren im Bundesgebiet erreicht (CIP berichtete hier).

Die Portraits aller zehn Standorte mit ihren jeweiligen Behandlungsschwerpunkten und Ansprechpartnern finden Sie ab sofort im CIP.

Neues von der Stiftung 21 Nov 2023 19:38 #50924

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Mal wieder eine neue/ weitere Komission…., die erst nach 3 Jahren ein Ergebnis präsentieren möchte. Unfassbar!!
Langsam nervt es mit den ganzen Studien und Komissionen. Es wird so lange geforscht, analysiert und diskutiert bis am Ende keiner mehr von den Geschädigten übrig geblieben ist.
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Neues von der Stiftung 22 Nov 2023 10:07 #50926

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Neues von der Stiftung 22 Nov 2023 10:08 #50927

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CONTERGANSTIFTUNG VERLEIHT ZWEI EXPONATE FÜR DIE NEUE AUSSTELLUNG IM HAUS DER GESCHICHTE
21. November 2023
Nach dem Besuch des Vorstandes im Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn (das CIP berichtete hier) verleiht die Conterganstiftung zwei Exponate für die neue Dauerausstellung. Dabei handelt es sich um das alte Geschäftsstellenschild der „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ und eine Armprothese. Die Dauerausstellung wird im kommenden Jahr komplett überarbeitet und thematisch erweitert. Auf Initiative aus Betroffenenkreisen hatte sich der Vorstand erfolgreich für eine inhaltliche Überarbeitung der Darstellung und eine generelle Übernahme der Thematik in die neue Ausstellung eingesetzt.

Der Vorstand freut sich über die enge und gute Zusammenarbeit mit dem Haus der Geschichte und bleibt in ständigem Kontakt. Er steht daher auch bei Rückfragen zu der inhaltlichen Ausrichtung des Themas Contergan in der neuen Dauerausstellung zur Verfügung.

Neues von der Stiftung 27 Nov 2023 12:16 #50961

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Neues von der Stiftung 27 Nov 2023 12:16 #50962

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EXPERTINNEN- UND EXPERTENKOMMISSION - ERSTE SITZUNG TERMINIERT
24. November 2023
Nach einer intensiven Vorbereitungszeit steht nun der Termin für die erste konstituierende Sitzung der Expertinnen- und Expertenkommission für zukunftsgewandte Themenstellungen fest. Die Sitzung wird am 20.12.2023 in digitaler Form stattfinden.

Der Stiftungsvorstand wird der ersten konstituierenden Sitzung zu Beginn beiwohnen, um die Mitglieder zu begrüßen, die Expertinnen- und Expertenkommission offiziell den Vorsitzenden zu übergeben und die Zielsetzung der Kommission zu erörtern.

Die Kommission wird, wie bereits hier veröffentlicht, von den Vorsitzenden, Frau Barbara Steffens und Herrn Dr. Lenhard-Schramm, geleitet und setzt sich aus 12 weiteren Mitgliedern mit Expertisen in unterschiedlichen Fachgebieten zusammen.

Auch die zweite Sitzung ist bereits terminiert und findet am 20.03.2024 in Köln statt.

Wir freuen uns auf das erste Zusammentreffen im Dezember und den gemeinsamen Austausch.

Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne auf den Geschäftsbereich der Expertinnen- und Expertenkommission unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu.
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Neues von der Stiftung 01 Dez 2023 12:06 #50989

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SCHLIESSUNG DER GESCHÄFTSSTELLE ZWISCHEN WEIHNACHTEN UND NEUJAH
01. Dezember 2023
Liebe Betroffene,

zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die Geschäftsstelle der Conterganstiftung - wie auch im letzten Jahr - geschlossen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bis zum 22. Dezember 2023 und dann wieder ab dem 02. Januar 2024 für Sie erreichbar.

Der Vorstand der Conterganstiftung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle wünschen Ihnen und Ihren Familien schon jetzt eine besinnliche Weihnachtszeit sowie alles Gute für das neue Jahr 2024.

Neues von der Stiftung 05 Dez 2023 10:08 #51000

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Neues von der Stiftung 05 Dez 2023 10:10 #51001

  • Dalufi
Beratung - Kennzeichnung von Assistenzhunden
05. Dezember 2023

Anlässlich einer Anfrage von Betroffenenseite hat sich der Beratungsbereich der Geschäftsstelle mit der Frage auseinandergesetzt, in welchen Fällen es einer Kennzeichnung von Assistenzhunden nach der Assistenzhundeverordnung bedarf.

Gemäß § 26 Absatz 2 eben dieser Verordnung haben Menschen mit Assistenzhunden diese dann zu kennzeichnen, wenn sie ihre Rechte aus § 12 e Absatz 1 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wahrnehmen. Dieser besagt, dass Menschen mit Behinderungen der Zutritt zu Einrichtungen, die typischerweise allgemein zugänglich sind, regelmäßig nicht deshalb verwehrt werden darf, weil sie in Begleitung ihres Assistenzhundes sind. Die sodann erforderliche Kennzeichnung des Assistenzhundes erfolgt durch ein Abzeichen, welches auf einer Kenndecke, einem Geschirr, am Halsband oder in sonstiger Weise sichtbar am Hund befestigt oder durch Vorzeigen eines Ausweises ersetzt werden kann.

Wie die zuständige Abteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegenüber der Geschäftsstelle bestätigte, ist eine Kennzeichnung außer in den Fällen, in denen von den Rechten aus § 12 e Absatz 1 BGG Gebrauch gemacht wird, grundsätzlich nicht notwendig.

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Neues von der Stiftung 07 Dez 2023 18:53 #51009

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MULTIDISZIPLINÄRE MEDIZINISCHE KOMPETENZZENTREN - VERBANDSPATENSCHAFTEN
07. Dezember 2023
Bereits im dritten Jahr der Förderung der multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren wurde das planerische Ziel, insgesamt zehn Einrichtungen im Bundesgebiet zu fördern, erreicht. Nachdem dieser Schritt erfolgreich abgeschlossen wurde, steht nun der Ausbau der Versorgungsstruktur im Vordergrund. Um das Versorgungsspektrum bedarfsgerecht auszugestalten, ist der Dialog zwischen den medizinischen Einrichtungen und den Betroffenen unabdingbar.

Neben der von der Conterganstiftung aktuell vorangetriebenen Eingliederung medizinischer Netzwerkpartner in die Netzwerkstruktur sind Verbandspatenschaften ein wichtiger Baustein der Netzwerkarbeit. Jede der geförderten medizinischen Einrichtungen soll einen Landesverband als Ansprechpartnerin oder Patin erhalten, sodass die Expertise der Betroffenen in die Ausgestaltung der Kompetenzzentren bestmöglich einbezogen werden kann. Hierfür ist die Conterganstiftung an die zentrumsnahmen Landesverbände herangetreten.

Der von der Conterganstiftung angeregte Austausch zwischen den Verbänden und den Kompetenzzentren hat zu den folgenden Verbandspatenschaften geführt:



· Region Norden:

Interessengemeinschaft Contergangeschädigter Niedersachsen e.V. - Diakovere, Hannover

Hilfswerk für Contergangeschädigte Hamburg e.V. - Schön Klinik, Hamburg-Eilbek

Region Süden:
Contergangeschädigten Hilfswerk Landesverband Bayern -

Krankenhaus Rummelsberg, Schwarzenbruck / Heilbad Krumbad, Krumbach

Region Mitte:
Contergangeschädigte Hessen e.V. - Klinik Hoher Meißner, Bad Sooden-Allendorf

Region Osten:
Conterganverband Berlin/Brandenburg e.V. - Johannesbad Raupennest, Altenberg

Region Westen:
Interessenverband Contergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V. -

Universitätsklinikum Köln / Dr. Becker Rhein-Sieg Klinik Nümbrecht / Universitätsklinikum Aachen

Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.V. – hernerhausärzte

Die Zuteilung der Verbände zu den medizinischen Einrichtungen orientiert sich an der jeweiligen regionalen Ansässigkeit, um eine optimale Kooperation zu ermöglichen. In Zusammenarbeit soll eine Bedarfsanalyse vorgenommen und die Vorhaben im Sinne der Betroffenen umgesetzt werden. Die Begleitung der Kompetenzzentren durch die Verbände verfolgt überdies das Ziel, sowohl die Akzeptanz als auch die Inanspruchnahme des Behandlungs- und Versorgungsangebots durch die Betroffenen zu fördern.

Die Conterganstiftung ist äußerst erfreut darüber, dass jede der geförderten Einrichtungen einen Landesverband als Ansprechpartnerin gewinnen konnte und sieht einer erfolgreichen Zusammenarbeit positiv entgegen.

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Neues von der Stiftung 12 Dez 2023 09:00 #51024

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MULTIDISZIPLINÄRE MEDIZINISCHE KOMPETENZZENTREN - AUSZAHLUNG DER FÖRDERMITTEL 2023
11. Dezember 2023
Das seitens der Conterganstiftung angestrebte Ziel, insgesamt zehn Einrichtungen im Bundesgebiet zu fördern, wurde bereits in diesem Jahr erreicht. Eine Vorstellung aller zehn geförderten Einrichtungen mit ihren jeweiligen Behandlungsschwerpunkten finden Sie hier.

Da der diesjährige Kassenschluss der Bundeskasse Trier auf den 13.12.2023 datiert ist, wurde die Auszahlung der Mittel zur Förderung der medizinischen Kompetenzzentren in der letzten Woche veranlasst. Die Fördergelder für das Jahr 2023 werden zum 29.12.2023 an die Kompetenzzentren ausgezahlt.

Sie haben Fragen zur Förderung der multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.
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