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THEMA: Weniger Zugangswege in die Rente

Weniger Zugangswege in die Rente 12 Feb 2016 13:51 #38531

  • Brigitte1959
Rente
12.02.16
Weniger Zugangswege in die Rente
Nach 1951 geborene Versicherte haben "nur" noch zwischen vier Altersrenten die Wahl.

Offenbach (sth). Die Liste der gesetzlichen Altersrenten wird kürzer. Gab es für vor 1952 geborene Beschäftigte noch sechs verschiedene Zugangswege zum Ruhestand, so können jüngere Arbeitnehmer nur noch unter vier Arten der Altersrente "wählen": der Regelaltersrente, der Altersrente für langjährig Versicherte, der 2012 eingeführten Altersrente für besonders langjährig Versicherte und der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Für die meisten Beschäftigten ergibt sich die Art der Rente gewissermaßen automatisch, da jede Form der Altersrente an bestimmte Bedingungen gebunden ist (siehe Tabelle unten).

Zwei Wege zum Ruhestand fallen in naher Zukunft weg: die Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. Das schlägt sich auch in den Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherer nieder: Gingen 1995 noch fast 295.000 ältere Arbeitnehmer nach mindestens einem Jahr Arbeitslosigkeit oder nach einer Altersteilzeitphase in Rente, waren es 2014 nur noch etwa 57.250 - ein Rückgang um mehr als 80 Prozent (siehe unten).

Auch die Altersrente für Frauen, die mindestens 15 Beitragsjahre nachweisen können, davon mehr als zehn Jahre nach dem 40. Lebensjahr, verliert seit Jahren an Bedeutung. Wechselten im Jahr 2000 noch mehr als 235.000 weibliche Beschäftigte auf diesem Weg in den Ruhestand, waren es 2014 nur noch knapp 79.000. Das entspricht einem Rückgang von mehr als 65 Prozent.

Mehrheit geht über Regelaltersrente in den Ruhestand
Den Erhebungen der Rentenversicherungs-Statistiker zufolge schied der größte Teil der Arbeitnehmer 2014 mithilfe der Regelaltersrente aus dem Berufsleben aus. Die 371.333 Frauen und Männer, die diesen Weg in Anspruch nahmen, entsprechen einem Anteil von 45,1 Prozent aller neuen Altersrentner. Die Regelaltersrente ist die Rente, auf die man auch mit nur fünf Beitragsjahren auf dem Rentenkonto einen Anspruch hat. Seit 2012 steigt die Altersgrenze für die Regelaltersrente schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr (für Versicherte des Jahrgangs 1951: 65 Jahre und fünf Monate).

Deutlich geringere Bedeutung für den Einstieg in die Rente hatten

die oft als "Rente mit 63" bezeichnete Altersrente für besonders langjährig Versicherte (151.156, Anteil: 18,35 Prozent),
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (78.884, Anteil: 9,6 Prozent),
die Altersrente für langjährig Versicherte (86.086, Anteil: 10,5 Prozent),
die Altersrente für Frauen (78.850, Anteil: 9,6 Prozent) und
die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (57.248, Anteil: 6,95 Prozent).
Da die beiden letztgenannten Altersrenten künftig nicht mehr zugänglich sind, schwindet ihre Bedeutung bereits seit einigen Jahren. Insgesamt traten 2014 den Angaben der Rentenversicherung zufolge genau 823.631 Versicherte in den Ruhestand.


Checkliste: Wann Sie Ihre Altersrente bekommen können (I) Voraus-
setzungen Regel-
altersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für Frauen
Mindestalter
(vorzeitige Rente mit Abschlag) 65 - 67
(vorzeitige Rente nicht möglich) 63 60
Normale Altersgrenze 65 - 67 (ab Jahrgang 1947 schrittweise steigend) 65 - 67 (ab Jahrgang 1949 schrttweise steigend) 65
Nur noch möglich bis einschließlich Jahrgang - - 1951
Wartezeit (Mindest-versicherungs-
zeit) 5 Jahre 35 Jahre 15 Jahre
Art der erforderlichen Versicherungs-
zeit Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungs-
ausgleich (nach
Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 450-Euro-Jobs Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungs-ausgleich (nach
Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 450-Euro-Jobs,
Anrechnungs- und Berücksichti-
gungszeiten Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungs-
ausgleich (nach
Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 450-Euro-Jobs
Besonderheit - - mehr als zehn Jahre Pflichtbeitragszeit nach dem 40. Lebensjahr nötig
Checkliste: Wann Sie Ihre Altersrente bekommen können (II) Voraus-
setzungen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Mindestalter
(vorzeitige Rente mit Abschlag) 63 60 (ab Jahrgang 1952 schrittweise steigend) 63 (ab Jahrgang 1953 schrittweise steigend, vorzeitige Rente nicht möglich)
Normale Altersgrenze 65 63 - 65 (ab Jahrgang 1952 schrittweise steigend) 63 - 65 (ab Jahrgang 1953 schrittweise steigend)
Nur noch möglich bis einschließlich Jahrgang 1951 -
Wartezeit (Mindest-versicherungszeit) 15 Jahre 35 Jahre 45 Jahre
Art der erforderlichen Versicherungszeit Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich (nach
Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 450-Euro-Jobs Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich (nach
Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 450-Euro-Jobs,
Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten Beitrags- und Ersatzzeiten, Berücksichtigungszeiten, Zeiten aus 450-Euro-Jobs, Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs, freiwillige Beitragszeiten (nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen)
Besonderheit entweder ein Jahr Arbeitslosigkeit nach 58 J. und sechs Monaten oder mindestens zwei Jahre Altersteilzeitarbeit

und

innerhalb der letzten zehn Jahre vor Rentenbeginn mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge Schwerbehinderung (GdB 50, vom Versorgungsamt nachgewiesen), bei Versicherten bis Jahrgang 1950 auch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ausreichend


Mehr zum Thema:
www.ihre-vorsorge.de
Link zur ihre-vorsorge.de-Grafik zur Neuregelung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Die Treppe zum Ruhestand wird länger
Link zur ihre-vorsorge.de-Grafik über die Anhebung der Regelaltersgrenze

Weniger Zugangswege in die Rente 12 Feb 2016 15:02 #38537

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Jahrgänge 1951 - 1963
Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Versicherte dieser Geburtsjahrgänge nach § 236 a SGB VI, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1. Geburt vor 1964
2. Vollendung des 63. Lebensjahres


Dateianhang:

Dateiname: AltersrentefrschwerbehinderteMenschen.pdf
Dateigröße: 28 KB
"Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll"
Georg Christoph Lichtenberg
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Weniger Zugangswege in die Rente 14 Feb 2016 18:24 #38572

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Leider sind die Ansprüche gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr gesichert .
Es wird eine Umstrukturierung in den kommenden Jahren unumgänglich . Ich denke sie muss auf eine breitere Basis gestellt werden , d.h.
alle in Deutschland lebenden Personen sollten pflichtversichert sein .Ich denke eine Mindestrente wird kommen und natürlich eine
Höchstrente. Denkbar wären Rentenmodelle wie in der Schweiz ,den Niederlanden oder Luxemburg.
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