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THEMA: Diskussion über Lebenschancen Behinderter

Diskussion über Lebenschancen Behinderter 28 Nov 2009 12:30 #8461

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Ein weiteres Steinchen hin zur eugenischen Indikation!

Ethikrat und Bayklappe

Ethikrat will Babyklappen schließen lassen titelt die Berliner Morgenpost. Die Artikel in den Tageszeitungen berichten nichts Erhellendes, warum die Abwägung zu diesem Ergebnis kommt. Der Ethikrat ist im Netz und hat zu diesem Thema sowohl eine Pressemitteilung online gestellt, als auch die Kurzfassung und die ausführliche Stellungnahme.

Die Pressemitteilung bringt es auf den Punkt:

Der Deutsche Ethikrat möchte mit seinen Empfehlungen dazu beitragen, dass Schwangeren und Müttern in Notsituationen so gut wie möglich geholfen wird, ohne die Rechte anderer, insbesondere ihrer Kinder, zu verletzen…

Wer möchte das nicht? Aber ist abzuwägen und wenn ja, wie?

Der Ethikrat empfiehlt, die vorhandenen Babyklappen und Angebote zur anonymen Geburt aufzugeben. Dies sollte in einem gemeinsamen Vorgehen aller politisch dafür Verantwortlichen bewirkt werden. Begleitend sollten die öffentlichen Informationen über die bestehenden legalen Hilfsangebote für Schwangere und Mütter in Not- und Konfliktlagen verstärkt werden. Des Weiteren sollten Maßnahmen ergriffen werden, um das Vertrauen in die Inanspruchnahme der legalen Hilfsangebote zu verbessern.

Haben die Politker den Text verfaßt?

Auf 72 Seiten der Stellungnahme befassen sich zehn Seiten mit der ethischen Bewertung. Mehr als doppelt soviel Platz nimmt die juristische Bewertung durch den Ethikrat ein. Mit dieser Überlegung des Sondervotums hat sich die Mehrheit wohl gar nicht auseinandergesetzt:

In den Fällen, in denen es zur anonymen Kindesabgabe kommt, wissen wir nicht, welches Schicksal die abgegebenen Kinder ohne diese Angebote getroffen hätte. Deshalb erscheint uns ihre Duldung trotz der aufgezeigten ethischen und rechtlichen Bedenken weiterhin vertretbar. Da nicht auszuschließen ist, dass Leben und Gesundheit der von Aussetzung bedrohten Kinder in extremen Notfällen durch die Angebote anonymer Kindesabgabe tatsächlich gerettet werden und da die Vermittlung der abgegebenen Kinder an Adoptivfamilien nicht per se als problematisch einzustufen ist, kann diese Möglichkeit als Ultima Ratio auch ohne rechtliche Grundlage toleriert werden.

Statt der juristischen Überlegungen hätte mich die Einschätzung des Ethikrates interessiert, ob es ethisch vertretbar ist, Hilfen für die Schwangere, insbesondere medizinsche Geburtshilfe davon abhängig zu machen, daß die Hilfesuchende ihren Namen preisgibt. Ist es ethisch vertretbar, das Informationsrecht des Kindes über seine Herkunft mit seinem Lebensrecht abzuwägen? Um mit Martin Buber zu sprechen: “Und wenn doch?” Wenn auch nur ein Kinderleben durch die Babyklappe gerettet würde, wiegt das Informationsrecht höher?

Diese Stellungnahme erschüttert mich nicht nur wegen des Ergebnisses. Was da niedergeschrieben wurde, ist es das, was in Deutschland über Ethik gedacht wird? Ich hätte erwartet, vom Denken zu lesen. Vielleicht liegt es an der Auswahl der Mitglieder des Ethikrates. Hoffentlich arbeiten sie wenigstens ehrenamtlich im Ethikrat.

Quelle:
http://drschmitz.info/ethikrat-und-bayklappe.html

Armes Deutschland!

Diskussion über Lebenschancen Behinderter 28 Nov 2009 14:02 #8465

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Die CDU/CSU und FDP sind da schon weiter: :vomit:

Zur info
Bundestag stimmt für Neuregelung bei Spätabtreibungen
Mehrheit für gruppenübergreifenden Antrag der Abgeordneten Singhammer, Griese und Lenke und andere



Der Bundestag hat am Mittwoch über die sogenannten Spätabtreibungen, also Schwangerschaftsabbrüche nach der 12. Schwangerschaftswoche entschieden und sich nach vier namentlichen Abstimmungen für ein verpflichtendes Beratungsangebot des behandelnden Arztes für die Schwangeren und eine verpflichtende dreitätige Bedenkzeit ausgesprochen.

Damit wurde ein Anliegen der CDU/CSU-Fraktion, das eigentlich nach dem Koalitionsvertrag durch die Koalitionsfraktionen geregelt werden sollte, nun in einem gruppenübergreifenden Gesetzentwurf vom Bundestag erfolgreich umgesetzt. Dem Plenum standen zwei Gesetzentwürfe zur Auswahl, die von Abgeordneten verschiedenen Fraktionen unterstützt wurden. In der entscheidenden Dritten Lesung des Gesetzentwurfes stimmen 326 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 234 dagegen.

"Wir wollen Frauen in einer existenziellen Notlage helfen und die Zahl der Spätabtreibungen verringern", sagte der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU und einer der Initiatoren des siegreichen Gruppenantrages. Schwangere, die sich in besonderen Belastungssituationen befinden, die zum Abbruch einer späten Schwangerschaft führen können, wurden bislang nicht immer ausreichend beraten. Singhammer betonte, dass den Frauen mit der festgeschriebenen dreitätigen Beratungszeit keine Zwangsberatung oktroyiert werde. Es habe sich aber gezeigt, dass häufig ein Automatismus aus Pränataldiagnostik, Befund einer Behinderung des Ungeborenen und Schwangerschaftsabbruch drohe. Zur Bewältigung der Belastungen und Konflikte seien die Frauen dringend auf Beratung und Unterstützung angewiesen.

Die Abgeordnete Fischbach, die Vorsitzende der Gruppe der Frauen und Kirchen-Beauftragte der CDU/CSU ist, hob besonders hervor, dass sich die Beratung darauf abstellen sollte, wie sich die Krankheit oder die Behinderung auf das Leben des Kindes auswirkt? "Welche Auswirkungen haben sie auf das gemeinsame Familienleben, auf sie als Eltern?", fragte Fischbach. Die Eltern bräuchten eine fundierte Beratung, die über die medizinischen Aspekte des Befundes hinausgehe.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ilse Falk unterstütze die verpflichtende dreitätige Beratungszeit, denn die Frauen benötigten mehr Zeit für die schwierige Entscheidung. "Geben wir doch den werdenden Eltern das Signal, in Ruhe über ihre Situation nachdenken zu können, um dann gut informiert und gut bedacht eine Entscheidung zu treffen, die ein ganzes Leben trägt", argumentierte die Politikerin.

Die Praxis der Spätabtreibung ist anders verlaufen, als der Gesetzgeber es bei der Neuregelung des § 218 StGB beabsichtigt hatte, sagte die CSU-Abgeordnete Maria Eichhorn. Allein der Verdacht einer Behinderung sei heute Grund für eine Abtreibung, beklagte die CSU-Politikerin. Wenn der Abbruch im Schockzustand der Diagnose erfolge, gebe es Zweifel, so die Analyse von Psychologen, ob die Abtreibung auf Dauer verkraftet werden könne, warb Eichhorn für den Singhammer-Antrag.

Schwangerschaftsabbrüche sind nicht rechtswidrig, sofern die Austragung der Schwangerschaft Leib oder Seele der Mutter gefährdet, dabei ist der Arzt an keine weitere Frist gebunden. Eine Beratung war - im Gegensatz zu Abbrüchen zu Beginn der Schwangerschaft - bislang nicht vorgeschrieben.


igel1

Diskussion über Lebenschancen Behinderter 28 Nov 2009 21:54 #8469

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Gut gesprochen, Werner.
Niemand hat das Recht andere in "lebenswert" und "lebensunwert" einzuteilen. Diese Frage ist einfach keine "Meinungsangelegenheit".
Niemand will behindert sein und selbstverständlich ist ein Leben ohne Schädigungen für jedes Kind wünschenswert.
Doch die Bewertung über den Wert eines Lebens zu stellen, stellt die Angelegenheit fatalerweise auf den Kopf.
Über das EIGENE Leben haben wir ein Recht zu entscheiden. So bleiben für mich auch Schwangerschaftsabbrüche eher Entscheidungen, die aufgrund der eigenen Befindlichkeiten getroffen werden. Hätte ich Mut, Energie, Geduld und Liebe genug? Die Antwort hat sicher viel damit zu tun, an welcher Stelle des Lebens ich mich gerade befinde...
Sicher wäre auch meine Mutter ins Wanken geraten, mich zu bekommen oder nicht, hätte sie dahingehende Angebote, Beratung gehabt und hätte dann nie unsere Stärken erfahren.
Wer behindert ist und ohne die entsprechende Hilfen eben hilflos bleibt, kann seine Menschenrechte nunmal nicht wahrnehmen, bleibt eben einfach "bloss behindert", weil ohne Hilfe nix geht. Das ist, was Theresia Degener meint.
Und was Jochen Vollmann betrifft... : Sicher entscheiden wir alle zumeist am konkreten Einzelfall. Aber wer entscheidet über wen? - das ist doch der spannendste Punkt. Und da soll es keine verbindliche Ethik mehr geben?

Diskussion über Lebenschancen Behinderter 28 Nov 2009 22:00 #8470

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Bin etwas langsam für dieses forum. Ich habe mich auf diesen Beitrag bezogen:

werner schrieb:
Meine Mutter hätte mich abgetrieben!
Heute ist Sie froh,dass ich lebe.
Ich lebe gerne,ohne mich gäbe es unsere Kinder nicht.
Habe ich das Recht über lebenswert oder nicht zu entscheiden?
Wohin führt diese Freiheit? Zur Euthanasie? Wo zieht die Gesellschaft die Grenze?
Was ist lebenswert? Gibt es überhaupt lebensunwertes?
Ich möcht es nicht entscheiden!
Aber auch über Menschen, die anders denken, nicht richten.
Werner

Diskussion über Lebenschancen Behinderter 29 Nov 2009 09:04 #8471

  • Anonymous
Für diejenigen, die offenbar keine Probleme damit haben, menschliches Leben nach Abwägung eigener Interessen gegebenenfalls zu töten, handelt es sich bei Embryonen und Föten um "Zellhaufen" ohne Eigenwert und ohne Daseinsberechtigung.
Wert und Recht des Menschen seien immer und unter allen Umständen an der Präferenzstruktur des autonomen Subjekts auszurichten, eine etwaige Würdezubilligung abhängig von der Interessenspähre. Menschliches Leben beginne viel später, etwa dann, wenn Hirnströme messbar sind oder auch erst nach der Vollendung der Geburt und es endet da, wo der selbstbestimmte Mensch es für sich bzw. seine Angehörigen enden lassen möchte.
Der australische Philosoph Peter Singer ersieht es als unwahrscheinlich, das Föten vor der 18. Schwangerschaftswoche fähig sind, etwas zu empfinden, weil ihr Nervensystem noch nicht genug entwickelt scheint.
Eine Abtreibung vor der 18. Schwangerschaft beende deshalb eine Existenz, die überhaupt keinen Wert an sich habe. Singer ist der Meinung, werdendes menschliches Leben habe selbst in diesem Stadium, nach der Hälfte der Schwangerschaft, "keinen Wert an sich".
Um nach Singer vom Menschen sprechen zu können, muss das menschliche Leben empfindungsfähig sein.
Das Interesse, von Schmerzen verschont zu bleiben, ist Ausdruck der Leidensfähigkeit.
An diesem Begriff unterscheiden Singer die "Wesen".

Diskussion über Lebenschancen Behinderter 29 Nov 2009 11:57 #8473

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Die Thesen von Peter Singer sind in der Wissenschaft sehr umstritten. Unter anderem stellt er die These auf, dass der Schutz der Tiere über denen der Menschen zu stehen habe, da Tiere sich nicht artikulieren können.
Singers Thesen erinnern mich an die Thesen zur Einführung der weltweiten Euthanasieprogramme. Auslöser dafür war die Evolutionstheorie von Charles Darwin. Singer scheint wohl darauf aufzubauen.
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