A+ A A-

Neues aus der Conterganstiftung für behinderte Menschen

Eklat bei der Stiftungsratssitzung – Teilnahmeverweigerung der Betroffenvertreter

Betroffenenvertreter Christian Stürmer berichtet….

 

Die beiden Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen, Christian Stürmer und Andreas Meyer, blieben am 16.10.2017 der außerordentlich anberaumten Stiftungsratssitzung der Conterganstiftung für behinderte Menschen fern.

Auf dieser überfallartig anberaumten Stiftungsratssitzung sollten in der Zeit, in der der sich die neue Bundesregierung noch nicht gebildet und der Deutsche Bundestag mit seinen für das Thema“ Contergan“ zuständigen Ausschuss sich noch nicht konstituiert hat, noch schnell durch das SPD geführte Ministerium Fakten geschaffen werden. So waren insbesondere zum einen die Verlegung der Geschäftsstelle von Köln nach Berlin und die Berufung eines neuen Vorstandsmitglieds Tagesordnungspunkte.

In der Zeit der Sitzung führten die gewählten, selbst schwer conterganbetroffenen Betroffenenvertreter vor dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in dem die Stiftungsratssitzung stattfand, eine Kundgebung durch.

Hierzu wurde - auf der vor dem Ministerium durch die Polizei abgesperrten Glinkastr. - eine Bühne mit Lautsprecheranlage, ein Pavillon und eine behindertengerechte Toilette aufgebaut.

Christian Stürmer und Andreas Meyer forderten auf der Kundgebung gemeinsam, dass die Conterganstiftung in die Hände der Geschädigten gehört. Sie legten dar, dass es unerträglich ist, dass die Ministerialvertreter im Stiftungsrat mit ihren 3 Sitzen die gewählten Opfervertreter, die lediglich 2 Sitze haben, dominieren und die Ministerialvertreter ihre Macht zu Lasten der Betroffenen rigoros ausnutzen.

Das, so Christian Stürmer, wird alles andere als den historischen Gegebenheiten gereicht. Der Staat hat erhebliche Mitschuld am Conterganskandal, angefangen damit, dass er es vor dem Conterganskandal unterließ, adäquate Arzneimittelschutzgesetze einzuführen - als letztes Land im gesamten EWR-Raum durch die Römischen Verträge zur Einführung solcher Vorschriften gezwungen werden musste; auch ansonsten Grünenthal „Tür und Tor“ öffnete und sich sogar abschließend darin verstieg, die Geschädigten mit § 23 Abs. 1 des Errichtungsgesetzes der Stiftung zu enteignen, nämlich sämtliche Ansprüche gegen die Firma Grünenthal, ihre Eigentümer, und Angestellten ausdrücklich zum Erlöschen brachte.

Hiernach wurden wir, so Christian Stürmer weiter, „mit einem Butterbrot“ zu den Sozialkassen geschickt, währenddessen die Eigentümer von Grünenthal zur 30 reichsten Familie Deutschlands aufstiegen.

Im Jahre 2013 führte der Deutsche Bundestag einen Paradigmenwechsel durch und sorgte für Renten, womit die Geschädigten ein selbstbestimmtes Leben zu führen in der Lage sind. Christian Stürmer bedankte sich auch auf der Kundgebung ausdrücklich in Richtung des Deutschen Bundestages für diese „kleine Revolution“. Gleichsam ist es bedauerlich, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diesen Paradigmenwechsel aber nicht nach vollzieht, beschwerte sich Christian Stürmer auf der Kundgebung.

Während schon die normale Behindertenpolitik, insbesondere die UN Behindertenrechtskonvention, adäquate Teilhabe nach dem Motto verlangt “Nichts ohne uns über uns!“, so muss es in einer Institution, wie der Conterganstiftung, selbstverständlich sein, dass die Betroffenen wenigstens eine Chance haben, berechtigte Anliegen durchzusetzen. Das ist aber nach wie vor nicht der Fall.

Dass wir uns zu Wort melden und Mitsprache fordern, so Christian Stürmer, wird durch das Bundesministerium, mitsamt dem Stiftungsvorstand dahingehend beantwortet, dass versucht wird, alle Macht des Stiftungsrates auf den zwei bis dreiköpfigen Stiftungsvorstand zu verlagern. Mit diesem Begehren sind der Stiftungsvorstand und das Bundesministerium im letzten Jahr im Deutschen Bundestag gescheitert. In dem dann folgenden Evaluierungsprozess bezüglich der Stiftungsstrukturen wurden der Stiftungsvorstand und die Leitung des Bundesministeriums nicht müde, zu erklären, dass die Betroffenenvertreter hierin vollständig einbezogen werden. Anstatt dies aber tatsächlich auch zu tun, wurden heimlich, an den Betroffenenvertretern vorbei, Gutachten in Auftrag gegeben, um die gewünschten Ziele der Kompetenzerweiterung und damit der Entmachtung der Betroffenenvertreter, zu erreichen. Der durch das Ministerium mit der Erstellung eines solchen Gutachtens beauftragte Anwalt schrieb bereits, in welches Korsett er die Stiftungsstrukturen zwängen möchte, nämlich in das einer „Sozialeinrichtung“. Alleine diese Einordnung lässt für uns an der Befangenheit keinen Zweifel und lässt insbesondere erkennen, dass die historischen Gegebenheiten alles andere als begriffen wurden.

Zahlreiche Conterganopfer und auch Nichtbetroffene solidarisierten sich auf der Kundgebung mit den Betroffenenvertretern.

Geradezu als tragisch kann angesehen werden, dass niemand aus dem BMFSFJ es für nötig befand, auch nur mal kurz rauszukommen, um mit uns das Gespräch zu suchen.

Im Gegenteil: Man tagte und beschloss – ohne die Betroffenenvertreter. Frau Christine Lüders wurde von den Minsterialvertretern zum 3. Vorstandsmitglied gewählt, die Durchführung einer Gefäßstudie beschlossen und die Geschäftsstellenverlegung vertagt.

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/9517, Frage 86):

 

Welche Regelungen gibt es in der Conterganstiftung für behinderte Menschen hinsichtlich der Beteiligung von stellvertretenden Mitgliedern des Stiftungsrates sowie des Rechts der von den Conterganopfern in den Stiftungsrat gewählten Vertreter, die Conterganopfer umfassend über die Arbeit der Stiftung zu informieren?

§ 1 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Stiftungsrates der Conterganstiftung für behinderte Menschen lautet: „Die ordentlichen Mitglieder des Stiftungsrates werden bei Abwesenheit durch die jeweiligen stellvertretenden Mitglieder vertreten. Die Einladungen zu den Sitzungen des Stiftungsrates an die ordentlichen Mitglieder gelten gleichzeitig als Einladungen an die jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Ist ein ordentliches Mitglied an der Teilnahme verhindert, hat es die Einladung rechtzeitig an seine Stellvertreterin oder seinen Stellvertreter weiterzuleiten.“ Hieraus ergibt sich, dass die Stellvertretung in einer Stiftungsratssitzung eine reine Abwesenheitsvertretung ist. Darüber hinaus könnte der Stiftungsrat abweichend dazu in jedem Einzelfall beschließen, dass stellvertretende Stiftungsratsmitglieder der jeweiligen Sitzung beiwohnen können oder die Öffentlichkeit zugelassen ist. Hierzu bedürfte es jeweils eines ausdrücklichen Beschlusses.

Unabhängig davon erhalten die stellvertretenden Stiftungsratsmitglieder wie die ordentlichen Mitglieder alle Einladungen zu den Stiftungsratssitzungen nebst Tages­ordnungen und sämtlichen Anlagen sowie die Protokolle der Stiftungsratssitzungen, sodass sie umfassend beteiligt werden.

§ 6 der Satzung der Conterganstiftung für behinderte Menschen lautet: „Verschwiegenheitspflicht“. Die Mitglieder der Organe, der Kommissionen, die Geschäftsführung nach § 7 Abs. 6 ContStifG und die weiteren Beschäftigten der Geschäftsstelle haben über die Angelegenheiten, deren Vertraulichkeit durch Gesetz, Organbeschluss und besondere Anordnung vorgeschrieben ist, Verschwiegenheit zu bewahren, und zwar auch nach ihrem Ausscheiden bei der Stiftung.

Die Pflicht zur Verschwiegenheit schließt auch die Geheimhaltung der Beratungsunterlagen und in Ausübung der Tätigkeit erlangter Kenntnisse ein und besteht nach Beendigung der Tätigkeit für die Stiftung fort. Wissenschaftliche Veröffentlichungen, aus denen die Angaben oder Umstände einzelner Personen weder unmittelbar noch mittelbar zu ersehen sind, unterliegen nicht der Verschwiegenheitspflicht.“

Sofern also ein entsprechender Beschluss des Stiftungsrates oder des Vorstandes der Conterganstiftung vorliegt, haben die Stiftungsratsmitglieder und die anderen in § 6 der Satzung genannten Personen Verschwiegenheit über die entsprechenden Angelegenheiten zu bewahren.

Es ist für die Stiftungsratsmitglieder jedoch grundsätzlich zulässig, generell darüber zu informieren, welche Themen in einer Stiftungsratssitzung behandelt werden oder behandelt wurden. Über Ergebnisse darf hingegen nicht berichtet werden. Die contergangeschädigten Menschen werden über alle für sie relevanten Ergebnisse zeitnah auf der Webseite der Stiftung oder über Rundbriefe des Vorstandes informiert.

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/9517, Frage 87):

 

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Internationalen Studie zu Leistungen und Ansprüchen thalidomidgeschädigter Menschen in 21 Ländern sowie dem Gutachten zur Klärung gedachter Ansprüche aus Arzneimittelhaftung bei Thalidomidschäden im Inland (siehe www.conterganstiftung.de)?

Der Gesamtbetrag von rund 480 Millionen Euro, der von der Bundesrepublik Deutschland bisher an die Betroffenen geleistet wurde, wird von keinem anderen Land erreicht, das seinen Gesamtbetrag mitgeteilt hat. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass dieser Be­trag an rund 2 700 Betroffene weltweit ausgezahlt wird, während die anderen Länder Leistungen nur an einen Bruchteil der thalidomidgeschädigten Menschen ausschütten. Entsprechende Folgerungen hieraus werden derzeit geprüft.

Die Bundesregierung prüft darüber hinaus zurzeit, inwiefern durch eine Änderung des Conterganstiftungsgesetzes Doppelleistungen der Conterganstiftung an thali­domidgeschädigte Menschen im Ausland oder an in Deutschland lebende ausländische Betroffene vermieden werden können.

Unabhängig davon wird das vom Deutschen Bundestag beauftragte Forschungsprojekt „Wiederholt durchzuführende Befragungen zu Problemen, speziellen Bedarfen und Versorgungsdefiziten in Deutschland lebender contergangeschädigter Menschen“ Aufschluss über zusätzlich benötigte Hilfen der älter werdenden Betroffenen geben. Das zweijährige Projekt, das vom Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg durchgeführt wird, endet am 31. Dezember 2012. Bereits Ende Mai 2012 werden erste Ergebnisse vorliegen, die noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgestellt werden sollen.

Die Bundesregierung schließt aus dem Gutachten zum einen, dass die Aussichten für die rechtliche und tatsächliche Durchsetzbarkeit der Ansprüche nach dem Arzneimittelgesetz gegen den Verursacher der Thalidomidschäden, die Firma Grünenthal GmbH, nicht gut ge­wesen wären.

Zum anderen stehen sich die Betroffenen durch die Stiftungslösung, also die Auszahlung von Leistungen durch die Conterganstiftung, auch bei der Höhe der Beträge im Einzelfall erheblich besser. Nach dem Arzneimittelgesetz hätte sich im Durchschnitt lediglich ein Be­trag von circa 50 000 Euro pro Geschädigtem oder pro Geschädigter ergeben, da die Haftung der Firma Grünenthal GmbH der Höhe nach auf 120 Millionen Euro begrenzt ist bzw. wäre (§ 88 Arzneimittelgesetz). Vergleicht man diesen Höchstbetrag des Arzneimittelgesetzes mit dem bis heute durch die Conterganstiftung aufgrund des Conterganstiftungsgesetzes ausgekehrten Betrag, ist festzustellen, dass dieser bereits heute mehr als viermal so hoch ist. Bis zum 31. März 2011 (Stand des Gutachtens) wurde durch die Conterganstiftung ein Durchschnittsbetrag pro Berechtigtem von 202 160 Euro gezahlt.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

(Fragestunde des Deutschen Bundestages am 9. Mai 2012, Fragen Nr. 86 und 87, Bundestags-Drucksache 17/9517, Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hermann Kues, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

 

 

 

 

 

 

Gemeinsames Schreiben vom
Vereinsrat/Fachbereichen und Vorstand

 

         

 

  13.07.2012

offener Brief
An den Vorstand der
Conterganstiftung für behinderte Menschen

Köln

 

 

 

 

-  Ihr Rundschreiben Nr. 8, insbesondere zum persönlichen Budget;
-  Ausschluss der Conterganopferverbände;
-  Untersagung des Vorstandes, dass Herr Christian Stürmer, die ihm als Vorsitzender
   unserer Betroffenenvertretung von Ihnen erteilten Informationen unseren Mitgliedern mitteilen darf
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

I. Ausschluss von Conterganopferverbänden

Zehn Conterganopferverbände halten die Conterganopfer und ihre Interessenvertretungen nicht hinreichend in der Stiftung und ihrer Gremien vertreten.[1]  Wir fragen an, ob der Vorstand beabsichtigt, dies zu berücksichtigen und ggf. in welcher Weise.


II. Persönliches Budget
Gestatten Sie uns den Hinweis, dass wir es als einen weiteren „Schlag ins Gesicht“ der Conterganopfer empfinden, dass die Stiftung (mit Rundschreiben Nr. 8 – Juli 2012[2]) als „mittelbare Staatsverwaltung“, also als ein Arm des Staates, der an dem Conterganskandal Mitschuld trägt, die Conterganopfer auf die Sozialkassen verweist – die Geschädigten könnten  sich mit ihren Bedarfen, über die jeweilige Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets, an die Sozialbehörden, vorwiegend an die Sozialämter, wenden, anstatt (innerhalb der Verwebungen zwischen Regierung und Stiftung) durchzusetzen, dass die Opfer Geldmittel erhalten, mit denen sie eigenverantwortlich und selbstbestimmt ihre behinderungsspezifischen Nachteile ausgleichen können, insbesondere Beträge erhalten, mit denen sie ein Leben in Würde zu führen in der Lage sind. Schließlich ist die Frage eines Schmerzensgeldes für fast fünfzigjähriges Leid nach wie vor ungeklärt.

 

III. Auskunftserteilung an unseren Vorsitzenden,  gem. Informationsfreiheitsgesetz
Mit Antrag vom 15.03.2012 hat unser Vorsitzender Christian Stürmer die Erteilung von Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragt. Diese wurden ihm gewährt, ihm aber durch Ihren schriftlichen Vorstandsbeschluss vom 26.03.2012  verboten, dass er unsere Mitglieder informieren darf. Über den eingelegten Widerspruch haben Sie bis heute nicht entschieden: Wann ist hiermit zu rechnen? Und was ist der Grund des Verbots? Wir protestieren nachhaltig gegen jede Einschränkung der Betroffenenvertreter, unsere contergangeschädigten Mitglieder über die Stiftungsbelange zu informieren!
Auch insoweit beziehen wir uns auf die Gemeinsame Erklärung der 10 Conterganopferverbände und bitten höflich um Erläuterungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Contergannetzwerk Deutschland e.V.
Vereinsrat
Manuela Ulrich, Martina Geburzi, Lilli Eben, Brigitte Speer, Bernhard Quiel, Werner Wittpoth
Für die Fachbereiche:
Petra Bader, Torsten Schwarz
Vorsitzender
Christian Stürmer

 

 

[1] http://www.contergannetzwerk.de/forum/321-aus-der-Politik---%C3%B6ffentlich/19420-Conterganopferverb%C3%A4nde-fordern-Mehrheit-in-Conterganstiftung.html

[2] http://www.contergannetzwerk.de/forum/263-%C3%B6ffentliche-Mitteilungen/19812-Rundschreiben-Nr-8-072012-der-Conterganstiftung.html

 

 

Wir in Sozialen Netzwerken

FacebookMySpaceTwitterDiggDeliciousStumbleuponGoogle BookmarksRedditNewsvineTechnoratiLinkedinMixxRSS Feed
@ Contergannetzwerk Deutschland e.V. - alle Rechte vorbehalten!

Login or Register

LOG IN

Register

User Registration
or Abbrechen