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Gemeinsames Schreiben vom
Vereinsrat/Fachbereichen und Vorstand

 

         

 

  13.07.2012

offener Brief
An den Vorstand der
Conterganstiftung für behinderte Menschen

Köln

 

 

 

 

-  Ihr Rundschreiben Nr. 8, insbesondere zum persönlichen Budget;
-  Ausschluss der Conterganopferverbände;
-  Untersagung des Vorstandes, dass Herr Christian Stürmer, die ihm als Vorsitzender
   unserer Betroffenenvertretung von Ihnen erteilten Informationen unseren Mitgliedern mitteilen darf
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Sehr geehrte Damen und Herren!

 

I. Ausschluss von Conterganopferverbänden

Zehn Conterganopferverbände halten die Conterganopfer und ihre Interessenvertretungen nicht hinreichend in der Stiftung und ihrer Gremien vertreten.[1]  Wir fragen an, ob der Vorstand beabsichtigt, dies zu berücksichtigen und ggf. in welcher Weise.


II. Persönliches Budget
Gestatten Sie uns den Hinweis, dass wir es als einen weiteren „Schlag ins Gesicht“ der Conterganopfer empfinden, dass die Stiftung (mit Rundschreiben Nr. 8 – Juli 2012[2]) als „mittelbare Staatsverwaltung“, also als ein Arm des Staates, der an dem Conterganskandal Mitschuld trägt, die Conterganopfer auf die Sozialkassen verweist – die Geschädigten könnten  sich mit ihren Bedarfen, über die jeweilige Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets, an die Sozialbehörden, vorwiegend an die Sozialämter, wenden, anstatt (innerhalb der Verwebungen zwischen Regierung und Stiftung) durchzusetzen, dass die Opfer Geldmittel erhalten, mit denen sie eigenverantwortlich und selbstbestimmt ihre behinderungsspezifischen Nachteile ausgleichen können, insbesondere Beträge erhalten, mit denen sie ein Leben in Würde zu führen in der Lage sind. Schließlich ist die Frage eines Schmerzensgeldes für fast fünfzigjähriges Leid nach wie vor ungeklärt.

 

III. Auskunftserteilung an unseren Vorsitzenden,  gem. Informationsfreiheitsgesetz
Mit Antrag vom 15.03.2012 hat unser Vorsitzender Christian Stürmer die Erteilung von Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragt. Diese wurden ihm gewährt, ihm aber durch Ihren schriftlichen Vorstandsbeschluss vom 26.03.2012  verboten, dass er unsere Mitglieder informieren darf. Über den eingelegten Widerspruch haben Sie bis heute nicht entschieden: Wann ist hiermit zu rechnen? Und was ist der Grund des Verbots? Wir protestieren nachhaltig gegen jede Einschränkung der Betroffenenvertreter, unsere contergangeschädigten Mitglieder über die Stiftungsbelange zu informieren!
Auch insoweit beziehen wir uns auf die Gemeinsame Erklärung der 10 Conterganopferverbände und bitten höflich um Erläuterungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Contergannetzwerk Deutschland e.V.
Vereinsrat
Manuela Ulrich, Martina Geburzi, Lilli Eben, Brigitte Speer, Bernhard Quiel, Werner Wittpoth
Für die Fachbereiche:
Petra Bader, Torsten Schwarz
Vorsitzender
Christian Stürmer

 

 

[1] http://www.contergannetzwerk.de/forum/321-aus-der-Politik---%C3%B6ffentlich/19420-Conterganopferverb%C3%A4nde-fordern-Mehrheit-in-Conterganstiftung.html

[2] http://www.contergannetzwerk.de/forum/263-%C3%B6ffentliche-Mitteilungen/19812-Rundschreiben-Nr-8-072012-der-Conterganstiftung.html

 

 

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