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THEMA: 50 Jahre Contergan-Prozess

50 Jahre Contergan-Prozess 22 Mai 2018 06:22 #45179

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50 Jahre Contergan-Prozess: Ein Gerichtsprozess aus einer anderen Republik
Von: Claudia Schweda
Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2018, 05:00 Uhr
egion. Sieben Angeklagte, fast zwei Dutzend Verteidiger, 232 Nebenkläger, ein riesiges öffentliches Interesse und kein Gerichtssaal im Landgericht Aachen, der groß genug war: Der Conterganprozess, der am 27. Mai vor 50 Jahren begann, gilt bis heute als eines der größten Strafverfahren der deutschen Justizgeschichte.

Die neun Angeklagten der Firma Grünenthal

Neun Angeklagte benennt die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Aachen im März 1967 im Fall Contergan. „Der Fabrikant Hermann Wirtz“, geschäftsführender Gesellschafter Grünen­thals aus Stolberg, stand an erster Stelle. Das Verfahren gegen ihn wurde bereits vor Prozessbeginn 1968 abgetrennt. Wirtz war damals 72 Jahre alt und befand sich nach einer Operation im Krankenhaus.

Unter den angeklagten Mitarbeitern Grünenthals war der wissenschaftliche Direktor Heinrich Mückter, zu Prozessbeginn 53 Jahre alt. Er war im Zweiten Weltkrieg stellvertretender Direktor des Instituts für Fleckfieber und Virusforschung des Oberkommandos des Heeres in Krakau gewesen. Ihm wurden später Menschenversuche im KZ Buchenwald vorgeworfen. Ein Haftbefehl aus Polen von 1946 wurde in der westlichen Besatzungszone ignoriert.

Weitere Angeklagte waren der Grünen­thal-Geschäftsführer Jacob Chauvistré (71), der kaufmännische Leiter Hermann Leufgens (50), der Prokurist und Vertriebsleiter Klaus Winandi (53), der Leiter der medizinisch-wissenschaftlichen Abteilung Gotthold Erich Werner (43), der Präparate-Betreuer Contergans Günther Sievers (42), der Arzt und Prokurist Hans Werner von Schrader-Beielstein (48), der (wie Sievers) dem firmeninternen Conterganausschuss angehört hatte, und der Arzt Heinz Wolfgang Kelling (48).

Kellings Anwälte übergaben dem Gericht am ersten Prozesstag ärztliche Bescheinigungen, die ihm eine Verhandlungs- und Reiseunfähigkeit attestierten. Auch sein Verfahren wurde abgetrennt. Die Zahl der Angeklagten war damit schon vor Prozessbeginn von neun auf sieben geschrumpft. 1970 wurde mit Werner der nächste Angeklagte krank. Chauvistré starb in diesem Jahr.
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Er musste in den Saal des „Casino Anna“ des Eschweiler Bergwerksvereins in Alsdorf ausgelagert werden.

Hans-Hermann Menzel ist als junger Richter Teil dieser besonderen Geschichte. „Es war ein gewaltiger Prozess“, sagt er rückblickend. Zweieinhalb mühselige Jahre wurde verhandelt, bis der Prozess gegen die Zahlung von 100 Million D-Mark der Stolberger Hersteller-Firma Grünenthal in eine neu gegründete Stiftung eingestellt wurde. Die Veränderungen, die die gerichtliche Auseinandersetzung um den Arzneimittel­skandal in der Gesellschaft und der Strafprozessordnung bewirkte, sind weitgehend unbemerkt vonstatten gegangen oder heute selbstverständlich. Die Opfer beschäftigt er bis heute.

Richter Menzel hatte gerade seinen 33. Geburtstag gefeiert, als der Prozess startete. Heute sitzt der 83-Jährige in seinem Wohnzimmer in Langerwehe und hält ein Fotoalbum mit Schwarz-Weiß-Bildern und vergilbten Zeitungsausschnitten aus dem Nachlass eines Richterkollegen in den Händen. „Erinnerungen an den Conterganprozess“ steht fein säuberlich von Hand geschrieben auf der ersten Seite. „Wir wussten um die historische Bedeutung“, sagt Menzel.
Contergan wurde als harmloses Schlafmittel propagiert

200 Pressevertreter kamen zum Prozessauftakt. In Menzels Erinnerung aber haben sich vor allem die kleinen Opfer eingebrannt. Auf Fotos ist zu sehen, wie sie in ihrem Sonntagsstaat auf den Einlass in den Saal warten – wie ganz normale Kinder, nur eben mit verkürzten Gliedmaßen. Contergan war seit 1957 von Grünenthal als harmloses Schlafmittel propagiert, nach nicht mehr zu leugnenden Zusammenhängen mit Nervenschäden und Schädigungen im Mutterleib 1961 aber wieder vom Markt genommen worden. Als der Prozess 1968 begann, waren die meisten der Tausenden Geschädigten also noch keine zehn Jahre alt. „Unzählige Eltern haben ihre Kinder nach Alsdorf mitgebracht“, sagt der Richter, „sie wollten ihr Leid öffentlich zeigen.“ Menzel hat das tief beeindruckt und sehr berührt.

Um diesen Eindruck des Richters zu verstehen, muss man sich in die Zeit der 60er Jahre zurückversetzen. Abgesehen von Kriegsversehrten waren behinderte Menschen – nach der systematischen Ermordung im Dritten Reich – im öffentlichen Raum selten. Sie galten nicht als vollwertige Menschen, wurden eher versteckt. In ministeriellen Vermerken zu Contergan ist wie selbstverständlich von „Missgeburten“ die Rede. Der Conterganprozess leitete eine neue Wahrnehmung von Behinderten ein. Die Kinder waren Opfer, die das Recht hatten, wie alle anderen Menschen behandelt zu werden.

„Das geballte Auftreten von schwerstgeschädigten Kindern bedeutete eine anhaltende gesellschaftliche Herausforderung“, schreibt der Münsteraner Historiker Niklas Lenhard-Schramm 2016 in einem Buch über Contergan, in dem er die Rolle der Gesundheitsbehörden und der Strafjustiz in dem Skandal in den gesellschaftlichen Wandel der 60er Jahre einbettet. Die Gesellschaft wurde gezwungen, ihr Bild von behinderten Menschen zu überdenken.

Doch weil der Conterganskandal den Beginn dieser Entwicklung einer neuen Haltung in dieser Frage markiert, bestimmt das alte Denken den Gerichtsprozess. So hielt niemand der Prozessbeteiligten – das schildern heute noch lebende Zeitzeugen – die Conterganopfer für sehr lange lebensfähig. Die später vereinbarten 200 Millionen D-Mark als finanzielle Hilfe für die Geschädigten erschienen vor diesem Hintergrund als horrend hohe Summe.
Der Prozess wurde zum Schauplatz einer unmöglichen Mission. Der Aktenberg aus Zeugenvernehmungen, Gutachten und Urkunden war nach sechseinhalb Jahren Ermittlungen und Prozessvorbereitungen kolossal, die Atmosphäre im Gerichtssaal von Anfang an feindselig bis vergiftet. Noch vor der Eröffnung starteten die Verteidiger, die teils zur juristischen Elite der Bundesrepublik gehörten, eine fast 2000 Seiten starke Offensive aus Gutachten und Einlassungen. Im Prozess gab es ein Dauerfeuer an Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheits- und Beweisanträgen, angezettelten Grundsatzdiskussionen und absurden Fragen der Anwälte, die den Fortgang lähmten.

„Eine so frostige und aggressive Stimmung habe ich in meiner weiteren Richterkarriere nie mehr erlebt“, sagt Menzel. Ständig mussten die Angegriffenen sich gegenüber übergeordneten Behörden schriftlich ausführlich äußern – was zusätzlich Arbeitszeit kostete. Im Prozess wuchs die Zahl der Zeugen, Sachverständigen und Beweismittel immer weiter, statt einer Ordnung zu weichen.

Die damalige Strafprozessordnung war einem solchen Mammutverfahren einfach nicht gewachsen. Vor der Prozesseröffnung musste den Beschuldigten zum Beispiel ein sogenanntes Schlussgehör gewährt werden, eine Art letzte Anhörung nach dem Abschluss der Ermittlungen, bevor der Staatsanwalt die Anklageschrift ans Gericht zur Prozesseröffnung weiterleitete. Im Conterganfall vergingen bei neun Beschuldigten dreieinhalb Jahre für diesen Verfahrensschritt. Kurz darauf gab es kein Schlussgehör mehr.
Vom OP-Saal ins Gericht

Auch die erlaubte Zeit einer Prozessunterbrechung erwies sich als problematisch. Ende der 60er Jahre musste spätestens alle elf Tage verhandelt werden. Urlaube waren unmöglich, längere Krankheiten eines Beteiligten hätten den Prozess platzen lassen. Richter Menzel erinnert sich noch an seine unerwartete Blinddarm-OP: „Ich wurde mit dem Krankenwagen quasi mit offener Wunde in den Saal nach Alsdorf transportiert.“ Nach dem Conterganprozess wurde die erlaubte Unterbrechung auf bis zu drei Wochen verlängert. Das gilt bis heute.

Inhaltlich verlor der Prozess sich in Detailfragen, etwa darin, ob die Schädigung eines Em­bryos strafrechtlich überhaupt eine Körperverletzung ist. Und während es unter Medizinern in der einschlägigen Fachliteratur weltweit längst Konsens war, dass die Einnahme von Contergan durch Schwangere „zweifellos“ zu Schädigungen des Ungeborenen führt, wurden im Prozess Gutachter und Gegengutachter gehört.

Die „Frankfurter Allgemeine“ nannte das Verfahren Anfang 1970 einen „Alptraum“ angesichts dessen, dass man mit dem 200. Verhandlungstag nicht einmal die Mitte erreicht hätte. Den Prozessbeteiligten war zu diesem Zeitpunkt längst klar, dass ihnen die Zeit davonlief: Verhandlungen für eine Einstellung des Verfahrens liefen bereits seit Monaten.

Neben den juristischen Schwierigkeiten, den Prozess in den Griff zu bekommen, hatte sich der Gesundheitszustand der Angeklagten als zunehmendes Pro­blem erwiesen. Am Tag der Prozesseinstellung saßen noch fünf der neun Angeklagten auf der Anklagebank. „Man konnte auch den Angeklagten ansehen, dass sie unter dem ganzen Verfahren gelitten haben“, sagt Menzel. Dabei ging es nach zweieinhalb Jahren im Prozess immer noch um Grundsätzliches. Körperverletzung aber ist ein Vorwurf, der im Einzelfall nachgewiesen werden muss.

Zur Klärung dieser Frage, welchen der Angeklagten bei welchem Einzelfall welche Schuld trifft, war das Verfahren aber noch lange nicht vorgedrungen. „Wir hatten die Befürchtung, dass aufgrund der absehbar langen Zeit bis zu einem Urteil irgendwann kein Angeklagter mehr da sein würde, den man hätte verurteilen können“, sagt Menzel.
Nach 283 Verhandlungstagen wird das Verfahren eingestellt

Am 18. Dezember 1970 wurde nach 283 Verhandlungstagen das Verfahren eingestellt. „Die Spannung ist vorbei“, steht im alten Fotoalbum des Richters. Im Einstellungsbeschluss macht das Gericht den Angeklagten den „Vorwurf fahrlässigen strafbaren Verhaltens“. Grünen­thal zahlte 100 Millionen Mark plus Zinsen, die zusammen mit derselben Summe vom Bund die Stiftung bildeten, die monatliche Renten an die Geschädigten leistet. Allerdings flossen diese Zahlungen nur, wenn die Eltern zuvor auf alle weiteren Ansprüche gegen Grünenthal verzichteten. Die Contergangeschädigten fühlen sich dadurch bis heute um ihr Recht gebracht.
Der Einstellungsbeschluss



Für einen Außenstehenden sei die Einstellung des Verfahrens schwer verständlich, sagt Menzel. „Die Schuld ist so eindeutig sichtbar.“ Doch der Richter ist bis heute überzeugt, keine andere Wahl gehabt zu haben: „Es war keine glückliche Lösung, aber eine, die nicht zu ändern war. Der Prozess war im Grunde nicht justiziabel.“ Private Schadenersatzklagen wären mehr als schwierig geworden. Unabhängig von der Frage der Beweisführung hätte eine damals neue Verjährungsfrist für Körperverletzung gegriffen. Vielleicht könne die Lektüre des Einstellungsbeschlusses die Verbitterung mancher mildern, sagt Menzel. „Er liest sich wie eine Verurteilung.“
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50 Jahre Contergan-Prozess 27 Mai 2018 14:33 #45190

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